Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Brennstoffzellensystemen zur autarken Energieversorgung kritischer oder netzferner Infrastrukturen
Mit der Förderrichtlinie „Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 18. Oktober 2017 unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.
Im Fokus des aktuellen Aufrufs steht die Förderung von brennstoffzellenbasierter autarker Stromversorgung in der Leistungsklasse bis 20 kW nach Abschnitt 2.1.4 der vorgenannten Förderrichtlinie. Hierbei liegt der Fokus ausschließlich auf den folgenden beiden Anwendungssegmenten:
- Digitalfunk für Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
- Verkehrsleittechnik
Wer wird gefördert?
Der Fokus liegt ausschließlich auf den beiden Anwendungssegmenten Digitalfunk für Behörden sowie Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und Verkehrsleittechnik.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Förderaufrufs werden Investitionszuschüsse für die Errichtung von Brennstoffzellensystemen zur autarken Energieversorgung kritischer oder netzferner Infrastrukturen gewährt. Förderfähig sind die Investitionsmehrkosten, die erforderlich sind, um den Umweltschutz zu verbessern.
Wie wird gefördert?
Im Allgemeinen sind Förderquoten von bis zu 40 Prozent zulässig. Details bitten wir dem Förderaufruf zu entnehmen.
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