Internationale Wasserstoffprojekte - Modul 1
Hinweis: Auf dieser Seite werden nur Informationen und Beratungsleistungen zu Modul 1 angeboten. Alle Informationen zu Modul 2 finden Sie auf der Unterseite zu Modul 2.
Wasserstoff ist ein Schlüsselelement für ein klimaneutrales Energiesystem und muss neben einer inländischen Erzeugung auch importiert werden. Daher hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) gemeinsam mit dem Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) eine novellierte Förderrichtlinie für internationale Projekte für den Aufbau von Erzeugungsanlagen für erneuerbaren Wasserstoff veröffentlicht. Die Maßnahme soll den internationalen Markthochlauf im Sinne der Nationalen Wasserstoffstrategie der Bundesregierung unterstützen. Sie ist zudem Teil der Importstrategie für Wasserstoff und Wasserstoffderivate und soll den Aufbau von Importkapazitäten nach Deutschland und Handelsbeziehungen mit potenziellen Exporteuren begünstigen. Deutsche Unternehmen können eine Investitionskostenförderung von bis zu 30 Millionen Euro erhalten, um ihre Technologien erfolgreich in diesem sich entwickelnden Markt zu platzieren und die Spitzenposition Deutschlands weiter auszubauen und zu sichern.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Im Modul 1 können Unternehmen gefördert werden, die ihren Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz haben und über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland verfügen. Ergänzend dazu können Forschungseinrichtungen und Hochschulen mit Sitz in Deutschland gefördert werden.
Was wird gefördert?
Das BMWK fördert innerhalb von Modul 1 insbesondere den Aufbau von innovativen Pilotanlagen in industriell relevanter Größe und die Erprobung unter verschiedenen klimatischen Bedingungen. Infrastrukturen für die Speicherung und den Transport von erneuerbarem Wasserstoff können in Verbindung mit einer geförderten Erzeugungsanlage gefördert werden. Anlagen zur Umwandlung von erneuerbarem Wasserstoff in Derivate wie Methan, Ammoniak oder Methanol sind ebenfalls förderfähig. Die geförderten Vorhaben sollen im Sinne der fortgeschriebenen Nationalen Wasserstoffstrategie Planungssicherheit für zukünftige Erzeuger, Lieferanten, Verbraucher und sonstige Investoren und Forschungsakteure im In- und Ausland schaffen.
Wie wird gefördert?
Mit der Förderrichtlinie sollen internationale, interdisziplinäre und innovative Projekte zur Produktion von erneuerbarem Wasserstoff oder seinen Derivaten unterstützt werden. Die Umsetzung der Projekte muss außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz erfolgen. Die in Modul 1 geförderten Investitionen müssen mindestens drei Jahre nach der Inbetriebnahme (erstmalige bestimmungsgemäße Verwendung einer Technologie) zweckentsprechend betrieben werden (Nutzungspflicht). Der Antragsteller muss nachweisen, dass das Projekt ohne Förderung wirtschaftlich nicht tragfähig wäre und den Aufbau von Importstrukturen unterstützt.
Kontakt
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