wird geladen
Einreichung nicht möglich

Internationale Wasserstoffprojekte – Modul 2

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Auf dieser Seite werden nur Informationen und Beratungsleistungen zu Modul 2 angeboten. Alle Informationen zu Modul 1 finden Sie hier.

Bitte beachten Sie für Einreichungen in Modul 2:

  • Es werden ausschließlich begleitende Vorhaben zu Vorhaben in Modul 1 gefördert. Vorhaben in Modul 2 werden nur zur Antragstellung aufgefordert, sofern das zu begleitende Vorhaben in Modul 1 ausgewählt wurde bzw. ein bereits laufendes Vorhaben aus der vorhergehenden Bekanntmachung ist. Aufgrund des Neutralitätsgebots können wir nicht bei der Suche nach passenden Partnern aus Modul 1 behilflich sein.
  • Zielländer sind Partnerländer außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz.
  • Skizzen sollen einen Umfang von 12 Seiten (Schriftgrad 12) exklusive Anlagen nicht überschreiten und sind über easy-Online unter Verwendung dieser Vorlage einzureichen.
  • Vordrucke für Förderanträge, Richtlinien, Merkblätter, Hinweise und Nebenbestimmungen können unter dieser Internetadresse aufgerufen werden.
  • Die Einreichung der Projektskizzen erfolgt im Rahmen von Förderrunden, welche auf folgender Internetseite angekündigt werden.

Das BMBF möchte im Rahmen der zweiten Förderrichtlinie gemeinsam mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet des erneuerbaren Wasserstoffs und seiner Derivate sowie der Aufbau von Importrouten nach Deutschland fördern. Partner sollen dabei Länder außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz sein.

Ziel ist es, den dringend erforderlichen Markthochlauf von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten sowie entsprechende Herstelltechnologien effektiv zu unterstützen und so einen Beitrag zur Importstrategie der Bundesregierung zu leisten. So wird mittelbar zur Treibhausgas-Minderung beigetragen. Die geförderten Vorhaben sollen den mittel- und längerfristigen Aufbau von Handelsbeziehungen für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate vorbereiten und Planungssicherheit für zukünftige Erzeuger, Lieferanten, Verbraucher und sonstige Investoren im In- und Ausland schaffen. Bestehende Wasserstoff-, Klima- und Energiepartnerschaften sollen unterstützt und der Aufbau neuer Partnerschaften begünstigt werden.

Die drei Förderziele lauten:

  1. zeitnaher und zielgerichteter Aufbau eines globalen Marktes für erneuerbaren Wasserstoff und seine Derivate und die hierdurch bewirkte Preissenkung durch Skalierung und Innovation,
  2. die Förderung des Einsatzes und der Anwendung von Technologien zur Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und seinen Derivaten von Unternehmen mit Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland,
  3. die Vorbereitung und Umsetzung von Importrouten nach Deutschland.

Die Förderung erfolgt in zwei Modulen:

In Modul 1 – gefördert vom BMWK – sollen insbesondere der Aufbau von innovativen Pilotanlagen in industriell relevanter Größe und die Erprobung unter verschiedenen klimatischen Bedingungen gefördert werden. Infrastrukturen für die Speicherung und den Transport von erneuerbarem Wasserstoff können in Verbindung mit einer geförderten Erzeugungsanlage gefördert werden. Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarem Wasserstoff in Derivate wie Methan, Ammoniak oder Methanol sind ebenfalls förderfähig. Eine detaillierte Darstellung finden Sie hier.

In Modul 2 – gefördert vom BMBF – werden zudem begleitende Forschungsvorhaben sowie vorbereitende bzw. begleitende wissenschaftliche Analysen und Studien, der Aufbau von relevanten Forschungsinfrastrukturen und die Entwicklung von Betreibermodellen gefördert. Auch Aspekte, die der Ausbildung des wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Nachwuchses dienen, können Bestandteil von Vorhaben sein.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen, sofern sie ihren Hauptsitz innerhalb des europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz sowie zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland haben.
  • Hochschulen und Forschungseinrichtungen, sofern sie Forschungsvorhaben der Kategorie industrielle Forschung oder Grundlagenforschung nach Artikel 25 AGVO Absatz 1 und 2 Buchstabe a und b auch im Verbund mit Unternehmen umsetzen.
  • Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.

Was wird gefördert?

Es werden internationale begleitende Vorhaben der Grundlagenforschung und der industriellen Forschung, wissenschaftliche Studien und Ausbildungsmaßnahmen unterstützt. Es werden begleitende Vorhaben entlang der gesamten Wasserstoffwertschöpfungskette von Erzeugung, über Speicherung und Transport einschließlich übergeordneter, systemischer Fragestellungen gefördert. Auch der Aufbau von relevanten Forschungsinfrastrukturen ist förderfähig. Die Entwicklung von Betreibermodellen mit Bezug zu einem Vorhaben des Moduls 1 wird gefördert.

Vorhaben in Modul 2 müssen, soweit sie Beihilfen umfassen, beihilferechtlich unter den Artikel 25 Absatz 1 und 2 Buchstabe a und b oder Artikel 28 Absatz 1 der AGVO eingeordnet werden können.

In Modul 2 werden gefördert:  

  • Begleitvorhaben, die Fragestellungen der Materialforschung und Prozessentwicklung sowie relevante KI-Ansätze (Künstliche Intelligenz) untersuchen mit dem Ziel zur Beschleunigung und Kostenreduzierung von Prozessen zu führen und so den Markthochlauf zu begünstigen.
  • Vorhaben zu begleitenden Analysen/Systemstudien zur Erzeugung und Integration von erneuerbarem Wasserstoff in das Energiesystem (bspw. Simulationen/Modellierungen, techno-ökonomische Analysen, Potenzialanalysen, Pfadbewertungen, Machbarkeitsstudien).
  • Vorhaben, die Aspekte der akademischen sowie der Berufsausbildung berücksichtigen und in die Forschungs- und Entwicklungsarbeiten integrieren. Die Unterstützung des Aufbaus von Kapazitäten vor Ort, wenn diese dort im erforderlichen Maße noch nicht vorhanden sind, um die zu etablierenden Technologien und Prozesse nachhaltig und langfristig zu betreiben, ist essentiell.
  • Begleitende Forschungsvorhaben für die Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff und die Entwicklung innovativer Erzeugungstechnologien. Hierzu zählt auch die Kombination mit Technologien zur Bereitstellung des notwendigen Rohstoffs „Wasser“ bspw. durch Meerwasserentsalzung mit erneuerbaren Energien oder die direkte Meerwasserelektrolyse. Fokus von Vorhaben dieser Art ist die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zu Technologien für die Herstellung von erneuerbarem Wasserstoff.
  • Begleitende Forschungsvorhaben zur Herstellung von Wasserstoffderivaten auf Basis von erneuerbarem Wasserstoff. Hierzu zählt die Umwandlung von Wasserstoff in chemische Rohstoffe und synthetische Kraftstoffe (z. B. Ammoniak, E-Kerosin, E-Diesel, Methanol, andere Alkohole). Fokus ist die begleitende anwendungsorientierte Grundlagenforschung zur Bereitstellung von Wasserstoffderivaten für bestimmte Endabnehmer.
  • Begleitende Forschungsvorhaben für die Speicherung und den Transport von erneuerbarem Wasserstoff. Hierzu zählen bspw. Materialforschung im Bereich von Wasserstofftanks und Wasserstoffleitungen sowie zu Trägersubstanzen für alle Transportformen (z. B. Flüssigwasserstoff, LOHC, Ammoniak).

Wie wird gefördert?

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind grundsätzlich die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten. Die Förderung von Unternehmen erfolgt in der Regel über eine Anteilfinanzierung: eine angemessene Eigenbeteiligung des Unternehmens an den zuwendungsfähigen Kosten des Vorhabens von mindestens 50 Prozent wird vorausgesetzt. Soweit die Förderung eine Beihilfe nach Artikel 107 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellt, bildet die AGVO die EU-rechtliche Grundlage.

Die Verfahren zur Festlegung der förderfähigen Kosten und Förderquoten in Modul 2 unterliegen bei Beihilfen den Regelungen der Artikel 25 und 28 und werden in der Förderrichtlinie weiter eingegrenzt.

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen, die im Sinne von Artikel 2 Absatz 83 AGVO nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Nummer 2.1.1 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation durchführen, sind die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Ausgaben bis zu 100 Prozent förderfähig. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Bei Mitgliedern der Helmholtz-Gemeinschaft, der Fraunhofer-Gesellschaft und anderen Forschungseinrichtungen kann die Bemessungsgrundlage „Kosten“ zugelassen werden. Die zuwendungsfähigen vorhabenbezogenen Kosten sind bis zu 100 Prozent förderfähig, soweit sie nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Sinne von Randziffer 19 des Unionsrahmens für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation durchführen.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis (AZK)“ des BMBF.

Kontakt

Dr. Martin Wiesenmayer
Internationale Wasserstoffprojekte – Modul 2
+49 02461 61-1663

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz