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Neue Werkstoffe in Bayern

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
KMU, Unternehmen, Forschungseinrichtungen, Hochschulen

Mit seiner ausgeprägten materialtechnischen Kompetenz kann Bayern im internationalen Vergleich einen Spitzenplatz für sich in Anspruch nehmen. Die anwendungsorientierte Materialforschung greift die Bedürfnisse des Marktes immer intensiver auf und entwickelt für spezifische Anwendungen komplexe Werkstoffsysteme. Damit ist die Materialtechnik als Schlüsseltechnologie in Bayern eine der wichtigsten Säulen der Wirtschaft.

Das Land bündelt seit 2006 seine Kompetenzen im Werkstoffbereich in dem Cluster „Neue Werkstoffe“ als ein Teil der „Cluster Offensive Bayern“. Die Entwicklung neuer Materialien wird bereits seit Anfang der 1990er Jahre durch die Bayerische Landesregierung gefördert. Mit dem Förderprogramm „Neue Werkstoffe in Bayern“, das der Projektträger Jülich im Auftrag des Ministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie umsetzt, wird die Erforschung, Entwicklung und Erprobung von modernen Werkstoffen und neuen Verfahrenstechnologien unterstützt. Bis Ende 2023 wurden hierfür rund 170 Millionen Euro bereitgestellt.

Die Förderung im Bereich der „Neuen Werkstoffe“ erfolgt auf Grundlage der Richtlinien zur Durchführung des „Bayerischen Verbundforschungsprogramms (BayVFP)“, Förderlinie „Materialien und Werkstoffe“. Im Fokus der Förderung stehen Verbundvorhaben mit mehreren industriellen Partnern, ggf. unterstützt durch eine bayerische Forschungseinrichtung, die entlang der Wertschöpfungskette über Herstellung, Verarbeitung und Anwendung arbeitsteilig eine gemeinsame Zielsetzung im Sinne der Förderlinie „Materialien und Werkstoffe“ des BayVFP verfolgen. Die Umsetzung der Fördermaßnahme erfolgt in Förderaufrufen, die neben einer ggf. thematischen Schwerpunktsetzung, weitere Informationen zum Antragsverfahren enthalten. Innerhalb der einzelnen Förderaufrufe stehen die Vorschläge zueinander im Wettbewerb.

Förderinteressenten aus Bayern, die die grundsätzliche Passfähigkeit eines geplanten Verbundvorhabens zu einem der Förderaufrufe klären möchten, können sich vorab an einen der Ansprechpartner wenden.

 

Einreichung einer Skizze

In einem zweistufigen Verfahren können Bewerberinnen und Bewerber zunächst Skizzen einreichen. Diese Skizzen werden begutachtet und stehen im Wettbewerb zueinander.
In der Skizze sind nachvollziehbar die Ziele des geplanten Verbundvorhabens, der Innovationsgehalt, die Abgrenzung zum Stand der Technik, die Beiträge und Kompetenzen der Partner, die Verwertung sowie die geplanten Kosten zu beschreiben.
Bei der Einreichung einer Skizze ist das in den Aufrufen beschriebene Verfahren zu beachten.
Zur Beschreibung des Vorhabens ist der in den Aufrufen aufgeführte Gliederungsvorschlag für eine Skizze zu verwenden.

Antragstellung

Die Verbundpartner einer positiv bewerteten Skizze werden in der zweiten Stufe nach einem Antragsgespräch zur Einreichung eines Antrages aufgefordert. Jeder Verbundpartner (Ausnahme: Unterauftragnehmer eines Verbundpartners) muss einen eigenständigen Antrag stellen.

Ein förmlicher Antrag für ein Vorhaben besteht aus folgenden Dokumenten, die jeweils einfach per Post einzureichen sind:

  • Antragsformular, das mittels des Online-Tool ELAN (der Zugang wird von PtJ zur Verfügung gestellt) erstellt wird
  • Beschreibung des Verbundvorhabens (vom Federführer zu erstellen als Zusammenfassung der Einzelvorhaben)
  • Beschreibung des Einzelvorhabens (von jedem Antragsteller/jeder Antragstellerin zu erstellen als detaillierte Beschreibung seines Einzelvorhabens)

zusätzlich für Unternehmen jeweils einfach in deutscher Sprache:

  • Testierte Geschäftsberichte der letzten beiden Geschäftsjahre im Original
  • Aktueller Auszug des Handelsregisters
  • Ggf. Erklärung zum ausländischen Mehrheitsbesitz

zusätzlich für KMU:

  • Angaben zur Einstufung als KMU, rechtsverbindlich unterschrieben


Für die Erstellung der Beschreibungen des Vorhabens sind die auf dieser Seite herunterladbaren Gliederungsvorschläge zu verwenden.

Die Anträge sind an folgende Adresse zu richten:

Projektträger Jülich (PtJ) – Geschäftsbereich NMT
Projektträgerschaft Bayern (NMT4)
Forschungszentrum Jülich GmbH
52425 Jülich

Antragsprüfung

Nach Einreichung der vollständigen Anträge aller Projektpartner kann im Ermessen und im Auftrag von PtJ-NMT eine externe Begutachtung (vertraulich, personengebunden) erfolgen. Anschließend wird eine fachliche und kalkulatorische Prüfung durch PtJ-NMT durchgeführt. Bei positiver Prüfung der Anträge wird eine Empfehlung zur Förderung an das StMWi ausgesprochen.

Zuwendungsbescheid

Das StMWi entscheidet über den Förderantrag und erteilt im positiven Fall einen Zuwendungsbescheid an den Antragsteller/die Antragstellerin. Der Antragsteller/die Antragstellerin wird Zuwendungsempfänger/in. 

Durchführung des Vorhabens

Die Fördermittel werden schrittweise nach Projektfortschritt und Prüfung der Verwendung ausgezahlt; dazu erstellt der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin Zwischenberichte (Beschreibung des Projektstandes) und Zwischennachweise (finanzielle Mittelverwendung).

Abschluss des Vorhabens

Nach Abschluss des Vorhabens werden der Abschlussbericht und die Verwendung der Mittel durch PtJ-NMT geprüft.

Verwertung

Der Zuwendungsempfänger/die Zuwendungsempfängerin berichtet bis drei Jahre nach Abschluss des Vorhabens jeweils jährlich PtJ-NMT über die Verwertung der FuE-Ergebnisse in Bayern.

Förderinitiative Ministerium Einreichungsfrist
Industrieller 3D-Druck Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie 30.09.2019

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