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Ein­rei­chung nicht mög­lich

Auf­ruf zur An­trags­ein­rei­chung zur För­de­rung von öf­fent­lich zu­gäng­li­chen Was­ser­stoff­tank­stel­len im Stra­ßen­ver­kehr

eine In­itia­ti­ve des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Di­gi­ta­les und Ver­kehr (BMDV)

Am 18.10.2017 wurde die För­der­richt­li­nie für Maß­nah­men der Markt­ak­ti­vie­rung im Rah­men des Na­tio­na­len In­no­va­ti­ons­pro­gramms Wasserstoff-​ und Brenn­stoff­zel­len­tech­no­lo­gie (NIP) des Bun­des­mi­nis­te­ri­um für Ver­kehr und di­gi­ta­le In­fra­struk­tur (BMVI) ver­öf­fent­licht. Ziel der För­de­rung ist die Markt­ak­ti­vie­rung (als Vor­stu­fe des Markt­hoch­lau­fes) für Pro­duk­te, die zwar die tech­ni­sche Markt­rei­fe er­zielt haben, je­doch am Markt noch nicht wett­be­werbs­fä­hig sind. Die man­geln­de Wett­be­werbs­fä­hig­keit liegt zum einen an den noch zu hohen Pro­duk­ti­ons­kos­ten, zum an­de­ren an der für viele Pro­duk­te noch man­geln­den In­fra­struk­tur zur Treib­stoff­ver­sor­gung und War­tung. Von Mai bis Juli 2019 kann sich über die­sen Auf­ruf um die För­de­rung des BMVI für öf­fent­lich zu­gäng­li­chen Was­ser­stoff­tank­stel­len im Stra­ßen­ver­kehr be­wor­ben wer­den. Die För­de­rung er­folgt als In­ves­ti­ti­ons­zu­schuss zum Auf­bau der Was­ser­stoff­tank­stel­le. Das Ver­fah­ren ist ein­stu­fig an­ge­legt und die An­trag­stel­lung er­folgt über das Por­tal zur Be­an­tra­gung von För­der­mit­teln des Bun­des easy-​Online. So­fern der För­der­mit­tel­be­darf der ein­ge­reich­ten An­trä­gen die für die­sen För­der­auf­ruf zur Ver­fü­gung ste­hen­den Haus­halts­mit­tel über­steigt, wer­den die vor­lie­gen­den An­trä­ge nach den Kri­te­ri­en im Auf­ruf prio­ri­siert.

Eine Ein­rei­chung ist nicht mehr mög­lich.

Wer wird ge­för­dert?

An­trags­be­rech­tigt sind ju­ris­ti­sche Per­so­nen des öf­fent­li­chen und des Pri­vat­rechts sowie na­tür­li­che Per­so­nen, so­weit sie wirt­schaft­lich tätig sind.

Was wird ge­för­dert?

Es wer­den die Er­rich­tung von öf­fent­lich zu­gäng­li­chen Was­ser­stoff­tank­stel­len sowie op­tio­nal die In­ves­ti­ti­on in einen Elek­tro­ly­seur als Be­stand­teil der Be­tan­kungs­in­fra­struk­tur ge­för­dert

Wie wird ge­för­dert?

Die För­der­quo­te für eine Was­ser­stoff­tank­stel­le be­trägt 50 % und für den Elek­tro­ly­seur als Be­stand­teil der Be­tan­kungs­in­fra­struk­tur 40 % (der för­der­fä­hi­gen Aus­ga­ben). De­tails bit­ten wir dem För­der­auf­ruf zu ent­neh­men.

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