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Sustainable Blue Economy Partnership (SBEP): Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziele/Vision

Die von der EU ko-finanzierte Partnerschaft, als strategische Allianz, unterstützt ihre Partnerländer durch innovative Lösungen und Technologien bei der Umsetzung des europäischen Grünen Deals, des digitalen Wandels und der Autonomie der EU in allen Sektoren der blauen Wirtschaft. Ziel ist es, den notwendigen Wandel hin zu einer klimaneutralen, nachhaltigen, produktiven und resilienten blauen Wirtschaft bis 2030 voranzutreiben. Dabei werden die europäischen Strategien im Bereich des Meeresschutzes berücksichtigt, marktorientierte Entwicklung der Wirtschaft gefördert und die Voraussetzungen für die Erfüllung der VN-Nachhaltigkeitsziele zum Schutz der Ozeane geschaffen. Darüber hinaus trägt die Partnerschaft dazu bei, dass eine bessere strategische Abstimmung der Partnerländer erfolgt und gemeinsame Interessen kooperativ umgesetzt werden.

Strategische Research and Innovation Agenda (SRIA)

Die Koordinierung und Harmonisierung von nationalen und regionalen Forschungsprogrammen im marinen und maritimen Bereich erfolgt unter der Federführung Deutschlands (BMBF/FZJ) durch die kontinuierliche Fortentwicklung der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) als Grundlage aller gemeinsamen Aktivitäten. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF; gemeinsam mit BMEL und BMWK) ist im SBEP Steering Committee vertreten und beteiligt sich an der Entwicklung und Umsetzung der SRIA. Unter Vizefederführung beteiligt sich Deutschland (BMBF/FZJ) des Weiteren maßgeblich an der Internationalisierung der SBEP.

Folgende prioritäre Forschungsfelder (Intervention Areas) gehen derzeit aus der überarbeiteten SRIA 2024 hervor:

  • Digital Twins of the Ocean | Digitale Zwillinge des Ozeans und der Wirtschaft, Ozeanbeobachtung
  • Blue economy sectors | Energie aus dem Meer, Multi-use, Unterwassertechnologien
  • Managing sea-uses | Marine Raumplanung und Monitoring, Marine Strategy Framework Dircetive (MSFD)
  • Blue Bioresources | Fischerei und Aquakultur
  • Resilient Coastal Communities and Businesses | Häfenentwicklung, Tourismus, naturbasierte Lösungen

Förderaktivitäten

Im Rahmen dieser Zielstellung erfolgen transnationale Ausschreibungen zu den prioritären Bereichen der strategischen Forschungs- und Innovationsagenda. BMBF/FZJ ist im Call Steering Committee vertreten und beteiligt sind an den jährlichen Ausschreibungen.

SBEP Call 2023

Im Rahmen der ersten Ausschreibung „Eine nachhaltige blaue Wirtschaft für eine bessere Zukunft“ wurden 19 länderübergreifende Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus insgesamt 91 eingereichten Skizzen ausgewählt. Sie erhalten rund 27 Mio. Euro von den beteiligten Fördereinrichtungen aus 23 Ländern und der EU-Kommission. Deutsche Partner sind an sieben der 19 Verbünde beteiligt und werden vom BMBF mit 2.5 Mio. Euro gefördert.

SBEP Call 2024

Eine zweite internationale Bekanntmachung zum Thema „Klimaneutrale, nachhaltige und wettbewerbsfähige blaue Wirtschaft unter Einbindung von Zivilgesellschaft, Wissenschaft, Politik und Industrie“ wurde am 02.02.2024 veröffentlicht. Es beteiligen sich 26 Länder mit einem Budget von 43 Mio. Euro. Das BMBF beteiligt sich mit einem Budget von 1,5 Mio. Euro.

Additional Activities

In den nächsten Jahren werden weitere Aktivitäten zur Vernetzung von nationalen Projekten, zur Abstimmung von Monitoring Programmen und zur Nutzung von nationalen Forschungsinfrastrukturen gestartet, um die unterschiedlichen Aktivitäten der Mitgliedsländer besser zu verknüpfen und kontinuierlich weiterzuentwickeln. Dazu engagieren sich zahlreiche deutsche Einrichtungen (GEOMAR Helmholtz-Zentrum für Ozeanforschung Kiel, Helmholtz-Zentrum Hereon, Alfred-Wegener-Institut Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, Leibniz-Zentrum für Marine Tropenforschung, Leibniz-Institut für Ostseeforschung Warnemünde, Institut für Fischereiökologie des Johann Heinrich von Thünen-Institut, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie) aktiv an der Ausgestaltung des Arbeitsprogrammes und der Umsetzung.

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Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen, eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag zum Forschungsverbund leisten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung  bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen. Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Die SBEP soll bestehende aber oft fragmentierte Aktivitäten seiner Mitgliedsländer verknüpfen, um gesamteuropäische, nationale und regionale Investitionen für marine und maritime Forschung und Innovation aufeinander abzustimmen und kontinuierlich fortzuentwickeln. Programmatisch entwickelt die SBEP wirkungsorientierte Wege zur:

  • Transformation der marinen und maritimen Wertschöpfungsketten in Richtung Klimaneutralität bis 2050 und zur Erreichung der UN-Nachhaltigkeitsziele bis 2030,
  • Bereitstellung von anwendungsorientierten Wissen und Handlungsempfehlungen im Bereich mariner und maritimer Forschung und Innovation,
  • Förderung der Zusammenarbeit bei der Umsetzung globaler, europäischer und nationaler Empfehlungen, Gesetzgebungen zur Umsetzung politischer Strategien, z. B. Green Deal, Digitales Europa, Wasserrahmenrichtlinie (WRRL), Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRL), EU-Richtlinie zur maritimen Raumplanung (MSPD), Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), Integrierte Meerespolitik (IMP), Biodiversitätsstrategie 2030, Farm-to-Fork Strategy, Aktionsplan für zirkuläre Kreislaufwirtschaft, Europäische Datenstrategie, Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen für nachhaltigen Entwicklung, Strategie der EU für internationale Zusammenarbeit,
  • Beitrag zum sozialen und digitalen Wandel, im Einklang mit der neuen EU Agenda für eine nachhaltige blaue Wirtschaft
    durch die Entwicklung innovativer Governance-Strukturen und der Verbesserung der Ozeanbeobachtungskapazitäten, z. B. EOOS (europäisches Ozeanbeobachtungssystem) und GEOSS (globales Erdbeobachtungssystem der Systeme),
  • Beitrag zur Umsetzung der sieben Ziele der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030

Weitere Informationen zum Call finden Sie auf der SBEP Webseite

Wie wird gefördert?

Die Förderung der kofinanzierten Initiative der Europäischen Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft erfolgt aus nationalen und EU-Mitteln. Die Förderinstitutionen stellen jeweils nationale Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

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