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Entwicklung von nachhaltigen Lösungen im Küsten- und Hochwasserschutz

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Küstengebiete der fünf norddeutschen Bundesländer sind durch ihre überregional bedeutenden Siedlungs- und Wirtschaftsbereiche gekennzeichnet. Gleichzeitig stellen die weitgehend durch natürliche Prozesse geprägten Küstengewässer der Nord- und Ostsee einschließlich der Ästuare besonders wertvolle und erhaltenswerte Ökosysteme dar. Heute leben rund 15 Millionen Menschen in den fünf deutschen Küstenländern, davon etwa 2,4 Millionen in von Sturmfluten bedrohten Küstenniederungen. Wasserstraßen und Häfen bilden eine wesentliche nationale Grundlage für die Sicherstellung der Wirtschaftskraft.

In Anbetracht der vielfältigen steigenden Ansprüche, wachsenden Risiken und komplexen Wechselwirkungen wachsen die gesellschaftlichen Herausforderungen an den Küstenraum. Dabei gilt es nicht nur, die Menschen und ihre Lebens- und Wirtschaftsräume vor Überflutung und Landverlusten zu schützen, sondern wesentlich ist auch, die Küste und die Küstenmeere für zukünftige Generationen zu bewahren. Infrastrukturen des Küstenschutzes sowie der Wasserstraßen und Häfen sind für die Sicherung der Wirtschaftskraft unerlässlich. Schon heute und auch zukünftig müssen dabei die natürlichen Ressourcen und Funktionalitäten der Küstenökosysteme geschützt und erhalten werden.

Das Kuratorium für Küsteningenieurwesen − KFKI - koordiniert und begleitet als Gremium der im Küsteningenieurwesen tätigen Ministerien des Bundes und der Länder die anwendungsbezogene Forschung in den Bereichen Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie in den Bereichen Unterhaltung und Bau von Wasserstraßen und Häfen. Das KFKI hat das Ziel, eine ingenieur- und naturwissenschaftliche Wissensbasis zu schaffen, welche die im KFKI zusammengeschlossenen Bundes- und Länderverwaltungen für die Erfüllung ihrer Aufgaben nutzen können.

Diese Förderrichtlinie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) setzt Themen des KFKI-Forschungsrahmens um. Sie soll dazu beitragen, das Systemverständnis der komplex interagierenden hydrologischen, hydro­dynamischen, morphologischen, meteorologischen und auch biologischen Vorgänge zu verbessern, dies auch vor dem Hintergrund sich verändernder klimatischer Bedingungen. Auf dieser Basis sollen Infrastrukturen im Küsten‐ und Hochwasserschutz sowie im Bereich der Unterhaltung von Wasserstraßen und Häfen sicher und nachhaltig gestaltet werden. Die Förderrichtlinie ist in das Forschungsprogramm der Bundesregierung MARE:N "Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit" eingebettet.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag leisten.

Um den hohen Anwendungsbezug der Forschung sicherzustellen, wird die Bereitschaft des Zuwendungsempfängers zur engen Zusammenarbeit mit dem KFKI vorausgesetzt. Weiterhin wird die Einbindung von umsetzenden Behörden und/oder Anwendern bereits für die Entwicklung der Projektskizzen erwartet.

Was wird gefördert?

Die Projekte sollen die im Forschungsrahmen des KFKI benannten Zielsetzungen der Forschung in den nachfolgend genannten Themenfeldern aufgreifen:

Themenfeld „Infrastrukturen an den Küsten sicher und nachhaltig gestalten“

  • Weiterentwicklung von Bemessungsverfahren und Optimierung von Strukturen, Anlagen und Bauwerken
  • Entwicklung innovativer und nachhaltiger Strukturen, Anlagen und Bauwerke unter Einbeziehung ökosystembasierter Ansätze und sich verändernder Ressourcenverfügbarkeit

Themenfeld „Dynamische Küsten als System verstehen“

  • Analyse der hydrodynamischen und morphodynamischen Prozesse sowie deren nichtlineare Interaktionen auf verschiedenen Zeit- und Raumskalen unter Berücksichtigung biologischer und geochemischer Prozesse
  • Weiterentwicklung von mathematischen Modellen und Analysemethoden

Wie wird gefördert?

Die Projekte sind auf eine Laufzeit von maximal drei Jahren zu konzipieren. In Abhängigkeit von den Ergebnissen und dem zu erwartenden Nutzen im Rahmen des oben genannten Zuwendungszwecks kann sich nach einer erfolgreichen Evaluierung eine weitere maximal dreijährige Förderphase anschließen.

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