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Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen

Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Mit dem Förderaufruf "Produktives.NRW - Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen" fördert das Land NRW Ansiedlungen, Erweiterungen und Investitionen zur Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien in den Sektoren digitale Technologien und technologieintensive Innovationen, umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien sowie Biotechnologien. Mit der Förderung soll für den EU-Binnenmarkt ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichen Potenzial geschaffen werden und eine Verringerung bzw. Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union erzielt werden.

Die Förderung dient der Umsetzung der EFRE/JTF-Programmpriorität 7 „Resiliente Kohleregionen“ und ist dem spezifischen Ziel „Regionen und Menschen in die Lage versetzen, die sozialen, beschäftigungsspezifischen, wirtschaftlichen und ökologischen Auswirkungen des Übergangs zu den energie- und klimapolitischen Vorgaben der Union für 2030 und des Übergangs der Union zu einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 unter Zugrundelegung des Übereinkommens von Paris zu bewältigen“ zugeordnet. Die Förderung erfolgt im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 über die Förderrichtlinie "Produktive Investitionen in kritische Technologien (RL ProdInv)".

Zuwendungsempfangende sind kleine und mittlere Unternehmen sowie große Unternehmen, die ein entsprechendes Vorhaben im Rheinischen Revier in der Städteregion Aachen, der kreisfreien Stadt Mönchengladbach, den Kreisen Düren und Heinsberg, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Kreis Neuss oder im nördlichen Ruhrgebiet in der kreisfreien Stadt Bottrop und den kreisangehörigen Städten Dorsten, Gladbeck und Marl umsetzen wollen (JTF-Gebietskulisse).

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Die Fördermaßnahme „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stehen im Rahmen des Aufrufs rund 140 Millionen Euro EU-Fördermittel zur Verfügung.

Eine Einreichung ist noch 30 Tage möglich.
Startdatum: 20.08.2024 20. August 2024
Enddatum: 01.10.2024 01. Oktober 2024
Heute 01. September 2024

Weitere Informationen und Einreichung

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“ endet am 1. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Produktives.NRW – Kritische Technologien für Nordrhein-Westfalen“und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/produktives-nrw

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Rheinischen Revier (Städteregion Aachen, Stadt Mönchengladbach, Kreis Düren, Kreis Heinsberg, Rhein-Erft-Kreis und Rhein-Kreis Neuss) oder nördlichem Ruhrgebiet (Städte Bottrop, Dorsten, Gladbeck und Marl).

Ebenfalls teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, die dort eine Niederlassung gründen wollen.

Was wird gefördert?

Es werden ausschließlich Vorhaben unterstützt, die die klima- und umweltpolitischen Standards und Prioritäten der Europäischen Union beachten, mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung und dem Pariser Klimaschutzübereinkommen im Einklang stehen sowie keine erhebliche Beeinträchtigung der Umweltziele im Sinne von Artikel 17 der Verordnung (EU) 2020/852 vom 18. Juni 2020 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen verursachen.

 Infrastrukturvorhaben müssen so errichten werden, dass sie durch potenzielle langfristige Auswirkungen des Klimawandels nicht gefährdet werden, dass der Grundsatz „Energieeffizienz an erster Stelle“ beachtet wird und dass die von dem Vorhaben verursachten Treibhausgasemissionen mit dem Ziel der Klimaneutralität bis 2050 in Einklang stehen.

Mit den Investitionen muss ein innovatives, neues und wegbereitendes Element von erheblichem wirtschaftlichen Potenzial für den EU-Binnenmarkt geschaffen werden oder die Investitionen müssen zu einer Verringerung oder Verhinderung von strategischen Abhängigkeiten der Europäischen Union gemäß den Leitlinien zu einigen Bestimmungen der Verordnung (EU) 2024/795 zur Einrichtung der Plattform „Strategische Technologien für Europa“ (STEP) der Europäischen Kommission vom 13. Mai 2024 (ABl. C, C/2024/3209, 13.05.2024)“ beitragen.

Wie wird gefördert?

Für die Zuwendung werden Mittel aus dem Aufbauinstrument der Europäischen Union gemäß Artikel 4 JTF-VO verwendet. Vorhaben können nur bewilligt werden, wenn in einem plausiblen Zeit- und Ausgabenplan dargelegt werden kann, dass der Abruf von mindestens einem Drittel der Zuwendung bis zum 30. September 2026 gewährleistet und das Vorhaben bis spätestens zum 31. Dezember 2029 vollständig abgeschlossen und abgerechnet ist.

Die Höhe der jeweiligen Zuwendung ist abhängig von der Unternehmensgröße und der gewählten beihilferechtlichen Grundlage und richtet sich ferner nach den beihilferechtlichen Vorgaben der Europäischen Union,

  • insbesondere der Artikel 36, 38, 41 und 47 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung mit einer maximalen Förderquote von bis zu 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • §2 der BKR-Bunderegelung Transformationstechnologien mit einer maximalen Förderquote von bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • der De-minimis-Verordnung mit einer maximalen Förderquote von bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben,

sowie den haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

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