wird geladen
Einreichung nicht möglich

JPI Oceans - Consequences of Changing Marine Lightscapes

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Licht ist für alle Ökosysteme von grundlegender Bedeutung. Auch im Ozean sind Tiere und Pflanzen an die Intensität, die spektrale ­Zusammensetzung und die Zyklen der marinen Lichtverhältnisse angepasst. Allerdings haben sich die Lichtverhältnisse in vielen Meeresgebieten und Küstenregionen im Laufe des vergangenen Jahrhunderts grundlegend verändert. Die multilaterale JPI Oceans-Initiative zum Thema „Consequences of Changing ­Marine Lightscapes“ befasst sich speziell mit den treibenden Kräften und den ökologischen Auswirkungen der sich verändernden Lichtverhältnisse in den Meeren, insbesondere der Küstenverdunklung und der nächtlichen Lichtverschmutzung „Artificial Light at Night“ (ALAN).

Die großräumigen Triebkräfte für die Küstenverdunklung stehen in Zusammenhang mit den Auswirkungen des Klimawandels (zum Beispiel häufigerer und intensiverer Regenfälle, schmelzender Permafrostböden und Gletscher) und mit direkten menschlichen Einflüssen. ALAN dagegen erhöht die Verfügbarkeit von nutzbarem Licht, was direkte Auswirkungen auf Funktionen ­mariner Ökosysteme  haben kann.

Europas Küsten zählen zu den am stärksten durch Licht verschmutzten Regionen weltweit. Auch wenn die Ursachen der Küstenverdunklung und des marinen ALAN unterschiedlich sind, verändern beide die marinen Lichtverhältnisse erheblich. Die Problematik wurde im Laufe der letzten Jahrzehnte zunehmend kritisch bewertet. Somit ist es dringend notwendig, die Auswirkungen von Veränderungen der marinen Lichtverhältnisse auf die biologischen Vielfalt sowie der Funktionsweise und Leistung des Ökosystems zu verstehen.

Der Erhalt der marinen Lebensräume repräsentiert eine der wichtigsten globalen Herausforderungen, um die natür­liche Lebensgrundlage zu sichern. Mit dieser Förderrichtlinie will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)  zukunftsweisende Lösungen aufzeigen, die zum Erhalt eines gesunden Ökosystems beitragen und Wissenslücken schließen. Das BMBF beabsichtigt daher, im Rahmen des Forschungsprogramms der Bundesregierung „MARE:N – Küsten-, Meeres- und Polarforschung für Nachhaltigkeit“ deutsche Partner innerhalb dieser europäischen JPIO-Förderinitiative zu fördern.

Die Förderrichtlinie soll zudem die Umsetzung der sieben Ziele der UN-Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung 2021 bis 2030 unterstützen. Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Gesellschaft sollen auf Basis der Erkenntnisse entsprechende Regularien entwickeln, die den Schutz und die nachhaltige Bewirtschaftung des Meeresbodens ermöglichen, um die Vielfalt der marinen Lebensräume auch für kommende Generationen zu erhalten.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Einrichtungen der Kommunen, der Länder und des Bundes sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen sind nur förderfähig, wenn sie einen substanziellen eigenen Forschungs- und Entwicklungsbeitrag leisten.

Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) beziehungsweise einer sonstigen Einrichtung, die der nichtwirtschaftlichen Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient, in Deutschland verlangt.

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Kleine und mittlere Unternehmen oder „KMU“ im Sinne dieser Förderrichtlinie sind Unternehmen, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der Europäischen Union erfüllen.

Was wird gefördert?

Es werden europäische Verbundvorhaben mit Institutionen aus den beteiligten Ländern gefördert, die einen erkennbaren Beitrag zu den Auswirkungen mariner Lichtverschmutzung und deren Einfluss auf die marinen Ökosysteme liefern.

An der Ausschreibung beteiligen sich Förderinstitutionen aus sechs Ländern: Deutschland, Norwegen, Irland, Malta, Polen und Großbritannien. Partner, die keine Förderung durch die beteiligten Förderinstitutionen beantragen beziehungsweise dazu nicht berechtigt sind, können sich einem Antrag anschließen, wenn ihr Beitrag als wissenschaftlicher Mehrwert belegt ist. Sie können als assoziierter Partner an einem Projekt teilnehmen, erhalten aber keine finanzielle Unterstützung.

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten innerhalb von transnationalen Verbundvorhaben in einem der zwei Schwerpunktbereiche:

  • Küstenverdunklung
  • Marine Lichtverschmutzung (ALAN)


Zusätzlich sollten die Skizzen einen oder mehrere der folgenden Punkte in Bezug auf die Auswirkungen sich ändernder mariner Lichtverhältnisse adressieren:

  • Biodiversität, Biogeographie und Biogeochemie;
  • Photobiologie und Ökophysiologie;
  • Funktionsweise und Struktur von Ökosystemen und deren Leistungen;
  • Beobachtungen von Lichtveränderungen in der Wassersäule;
  • Dokumentationsansätze zur Messung von Veränderungen der natürlichen Lichtverhältnisse oder neuartige Ansätze zur Vorhersage künftiger Veränderungen;
  • Evaluation weiterer anthropogener Stressoren (Klimawandel, Verlust der Biodiversität, Verschmutzung) im Vergleich zum Einfluss der Lichtverschmutzung;
  • Entwicklung von Konzepten für Schutzmaßnahmen sowie Steuerungsansätzen, Handlungsempfehlungen und Szenarien für Wiederherstellungsmaßnahmen;
  • Wissenstransfer, Öffentlichkeitsarbeit und Stakeholder-Beteiligung zu den Folgen der veränderten Lichtverhältnisse auf marine Ökosysteme.

Wie wird gefördert?

Die Förderung der Förderinitiative „Consequences of Changing Marine Lightscapes“ von JPI Oceans erfolgt aus ­nationalen Mitteln. Die Förderinstitutionen der beteiligten Länder stellen jeweils nationale Mittel für die Antragsteller des eigenen Landes bereit.
Für die gesamte Fördermaßnahme stellt das BMBF beteiligten deutschen Projektpartnern Fördermittel in Höhe von insgesamt maximal 400 000 Euro pro Jahr bei einer Laufzeit von 36 Monaten zur Verfügung. An einem transnationalen Forschungsverbund muss mindestens ein weiteres der an der Förderinitiative beteiligten Länder beteiligt sein.

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Zuwendungen können für projektbezogene Personal-, Reise- und Sachaufwendungen verwendet werden.

Die Förderung von Investitionen und Großgeräten ist nur in Ausnahmefällen möglich. Vorrangig sind sämtliche Möglichkeiten der Einbeziehung entsprechend ausgestatteter Partnerinstitutionen zu prüfen.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben (siehe Anlage) anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale über 20 Prozent gewährt.

Förderfähig sind Kosten, welche im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess beziehungsweise die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu gehen. Zuwendungsempfänger sollten Maßnahmen der Wissenschaftskommunikation im Zusammenhang mit ihrer Forschung einplanen und darlegen. Bei Verbundprojekten sollen die Verbundpartner eine gemeinsame Strategie zur Wissenschaftskommunikation entwickeln.

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz