Kommunales Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) - Wettbewerbsverfahren zu den Blöcken 2 und 3
Den Kommunen kommt eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung des Klimawandels und der Klimawandelfolgenanpassung zu. Auch auf der lokalen Ebene müssen wirksame und innovative Maßnahmen eingeleitet werden, die den ambitionierten Klimaschutzzielen der Landesregierung Rechnung tragen. Daher hat die Landesregierung Rheinland-Pfalz das Kommunale Investitionsprogramm Klimaschutz und Innovation (KIPKI) ins Leben gerufen, mit dem Kommunen dabei unterstützt werden, Anstrengungen des Klimaschutzes und der Klimawandelfolgenanpassung zu planen und umzusetzen.
Im Wettbewerbsverfahren zu den Blöcken 2 und 3 geht es um
- klimafreundliche Innenstädte der Zukunft (Block 2)
- soziale und nachhaltige Orte in den Kommunen (Block 3)
Ziel des Wettbewerbs ist es, an verschiedenen Stellen des Landes in den avisierten Themenbereichen Projekte zu fördern, die über bisherige Klimaschutzanstrengungen von Kommunen hinausgehen und (idealerweise über die Landesgrenzen hinweg) Beispielcharakter für Folgeprojekte haben, also sogenannte „Leuchtturmprojekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung“ sind.
Für die Blöcke 2 und 3 ist ein Fördervolumen von rund 22 Mio. Euro eingeplant, ungefähr gleich verteilt auf die beiden Blöcke.
Fördergegenstand in Block 2 sollen kreative und vor allem innovative Projekte zur kommunalen Entwicklung werden. Antragsberechtigt sind hier kommunale Gebietskörperschaften. Im Block 3 sind Ortsgemeinden antragsberechtigt, deren Projekte von der Positivliste der Pauschalförderung abgedeckt sind. Diese Liste finden Sie unter den Downloads.
Das Wettbewerbsverfahren ist zweistufig. Die Frist zur Einreichung der Skizzen ist verstrichen. In Jury-Sitzungen wurden die Vorhaben für die zweite Stufe ausgewählt. Aktuell läuft die Antragsbearbeitung.
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