Industrieller 3D-Druck
Bekanntmachung
Das Bayerische Staatministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) fördert Forschungs- und Entwicklungsprojekte zum Thema „Additive Fertigung und 3D-Druck“ auf Grundlage der Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“.
Die Digitalisierung ist der Schlüssel für Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskraft der bayerischen Wirtschaft. Die Bayerische Staatsregierung unterstützt bayerische Unternehmen dabei, die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. Ziel ist es, Arbeitsplätze und nachhaltigen Wohlstand für den Freistaat Bayern zu sichern und Bayern zur Leitregion des digitalen Aufbruchs zu machen.
Diese Förderung ist Teil des Masterplans Bayern Digital II.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die in den Richtlinien zum Bayerischen Forschungsprogramm „Neue Werkstoffe“, Nr. 3 aufgeführten Zuwendungsempfänger, also
- Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern,
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie staatliche Hochschulen und Einrichtungen staatlicher
Hochschulen in Bayern, - sonstige Antragsteller mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Bayern, die zur erfolgreichen
Bearbeitung der im Projekt beschriebenen Aufgaben die fachliche Qualifikation und ausreichend
Kapazität zur Durchführung des Vorhabens besitzen.
Die Beteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen ist entsprechend der Richtlinien ausdrücklich erwünscht.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen industriegeführter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die das Themenfeld „Additive Fertigung/3D-Druck“ in der Werkstoffentwicklung und der werkstoffbezogenen Verfahrensentwicklung adressieren. Im Fokus dieses Aufrufs steht die Forschung und Entwicklung neuer oder verbesserter Werkstoffe. Zudem werden geeignete neue werkstoffbezogene Verfahrensmethoden, Anwendungen, Prozesse und Werkzeuge für die additive Fertigung bzw. die additive Herstellung von Produkten adressiert.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.
Die Beihilfeintensität beträgt
- bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall
der industriellen Forschung, - bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens oder der Durchführbarkeitsstudie im Fall
der experimentellen Entwicklung.
Die Beihilfeintensität wird bei Verbundvorhaben für jeden einzelnen Begünstigten ermittelt.
Falls unterschiedliche Projekttätigkeiten sowohl der industriellen Forschung als auch der experimentellen
Entwicklung zuordenbar sind, wird der Fördersatz anteilig festgelegt.
Bei Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie ihnen gleichgestellten
Organisationseinheiten können höhere Fördersätze festgesetzt werden, sofern
- das Teilvorhaben eine nichtwirtschaftliche Tätigkeit ist und damit beihilfefrei gefördert werden kann,
- wirtschaftliche und nichtwirtschaftliche Tätigkeiten dieser Antragsteller hinsichtlich ihrer Kosten bzw.
Ausgaben und Finanzierung buchhalterisch getrennt voneinander erfasst und nachgewiesen werden
und - das FuEuI-Vorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden könnte und damit die Erfüllung des
Zuwendungszwecks im notwendigen Umfang nicht möglich wäre.
Bei Mitgliedern und Einrichtungen von Hochschulen (Instituten etc.) sowie ihnen gleichgestellten
Organisationseinheiten werden die zuwendungsfähigen Ansätze auf Ausgabenbasis errechnet.
Außeruniversitäre Forschungseinrichtungen können auf Kostenbasis gefördert werden.
Grundsätzlich wird bei Verbundvorhaben eine angemessene Eigenbeteiligung vorausgesetzt, so dass die
Förderquote in der Regel 50 Prozent der Gesamtkosten des Verbundvorhabens nicht übersteigt.
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