KMU-innovativ: Biomedizin
Die Fördermaßnahme KMU-innovativ: Biomedizin soll KMU dazu befähigen, Forschungs- und Entwicklungsprojekte mit hohem Risiko alleine oder im Verbund durchzuführen und über den Stand der Technik hinaus weiterzuentwickeln. Die Arzneimittelentwicklung ist aufgrund der vielfältigen Anforderungen interdisziplinär geprägt. Sie erfordert die intensive Zusammenarbeit und den fachlichen Austausch von Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft sowie mit den regulatorischen Behörden. Durch den Austausch von Know-How im Rahmen von Kooperationen sollen die Unternehmen langfristig profitieren und Forschungsnetzwerke gestärkt und ausgebaut werden.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die die Voraussetzungen der KMU Definition der EU erfüllen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Großunternehmen können im Rahmen dieser Bekanntmachung nicht gefördert werden. Sie können und sollen aber als assoziierte Partner in den Verbund eingegliedert werden, wenn sie ein unverzichtbares Glied der späteren Wertschöpfungskette bilden. Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Im Rahmen von Verbundprojekten mit den oben genannten Unternehmen sind auch
- öffentliche und private Hochschulen
- Hochschulen für Angewandte Wissenschaften/Fachhochschulen
- außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- mittelständische Unternehmen, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten
- weitere Partner
antragsberechtigt.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und sich durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko auszeichnen.
Gefördert werden FuE-Vorhaben aus dem Bereich der medizinischen (roten) Biotechnologie, die sich auf das Gebiet der Arzneimittelentwicklung fokussieren und über den Stand der Technik hinausgehen. Ziel soll es sein, mit dem Forschungsprojekt zur Heilung, Linderung oder Prävention menschlicher Krankheiten beizutragen und langfristig die gesundheitliche Versorgung zu verbessern. Die Erforschung und Entwicklung innovativer Wirkstoffe und wirksamer sowie sicherer Arzneimittel bis in die klinische Phase IIa stehen dabei im Mittelpunkt. Es gelten hierbei die Arzneimitteldefinition und Begriffsbestimmungen nach dem Arzneimittelgesetz.
Beispielhafte Anwendungsfelder siehe Bekanntmachung.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Verfahrensstufe können beim beauftragten Projektträger des BMBF jederzeit zu den Stichtagen 15. April und 15. Oktober zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher Sprache über das Online-Skizzentool eingereicht werden.
Die eingegangenen Projektskizzen werden nach den folgenden Kriterien bewertet:
- Eignung des Vorhabens im Sinne der Bekanntmachung
- Innovationshöhe des FuE-Ansatzes im Vergleich zum Stand der Wissenschaft und Technik, Bedeutung des Forschungsziels und medizinischer Bedarf
- Wissenschaftlich-technische Qualität des Vorhabens, Umsetzbarkeit (gegebenenfalls Qualität und Umsetzbarkeit der klinischen Studie)
- Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Beitrag des Vorhabens zur zukünftigen Positionierung des Unternehmens am Markt, Translationspotenzial
- Qualifikation der Projektbeteiligten, gegebenenfalls Angemessenheit der Verbundstruktur
- Angemessenheit der Finanzplanung
Entsprechend den oben angegebenen Kriterien und der Bewertung werden die für eine Förderung geeigneten Projektideen ausgewählt. Die eingereichten Projektvorschläge stehen untereinander im Wettbewerb. Das BMBF behält sich vor, sich bei der Förderentscheidung durch unabhängige Expertinnen und Experten beraten zu lassen. Das Auswahlergebnis wird den Interessenten in der Regel innerhalb von zwei Monaten nach dem jeweiligen Stichtag schriftlich mitgeteilt.
In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
Rahmenprogramm Gesundheitsforschung
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