Innovative Hochschule
PtJ hat die Bund-Länder-Initiative bis zum 14.07.2023 als Projektträger betreut. Seit dem 15.08.2023 hat die VDI Technologiezentrum GmbH diese Aufgabe übernommen.
In unserer vielfältigen Hochschullandschaft entstehen täglich neue Ideen, neues Wissen und neue Technologien. Der enge und wechselseitige Austausch von Hochschulen mit Akteuren aus Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft ist deshalb ein bedeutender Motor für Innovationen. Damit diese technologischen und sozialen Innovationen aus den Hochschulen auch in Zukunft die treibende Kraft für unseren Wohlstand und unsere Lebensqualität sind, haben Bund und Länder 2016 die Initiative „Innovative Hochschule“ zur Förderung des forschungsbasierten Ideen-, Wissens- und Technologietransfers beschlossen. Die „Innovative Hochschule“ trägt damit dazu bei, dass aus Erkenntnissen der Forschung in allen Wissenschaftsdisziplinen noch effizienter kreative Lösungen für die drängenden Herausforderungen unserer Zeit werden. Hochschulen leisten einen wichtigen Beitrag zu Innovationen in ihrer Region. Sie machen einerseits durch Lehre und Forschung Wissen regional verfügbar, nehmen andererseits Ideen und konkrete Fragestellungen aus ihrer Umgebung auf und erarbeiten mit ihren Partnern innovative Produkte und Dienstleistungen. Erfolgreicher Transfer ist daher ein wechselseitiger Prozess. Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ fördert den strategischen Auf- und Ausbau der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft und anderen gesellschaftlichen Akteuren und stärkt damit die strategische Rolle der Hochschulen im regionalen Innovationssystem.
In der ersten Förderrunde wurden von 2018 bis 2022 insgesamt 48 Innovative Hochschulen gefördert, in der zweiten Förderrunde werden 55 Innovative Hochschulen gefördert.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind staatliche Hochschulen sowie staatlich anerkannte Hochschulen, die staatlich refinanziert werden. Darunter fallen auch Kunst-, Film- und Musikhochschulen sowie kirchliche und philosophisch-theologische wie auch pädagogische Hochschulen. Anträge von Hochschulverbünden sind möglich.
Hochschulen, die bereits in der ersten Auswahlrunde erfolgreich waren, sind ebenso antragsberechtigt wie Hochschulen, die in der ersten Auswahlrunde nicht erfolgreich waren oder noch gar keinen Antrag eingereicht haben. Ein Schwerpunkt der Förderung in der zweiten Runde soll auf noch nicht in dieser Bund-Länder-Initiative geförderten Hochschulen liegen. Für Einzelanträge von Hochschulen stehen jährlich bis zu zwei Millionen Euro zur Verfügung – für Verbundanträge von Hochschulen bis zu drei Millionen Euro.
Im Rahmen eines gemeinsamen Antrags einer Hochschule oder eines Verbundes von Hochschulen sind auch Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Bildungs- und Forschungseinrichtungen oder gemeinnützige Organisationen und Vereine in räumlicher Nähe förderberechtigt. Bei der Profilierung in thematischen Schwerpunkten in den Geistes-, Sozial- und Kulturwissenschaften können zudem überregionale Partner eingebunden und gefördert werden. Im Falle eines gemeinsamen Antrags müssen die Hochschulen mindestens 70 Prozent der Fördermittel erhalten.
Was wird gefördert?
Die „Innovative Hochschule“ richtet sich an Hochschulen, die bereits über eine kohärente Strategie für ihre Interaktion mit der Wirtschaft und Gesellschaft sowie Strukturen und Erfahrungen im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer verfügen. Sie erhalten durch die Förderung die Möglichkeit, ihr Profil im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer der gesamten Hochschule oder ausgewählter thematischer Bereiche der Hochschule strategisch weiterzuentwickeln und umzusetzen, ihre Transferstrukturen zu optimieren, ihre Vernetzung mit dem regionalen Umfeld zu stärken, etablierte Instrumente für den Transfer strategisch auszurichten sowie insbesondere innovative Formen der Zusammenarbeit mit Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft auf- bzw. auszubauen.
Wie wird gefördert?
Die Förderinitiative „Innovative Hochschule“ ist mit bis zu 550 Millionen Euro für zwei Auswahlrunden à fünf Jahre ausgestattet – für die zweite Auswahlrunde stehen ca. 290 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel werden jeweils im Verhältnis 90:10 vom Bund und vom jeweiligen Sitzland getragen. Mindestens die Hälfte der Fördermittel und mindestens die Hälfte der Förderfälle sollen auf Fachhochschulen/Hochschulen für Angewandte Wissenschaften oder Verbünde unter Koordination einer Fachhochschule/Hochschule für Angewandte Wissenschaften entfallen. Über die Förderung der beantragten Vorhaben entscheidet ein unabhängiges Auswahlgremium in einem wissenschaftsgeleiteten Wettbewerbsverfahren.
Die Hochschulen stellen mit ihrem Antrag eine tragfähige Strategie für den Austausch mit Wirtschaft und Gesellschaft (Transferstrategie) sowie ein Konzept zur Umsetzung des angestrebten Profils im Ideen-, Wissens- und Technologietransfer dar. Die zu fördernden Vorhaben müssen in die Transferstrategie der Hochschulen eingebunden sein, gemeinsame fachliche Schwerpunkte der Hochschule und ihrer Partner, Stärken und Schwächen vorhandener Transferstrukturen und -aktivitäten sowie Bedarfe, Beiträge und die Bereitschaft zur längerfristigen Zusammenarbeit der Kooperationspartner adressieren.
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