Förderung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben
Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe im Schienenverkehr vom 03.02.2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Schienenfahrzeugen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personen- und Güterverkehr.
Insgesamt werden 412 Millionen Euro im Zeitraum von 2021-2026 über die Richtlinie bereitgestellt. Der Anteil der Mittel für die Fahrzeugförderung wird im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans (DARP) über die europäischen Aufbau- und Resilienzfazilitäten (ARF) bereitgestellt.
Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Schienenfahrzeugen auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie und zu deren Betrieb notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur. Daneben ist die Unterstützung bei der Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben und der zum Betrieb notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur Bestandteil des Förderaufrufes. Für (1) Schienenfahrzeuge, (2) Lade- und Betankungsinfrastruktur, (3) Elektrolyseure und (4) Studien sind jeweils getrennte Anträge einzureichen.
Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:
- Checkliste
- Vorlage für Vorhabenbeschreibung
- Bei Beschaffungen: Excel-Dateien zu den förderfähigen Ausgaben unterteilt nach (1) Schienenfahrzeugen, (2) Lade- und Betankungsinfrastruktur, (3) Elektrolyseuren. Für (1) Schienenfahrzeuge außerdem noch eine Excel-Datei zur Erläuterung der CO2 Einsparungen.
- Bei Beantragung eines Bonus auf die Förderquote aufgrund eines KMU-Status:
- Bestätigung KMU-Status
- KMU Definition
Die Vorhaben zur Beschaffung von Schienenfahrzeugen mit alternativen Antrieben sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt.
Wenn Sie bereits einen Zuwendungsbescheid erhalten haben, klicken Sie rechts unter den weiterführenden Links auf "Unterlagen für laufende Vorhaben".
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Schienenfahrzeuge mit lokal CO2-emissionsfreien, alternativen Antrieben für den Personenverkehr bzw. Güterverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur förderfähig. Die Förderung der Infrastruktur erfolgt nur, wenn sie weder durch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG; dort § 2 Absatz 2 Nummer 2) noch durch andere Bundesprogramme gefördert werden kann.
Außerdem ist die Erstellung von Studien zu Einsatzmöglichkeiten der Schienenfahrzeuge mit alternativen Antrieben förderfähig.
Wie wird gefördert?
Bei (1) Schienenfahrzeugen sind die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung. Bezogen auf die förderfähigen Ausgaben wird hierbei eine Förderquote von 40 % gewährt. Für die (2) Lade- und Betankungsinfrastruktur ist eine Förderquote von bis zu 50 % zulässig. Für (3) Elektrolyseure ist eine Förderquote von 45 % zulässig. Für (4) Studien ist eine Förderquote von 50 % zulässig. Mit Ausnahme der Lade- und Betankungsinfrastruktur ist für KMU jeweils eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich.
Ansprechpartner/-in
Weiterführende Links
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