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Batterie DE-TWN – Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) beabsichtigt, gemeinsame Forschungskooperationen zwischen Deutschland und Taiwan zum Thema Neue Materialien für Batteriesysteme – Förderung deutsch-taiwanesischer Forschungskooperationen (Batterie DE-TWN)" zu fördern.

Ziel ist es, die Zusammenarbeit und den Austausch zwischen Deutschland und Taiwan im Bereich der Speicherung von Energie zu intensivieren und dadurch die nationale Forschungspolitik zu ergänzen. Diese Fördermaßnahme ist Bestandteil der neuen Hightech-Strategie der Bundesregierung und wird im Rahmenprogramm „Vom Material zur Innovation“ gefördert.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Gefördert werden bilaterale Verbundvorhaben von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen aus Deutschland und Taiwan.

Was wird gefördert?

In dieser Fördermaßnahme sollen Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen aus Deutschland und Taiwan gemeinsam FuE-Fragestellungen im Bereich Batteriematerialien (z. B. Elektroden, Elektrolyte, Zellaufbau, Stabilität und Sicherheit) bearbeiten. Im Fokus stehen ein intensiver wissenschaftlicher Austausch sowie Forschungsaufenthalte bei dem jeweiligen Partner. Vorrangig werden solche Forschungsthemen bearbeitet, die einen erheblichen Mehrwert durch die internationale Kooperation versprechen, dazu gehören:

  • Neue Elektroden für Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien
  • Elektrolyte für Hochenergie- und Hochleistungs-Lithium-Ionen-Batterien
  • Elektroden- und Elektrolytmaterialien mit erhöhter Stabilität
  • Lithium-Ionen-Batterien mit erhöhter Sicherheit
  • Neue Elektrochemie und Zellaufbau für Post-Lithium-Ionen-Systeme

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Vorhaben haben in der Regel eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Folgende Aufwendungen können gefördert werden:

  • Personalkosten für die Wissenschaftler, Techniker und Laboranten.
  • Kosten für wissenschaftliche Hilfskräfte, die in begrenztem Umfang für Routineaufgaben unter wissenschaftlicher Leitung eingesetzt werden können.
  • Übrige projektbezogene Ausgaben bzw. Kosten wie Verbrauchsmaterialien je nach technischem Aufwand und gegebenenfalls zwingend erforderliche Geräte.
  • Reisekosten für Forschungsaufenthalte, gemeinsame Treffen und Seminare sowie Workshops.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Kontakt

Dr. Jenna Moorkamp
+49 02461 61-96404

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