Luftfahrt.NRW - Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien
Nordrhein-Westfalen fördert die Forschung und Entwicklung im Bereich des klimafreundlichen Luftverkehrs. Hierzu wurde die (Förder-) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Verbesserung der Flugsicherheit, des Umweltschutzes und der Infrastruktur im Luftverkehr novelliert und um einen Teil 3 zur Erforschung und Entwicklung innovativer Luftfahrttechnologien erweitert.
Akteure der Luftverkehrsbranche wie etwa Flugplatzbetreiber, Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Kommunen, Kommunalverbände und Vereine haben nunmehr die Chance, mit Mitteln des Landes die klimagerechte Transformation des Luftverkehrs mitzugestalten.
Förderfähig sind „Maßnahmen für den Luftverkehr, die eine Bedeutung für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien haben“, soweit ihnen eine verkehrspolitische oder regionalpolitische Bedeutung für die Erforschung neuer Luftfahrttechnologien zukommt.
Mit der Mittelbereitstellung setzt die Landesregierung ihr Ziel um, Innovationen im Luftverkehr weiter voranzubringen. Das umfasst die positive Begleitung von Entwicklungen wie etwa Flugtaxen sowie die Unterstützung der Weiterentwicklung bei innovativen Flugverfahren und klimaneutralen Antrieben im Luftverkehr.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden Einzelvorhaben und Gemeinschaftsvorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, von Forschungseinrichtungen und Hochschulen, außeruniversitären Forschungseinrichtungen, eingetragenen Vereinen sowie Kommunen und Kommunalverbänden und sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, insbesondere Stiftungen, Anstalten des öffentlichen Rechts, mit Forschungs- und Entwicklungsaufgaben.
Was wird gefördert?
Maßnahmen für den Luftverkehr, die eine Bedeutung für die Erforschung und Entwicklung innovativer und nachhaltiger Luftfahrttechnologien haben.
Förderfähig sind Investitionen für innovative Produkte und Verfahren in der Luftfahrt. Dies beinhaltet die Entwicklung und Erprobung von
- neue Optionen und umsetzungsorientierten Strategien für die zukünftige Mobilität von Personen, Gütern oder Luftarbeit, insbesondere Sprühflüge, Fotoflüge, Kontrollflüge und ähnliches, sowie
- neuartige bzw. optimierte Vernetzungsmöglichkeiten des Luftverkehrs mit anderen Verkehrsträgern.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendung wird als Projektförderung (Anteilsfinanzierung) gewährt.
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