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GO-Bio next

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit dieser Fördermaßnahme verfolgt das BMBF das Ziel, die Gründungsaktivitäten in den Lebenswissenschaften zu steigern sowie den Transfer aus der Grundlagenforschung in die Anwendung zu beschleunigen und effizienter zu gestalten. Der Verwertungserfolg akademischer Forschungsergebnisse ist stark abhängig vom Reifegrad einer Technologie. Nur verhältnismäßig weit entwickelte Technologien bieten ein Chancen/Risiko-Profil, das für Kapitalgeber oder Lizenznehmer interessant ist. Dies führt insbesondere in den Lebenswissenschaften häufig dazu, dass Forschungsergebnisse aufgrund der noch fehlenden Reife nicht in die Anwendung überführt werden können.

Zweck der Förderung im Rahmen von GO-Bio next ist es daher, Forschungsansätze mit hohem Wertschöpfungspotenzial in einer eigenständigen Arbeitsgruppe in Deutschland so weiterzuentwickeln, dass sie im Anschluss wirtschaftlich verwertet werden und die Basis einer erfolgreichen Unternehmensgründung bilden können.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Bekanntmachung

GO-Bio next

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt für die erste Förderphase sind Hochschulen und Forschungseinrichtungen, an denen die Gründungsteams angesiedelt sind. Antragsberechtigt für die zweite Förderphase sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften, die die Voraussetzungen der KMU Definition der EU erfüllen. In der Regel sollten diese als Ergebnis der ersten Förderphase gegründet worden sein, wobei die wesentlichen Know-how-Trägerinnen und -Träger der zugrundeliegenden Technologie ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen. Ein Quereinstieg in die zweite Förderphase ist möglich, wenn die Gründung des Unternehmens vor nicht länger als drei Jahren aus einer Hochschule oder Forschungseinrichtung heraus erfolgte, die Nutzungsrechte für die wirtschaftliche Verwertung des FuE-Ansatzes vorliegen und die geforderte Eigenbeteiligung für die geplanten Forschungsarbeiten aufgebracht werden kann.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Gründungsteams aus der Wissenschaft, die innovative FuE-Ansätze im Bereich der Lebenswissenschaften mit hohem Kommerzialisierungspotenzial vorantreiben und bis zu einem Reifegrad entwickeln, der eine erfolgreiche Ausgründung ermöglicht. Die Vorhaben sollen einen hohen Bedarf in den Lebenswissenschaften adressieren und sich dadurch auszeichnen, dass sie aufgrund der oben beschriebenen Verwertungsrisiken nicht ohne öffentliche Förderung umgesetzt werden können.

Für Projekte mit Kommerzialisierungs- und Gründungspotenzial unter anderem auch in den Lebenswissenschaften ist die Förderrichtlinie EXIST Forschungstransfer des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) ein etabliertes Förderinstrument. Im Gegensatz zu EXIST Forschungstransfer richtet sich GO-Bio next an Forschungsprojekte, bei denen bei Antragstellung lange Entwicklungszeiträume, ein hoher Finanzbedarf (auch nach der Firmengründung) und ein hohes Entwicklungsrisiko absehbar sind.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in zwei Phasen über eine Dauer von jeweils maximal drei Jahren:

In der ersten Förderphase sollen der Proof-of-Concept für den Forschungsansatz erarbeitet beziehungsweise weiterentwickelt und konkrete Strategien für die Kommerzialisierung in Form einer Ausgründung entwickelt werden. Dies betrifft das Fortschreiben des Businessplans und die Erbringung des Eigenanteils für die zweite Förderphase. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

In der zweiten Förderphase soll die Basis für die nachhaltige Entwicklung des ausgegründeten Unternehmens gelegt werden, indem der Reifegrad des Forschungsansatzes weiter erhöht, Strategien für die Markteinführung ausgearbeitet und das Geschäftsmodell weiter konkretisiert werden. Ziel ist es, weiteres Unternehmenswachstum und hierfür notwendige Folgefinanzierungen sicherzustellen. Dabei steht die markt- und bedarfsgetriebene Entwicklung im Vordergrund, um den kommerziellen Erfolg zu sichern. Gefördert werden ausschließlich Einzelvorhaben des Gründungsunternehmens.

Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.

In der ersten Verfahrensstufe können beim Projektträger Jülich jederzeit zu den Stichtagen 15. März und 15. September zunächst Projektskizzen in elektronischer Form und in deutscher oder englischer Sprache über das  elektronische Antragssystem „easy-Online“ eingereicht werden.

In der zweiten Verfahrensstufe werden die Verfasser der positiv bewerteten Projektskizzen unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Ausgewählte Projektteams werden zu einer Projektpräsentation vor einer Jury eingeladen. Nach Vortrag und abschließender Antragsprüfung wird über eine Förderung entschieden.

 

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz und ist validiert nach EMAS (EG-Verordnung Nr. 1221/2009) und EN ISO 14001:2015