Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr
Am 18.10.2017 wurde die Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie (NIP) des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) veröffentlicht. Ziel der Förderung ist die Marktaktivierung (als Vorstufe des Markthochlaufes) für Produkte, die zwar die technische Marktreife erzielt haben, jedoch am Markt noch nicht wettbewerbsfähig sind. Die mangelnde Wettbewerbsfähigkeit liegt zum einen an den noch zu hohen Produktionskosten, zum anderen an der für viele Produkte noch mangelnden Infrastruktur zur Treibstoffversorgung und Wartung. Von Mai bis Juli 2019 kann sich über diesen Aufruf um die Förderung des BMVI für öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen im Straßenverkehr beworben werden. Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss zum Aufbau der Wasserstofftankstelle. Das Verfahren ist einstufig angelegt und die Antragstellung erfolgt über das Portal zur Beantragung von Fördermitteln des Bundes easy-Online. Sofern der Fördermittelbedarf der eingereichten Anträgen die für diesen Förderaufruf zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigt, werden die vorliegenden Anträge nach den Kriterien im Aufruf priorisiert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.
Was wird gefördert?
Es werden die Errichtung von öffentlich zugänglichen Wasserstofftankstellen sowie optional die Investition in einen Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur gefördert
Wie wird gefördert?
Die Förderquote für eine Wasserstofftankstelle beträgt 50 % und für den Elektrolyseur als Bestandteil der Betankungsinfrastruktur 40 % (der förderfähigen Ausgaben). Details bitten wir dem Förderaufruf zu entnehmen.
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