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Einreichung nicht möglich

Innovations- und Technologiezentrum Wasserstoff

Die Bundesregierung hat im Juni 2020 mit der Nationalen Wasserstoffstrategie und mit deren Fortschreibung im Juli 2023 einen Handlungsrahmen zur Förderung von Innovationen und Investitionen in Wasserstofftechnologien in Deutschland festgelegt. Grüner Wasserstoff und seine Folgeprodukte sollen als Energieträger etabliert werden und damit zur Erreichung der Klimaziele wesentlich beitragen. Im Verkehrssektor stehen hierbei Brennstoffzellen und Wasserstoffbetankungstechnologien im Mittelpunkt der Entwicklungsaktivitäten. Die Verwendung von Wasserstoff erlaubt die Speicherung großer Energiemengen an Bord von Fahrzeugen bei deutlich geringerem Gewicht als bei der Speicherung in Batterien. Dadurch sind längere Reichweiten in Anwendungsfeldern mit hohem energetischem Bedarf möglich.

Die Maßnahme 10 des Aktionsplans der Nationalen Wasserstoffstrategie aus dem Jahr 2020 sah die Prüfung des Aufbaus eines Innovations- und Technologiezentrums für Wasserstofftechnologien (ITZ-H2) vor.

Im Rahmen des hierzu im Jahr 2021 durchgeführten Standortwettbewerbs haben sich auf der Basis der eingereichten Konzepte vier Standorte durchgesetzt, die sich anschließend im Rahmen einer durch das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) in Auftrag gegebenen Machbarkeitsstudie für die Umsetzung eines ITZ-H2 inhaltlich weiter qualifiziert haben.

Demnach zielt die Errichtung des ITZ-H2 auf die Etablierung von Wasserstoffanwendungen über alle Verkehrsträger ab. Laut dem Bundesklimaschutzgesetz sollen die CO2-Emissionen im Verkehrssektor bis zum Jahr 2030 um fast die Hälfte gegenüber dem Jahr 1990 gesenkt werden. Bis 2045 soll Deutschland klimaneutral werden. Die Einführung von Wasserstoff als Energieträger im Verkehrsbereich ergänzt die batterieelektrische Mobilität und kann dazu beitragen, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Vor diesem Hintergrund beabsichtigt das BMDV auf der Grundlage dieser Förderrichtlinie, die ITZ-Standorte Nord (Hamburg, Bremen, Bremerhaven und Stade), Ost (Chemnitz), Süd (Pfeffenhausen) und West (Duisburg) während eines begrenzten Förderzeitraums über eine Anschubfinanzierung bei der Errichtung des ITZ-H2 zu unterstützen.

Was wird gefördert?

Mit dem ITZ-H2 soll eine Entwicklungs-, Test- und Prüfinfrastruktur aufgebaut werden, um Unternehmen, insbesondere KMUs, bei der notwendigen Transformation der Wertschöpfungskette hin zu klimaschonenden Antriebstechnologien auf Wasserstoffbasis zu unterstützen.

Wie wird gefördert?

Voraussetzung einer Förderung sind überzeugende, nachhaltige Vorhabenkonzepte, welche die Zielstellungen des ITZ-H2 bedienen und ein langfristiges Betriebskonzept nach der Anschubfinanzierung nachweisen. Das Erfüllen dieser Voraussetzung gilt es, bei der Beantragung von Fördermitteln detailliert darzustellen.
Die Antragstellung erfolgt nach Aufforderung durch den Projektträger Jülich.

Kontakt

Dr. Sophie Haebel

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz