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Einreichung nicht möglich

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von Elektrolyseanlagen zur Wasserstoffherstellung für den Verkehrssektor

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Mit der „Förderrichtlinie für Maßnahmen der Marktaktivierung im Rahmen des Nationalen Innovationsprogramms Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie Phase II (Schwerpunkt Nachhaltige Mobilität)“ vom 11.08.2022 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung für Produkte, die die technische Marktreife erzielt haben, am Markt jedoch noch nicht wettbewerbsfähig sind, als Vorstufe des Markthochlaufs.

Inhalt des aktuellen Aufrufs ist die Förderung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich nach Nummer 2.4 der in der Präambel genannten Förderrichtlinie. Zuwendungsfähig ist die Errichtung von Elektrolyseanlagen mit einer elektrischen Mindestleistung der Gesamtanlage von 1 MW.

Folgende notwendige Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:

  • Checkliste
  • Vorlage für Vorhabenbeschreibung
  • FAQ
Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind die Investitionsausgaben förderfähig, die für die Errichtung von Elektrolyseanlagen zur Herstellung von Wasserstoff für den Verkehrsbereich mittels Strom aus 100% regenerativen Energiequellen getätigt werden. Hierzu zählt in Verbindung mit der Elektrolyseanlage auch eine Transportinfrastruktur, wie Trailer und Pipelines, zum Verbraucher des Wasserstoffs im Verkehrsbereich. Ausgenommen sind Kosten im Zusammenhang mit Grundstücken sowie der Bau von Gebäuden.

Wie wird gefördert?

Bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben wird hierbei eine Förderquote von bis zu 45 % gewährt. Zusätzliche Boni sind nicht vorgesehen.

 

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