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Nanoskalige Carbon-Werkstoffe – Von der Grundlagenforschung in die industrielle Anwendung (NanoC)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Nanoskalige Carbon-Werkstoffe, wie Kohlenstoff-Nanoröhren (Carbon Nanotubes) und Graphen, zählen zu den vielversprechendsten Materialien des 21. Jahrhunderts – dank ihrer herausragenden Eigenschaften. Sie zeichnen sich durch eine extrem hohe spezifische Festigkeit sowie durch hervorragende elektrische und thermische Leitfähigkeit aus und sind zudem chemisch und thermisch sehr beständig. Diese Eigenschaften machen nanoskalige Carbon-Werkstoffe zu einer idealen Grundlage für eine Vielzahl neuer Materialien und Produkte. Jedoch bleibt die wirtschaftliche Nutzung dieser exzellenten Materialeigenschaften eine große Herausforderung. Der Erfolg hängt dabei wesentlich von der Qualität des Ausgangsmaterials und den nachfolgenden Verarbeitungsprozessen ab.

Mit der Fördermaßnahme "NanoC" verfolgt das BMBF das Ziel, ausgehend von Demonstratoranwendungen bedarfsgerechte Herstellungs- und Verarbeitungsprozesse für nanoskalige Carbon-Werkstoffe zu entwickeln. Dies soll in enger Zusammenarbeit mit der Industrie entlang der gesamten Wertschöpfungskette erfolgen.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verlangt), Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Die Beteiligung von KMU ist ausdrücklich erwünscht. Es kommt die KMU-Definition gemäß Empfehlung der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 zur Anwendung.

Was wird gefördert?

Die Realisierung hängt maßgeblich von der Qualität des Rohmaterials und nachfolgenden Verarbeitungsprozessen ab – das Engagement hinsichtlich der Entwicklung von Herstellprozessen für das Rohmaterial sowie dessen zweckgerichtete Weiterverarbeitung hingegen wesentlich von der Nachfrage. Um diesen Kreislauf zu durchbrechen, ist es das Ziel der BMBF-Fördermaßnahme „NanoC", ausgehend von Demonstratoranwendungen bedarfsorientiert Herstell- und Verarbeitungsprozesse für nanoskalige Carbon-Werkstoffe zu erarbeiten.
Dabei stehen folgende Schwerpunkte im Fokus der Förderung:

  • Carbon-Nanotubes
  • Graphen mit maximal zehn Lagen
  • Industriegetriebene Entwicklungen, wie z. B. Carbon-Nanomembranen und Carbon-Nanohorns
  • Diamanten, diamantartige Strukturen

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Kontakt

Dr. Cora Helmbrecht
+49 02461 61-96790

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