Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr mit Schwerpunkt Nutzfahrzeuge (10/2021)
Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 05.07.2021 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs. Von Oktober 2021 bis Januar 2022 kann sich über diesen Aufruf um die Förderung des BMVI für öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr beworben werden. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss zum Aufbau der Wasserstofftankstelle. Das Verfahren ist einstufig angelegt und die Antragstellung erfolgt über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online. Sofern der Fördermittelbedarf der eingereichten Anträgen die für diesen Förderaufruf zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel i.H.v. 60 mio. Euro übersteigt, werden die vorliegenden Anträge nach den Kriterien im Aufruf priorisiert.
Die H2-Tankstellen-Vorhaben dieses Förderaufrufes (03B202**) sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt. Die Zuordnung zum DARP wird im Zuwendungsbescheid mitgeteilt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Was wird gefördert?
Es werden die Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen sowie optional die Investition in einen Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur gefördert
Wie wird gefördert?
Die Förderquote für eine Wasserstofftankstelle beträgt bis zu 80% und für den Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur 45% (der förderfähigen Ausgaben). Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote bei Elektrolyseuren um 10% bzw. 20% für mittlere bzw. kleine und Kleinstunternehmen möglich, sofern das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann. Weitere Details können dem Förderaufruf entnommen werden.
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