Förderprogramm REACT-EU: Ausstattungsprogramm zur Förderung der Digitalisierung in der klinischen Medizin- und Gesundheitsforschung
Die Medizin- und Gesundheitsforschung in NRW hat enorme Beiträge zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie geleistet. Gleichzeitig hat die anhaltende Krise Defizite in der Digitalisierung offengelegt. Davon waren auch Einrichtungen der Medizin- und Gesundheitsforschung, insbesondere die Universitätskliniken, nicht ausgenommen.
An den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW wird medizinische und gesundheitswissenschaftliche Spitzenforschung betrieben, die auf ein besseres Verständnis von Krankheitsbildern und die Entwicklung neuer medizinischer Behandlungsmöglichkeiten ausgerichtet ist. Mit dem Ausstattungsprogramm zur Förderung der Digitalisierung soll die klinisch relevante Spitzenforschung gestärkt werden. Durch die Digitalisierung von Prozessen, die Einbindung innovativer digitaler Geräte, neuer Medizintechnik sowie Medizinprodukte, die Nutzung großer Datensätze oder Anwendung neuer Auswertungstools können deutliche Effizienzgewinne, Synergieeffekte und Fortschritte in der medizinischen Spitzenforschung erzielt werden. Relevant ist diese Forschung unter anderem für die Prävention, Diagnostik und Therapie. Deshalb ist es wichtig, dass verstärkt digitale Technologien genutzt werden, um die klinische Forschung und damit den medizinischen Fortschritt zu unterstützen.
Das Ausstattungsprogramm zur Förderung der Digitalisierung in der klinischen Medizin- und Gesundheitsforschung zielt darauf ab, diese digitale Transformation insbesondere der Hochschulen und Universitätskliniken der klinischen Medizin- und Gesundheitsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen zu fördern und zu beschleunigen. Gefördert wird die Beschaffung innovativer Technologien, Produkte und Geräte sowie Hard- und Software innerhalb einer Forschungsprogrammatik. Insgesamt werden 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Eine Informationsveranstaltung im digitalen Format, organisiert durch Medizin.NRW und die Leitmarktagentur.NRW, findet am 31. Mai 2021 statt. Weitere Informationen und die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie hier.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Universitätskliniken, Hochschulen und universitäre Forschungseinrichtungen in öffentlicher oder privater Trägerschaft mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. In der Bewerbung soll neben der Einbettung in eine Forschungsprogrammatik möglichst auch eine Vernetzung mit weiteren Partnern z. B. aus dem Hochschul- oder universitätsmedizinischen Bereich dargestellt werden, um Anwendungsperspektiven im Hinblick auf eine optimale Patientenversorgung geben zu können.
Beiträge können ab sofort bis spätestens zum 22. Juni 2021 eingereicht werden. Im Anschluss daran findet ein Begutachtungsverfahren statt. Für Bewerbungen, die im Ergebnis des Begutachtungsverfahrens zur Förderung empfohlen werden, folgt danach das Antrags- und Bewilligungsverfahren.
Was wird gefördert?
Es wird die Beschaffung innovativer Gesundheitstechnologien, Produkte und Geräte sowie Hard- und Software gefördert. Die Investitionen müssen in eine Forschungsprogrammatik eingebettet sein und zur Beantwortung klinisch relevanter Fragestellungen in der Medizin- und Gesundheitsforschung beitragen. Die zugrundeliegende Forschungsprogrammatik und der durch die Investition erwartete Beitrag dazu sind in der Bewerbung dezidiert darzulegen. Besonders unterstützt wird die Integration digitaler Lösungen und Produkte, die einer gemeinsamen, interdisziplinären und bestenfalls standortübergreifenden Vernetzung dienen.
Beantragt werden können Beschaffungsmaßnahmen, die nicht zur Grundausstattung der Einrichtung zählen, sowie die Beschaffung von größeren Geräten – auch standortübergreifend – im Bereich von mindestens 250.000 Euro und bis zu circa 5 Millionen Euro.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Die jeweilige Hochschule, Universitätsklinikum oder universitäre Forschungseinrichtung, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführt, beteiligt sich in Höhe von mindestens 10 Prozent der Ausgaben an der Finanzierung.
Beiträge können ab sofort bis spätestens zum 22.06.2021 eingereicht werden. Alle relevanten Unterlagen und Vordrucke sowie den Link zum Submissiontool finden Sie auf der Seite der Leitmarktagentur.NRW. Im Anschluss daran findet ein Begutachtungsverfahren statt. Weitere Informationen dazu finden Sie im Bewerbungsbogen ebenfalls auf der Seite der Leitmarktagentur.NRW. Für Bewerbungen, die im Ergebnis des Begutachtungsverfahrens zur Förderung empfohlen werden, folgt danach das Antrags- und Bewilligungsverfahren, über dessen Start rechtzeitig informiert wird.
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