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Einreichung möglich

Nachhaltige Städtische Mobilität für alle

Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Der Verkehrssektor ist für rund 15% der Treibhausgasemissionen in Nordrhein-Westfalen verantwortlich. 90% hiervon entfallen auf den Straßenverkehr insgesamt und 65% sind allein auf den PKW-Verkehr zurückzuführen. Modernisierte Verkehrssysteme müssen im Rahmen des Übergangs zur CO2-neutralen Wirtschaft in städtischen Regionen und deren Verflechtungsräumen einen Beitrag zur Umsetzung des europäischen Green Deals leisten.

Mit der Förderung einer nachhaltigen multimodalen städtischen Mobilität wird die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung unterstützt. Die Umsetzung von Maßnahmenpaketen aus kommunalen und regionalen Mobilitätsplänen adressiert folgende Leitziele: Vernetzung von städtischen und regionalen Mobilitätsangeboten, sichere Wege für alle (Vision Zero), gleichberechtigte Teilhabe aller Verkehrsteilnehmenden, optimierte Nutzung der vorhandenen Infrastruktur und Fläche sowie umwelt- und stadtverträgliche Mobilität.

Der Förderaufruf „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNV) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen hierfür zunächst 52 Mio. Euro zur Verfügung.

Eine Einreichung ist noch 1135 Tage möglich.
Startdatum: 15.01.2024 15. Januar 2024
Enddatum: 31.12.2027 31. Dezember 2027
Heute 21. November 2024

Hinweis

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Nachhaltige Städtische Mobilität für alle“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter

www.in.nrw/nachhaltige-mobilitaet

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind

  1. Gemeinden und Gemeindeverbände,
  2. kommunale Unternehmen und Einrichtungen des öffentlichen
  3. kommunale Unternehmen und Einrichtungen des privaten Rechts (mit Anteilsmehrheit der beteiligten Gemeinden oder Gemeindeverbänden)

Im Verbund mit den unter 1. bis 3. genannten Antragsberechtigen auch Forschungs- und Bildungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Vereine, Stiftungen und Kammern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmenpakete, die auf kommunalen oder regionalen Mobilitätsplänen basieren. Die Maßnahmen müssen die Neuorganisation des Verkehrs zu Gunsten einer klima- und umweltfreundlichen Mobilität und/oder einer räumlichen und digitalen Vernetzung beinhalten.

Ein Maßnahmenpaket besteht aus mindestens zwei Maßnahmen aus den nachfolgenden Punkten 1 bis 3. Zusätzlich könnne optional aus Punkt 4 flankierende Maßnahmen und/oder nichtinvestive Maßnahmen gefördert werden.

  1. Neugestaltung und Umverteilung der für Mobilität und Logistik genutzten Flächen und Infrastruktur zu Gunsten sicherer, nachhaltiger und vernetzter Mobilitätslösungen
  2. Nahtlose und optimierte Wege durch digitale Vernetzung, Integration und Steuerung
  3. Beitrag zur flächendeckenden oder beschleunigten Umsetzung und Nutzung von innovativen nachhaltigen Mobilitätslösungen
  4. Begleitmaßnahmen zur Aufwertung des öffentlichen Raums und zur optimierten Nutzung von Fläche und Infrastruktur oder nicht-investive Vorhabensind nur in Verbindung mit mindestens zwei Maßnahmen aus den Themenbereichen 1 bis 3 förderfähig.

Wie wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmenpakete, die aus einem kommunalen oder regionalen Mobilitätsplan gemäß Ziffer 4.2.1 der FöRi abgeleitet werden.

Es gelten die Regelungen der Förderrichtlinie und es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die die vom EFRE/JTF-Begleitausschuss NRW aufgestellten Auswahlkriterien erfüllen. Das Vorhaben muss einen Beitrag leisten „zur nachhaltigen, vernetzten städtischen Mobilität einschließlich des Verflechtungsraums oder der Verflechtungsräume“ und „zur Attraktivierung modernisierter Verkehrssysteme im Rahmen des Übergangs zur CO2-neutralen Wirtschaft“. Der Beitrag zur ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeit (inkl. Gleichberechtigung, Inklusion und Nichtdiskriminierung) muss erklärt werden.

Die förderfähigen Ausgaben dürfen maximal zehn Millionen Euro je Gesamtvorhaben betragen. Die Bagatellgrenze für die Gewährung einer Zuwendung liegt bei 200.000 Euro.

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes NRW.

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Er erhöht sich für Forschungs- und Bildungseinrichtungen und Gemeinden ohne ausgeglichenen Haushalt und ohne genehmigtem Haushaltssicherungskonzept (Nothaushaltskommunen einschließlich überschuldeter Kommunen) sowie Kommunen ohne ausgeglichenen Haushalt mit genehmigtem Haushaltssicherungskonzept auf 90%. Die weiteren Fördersätze regelt die Richtlinie.

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