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progres.nrw – Innovation

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Das Land Nordrhein-Westfalen bündelt im Förderprogramm für rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen (progres.nrw) den Großteil seiner klima- und energiepolitischen Förderaktivitäten. Der Programmbereich „progres.nrw - Innovation“ hat zum Ziel, anwendungsorientierte wissenschaftliche und technologische Grundlagen für die Bewältigung der Zukunftsaufgaben im Themenbereich Energie in nordrhein-westfälischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen zu schaffen und so die energie- und klimapolitischen Ziele des Landes zu unterstützen. Die Richtlinie ist zudem ein Baustein der Forschung für nachhaltige Entwicklung auf den entsprechenden Feldern der großen gesellschaftlichen Herausforderungen, die in den Innovations- und Transformationsstrategien des Landes Nordrhein-Westfalen benannt werden.

Eine Einreichung ist noch 921 Tage möglich.
Startdatum: 08.03.2024 08. März 2024
Enddatum: 30.06.2027 30. Juni 2027
Heute 21. Dezember 2024

Wer wird gefördert?

Zuwendungsberechtigt sind antragstellende Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Gemeinden und Gemeindeverbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen haben.

Zuwendungsempfänger von außerhalb Nordrhein-Westfalens können gefördert werden, wenn sie als Partner einer wirksamen Zusammenarbeit gemäß Artikel 2 Ziffer 90 AGVO in einem Verbundvorhaben für die Durchführung und den Erfolg des Verbundvorhabens zwingend erforderlich sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind anwendungsorientierte Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprojekte sowie Durchführbarkeitsstudien im Bereich „Rationelle Energieverwendung, regenerative Energien und Energiesparen“ mit dem Ziel, klima- und umweltschädliche Emissionen zu reduzieren. Ebenfalls kann mit Energie- und Klimaneutralitätsbezug in den folgenden Bereichen gefördert werden: innovative Verfahren und Prozesse zur Erprobung und Anwendung in der industriellen Produktion, Forschungsinfrastrukturen und Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen, Gründung und Aufbau von Netzwerken und Clustern sowie Prozessinnovationen.

Wie wird gefördert?

Die Förderung auf der Basis dieser Richtlinie erfolgt als nichtrückzahlbarer Zuschuss auf Ausgabenbasis in dem von der AGVO für Beihilfen für Forschung und Entwicklung und der Landeshaushaltsordnung des Landes NRW vorgegebenen Rahmen. Ebenfalls kann eine Förderung gemäß De-minimis-Verordnung erfolgen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Eine Förderempfehlung wird auf der Basis einer aussagefähigen Projektskizze getroffen, der sich im Förderfall ein formgebundener Antrag anschließen muss.

Bitte beachten Sie die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027. In diesem Programm liegt aktuell der Schwerpunkt der Innovationsförderung des Landes NRW. Informationen dazu finden Sie unter nebenstehendem Link der Innovationsförderagentur NRW.

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