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Einreichung möglich

Start-up Transfer.NRW

Eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen der europäischen Regionalförderung

Wissensbasierte, innovative Unternehmen schaffen zukunftsfähige Arbeits- und Ausbildungsplätze, tragen durch den Know-how-Transfer aus der Forschung in die Praxis zum Strukturwandel bei und verbessern damit nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit von Nordrhein-Westfalen. Einer besonderen Bedeutung kommen innovative Start-ups zu.

Um das Gründungspotenzial in Forschungs- und Bildungseinrichtungen in der Breite zu mobilisieren, unterstützt die Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“ im Zuge des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 Gründungswillige aus Wissenschaft und Forschung bei der Vorbereitung einer Unternehmensgründung. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2027 hierfür 40 Mio. Euro zur Verfügung.

Eine Einreichung ist noch 41 Tage möglich.
Startdatum: 06.11.2024 06. November 2024
Enddatum: 31.01.2025 31. Januar 2025
Heute 21. Dezember 2024

Hinweis

Die 5. Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“ endet am 31. Januar 2025 um 16:00 Uhr.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Start-up Transfer.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/start-up-transfer-nrw

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigte und Begünstigte sind Forschungs- und Bildungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in NRW, an denen die Gründer und Gründerinnen zur Durchführung ihres Gründungsvorhabens beschäftigt werden bzw. sind. Auf Basis der Geschäftsidee darf vor dem Durchführungszeitraum noch kein Unternehmen gegründet worden sein. Darunter fallen auch Vorrats- und Mantelgesellschaften, Unternehmen, die die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben oder aus einem Zusammenschluss hervorgegangen sind. Bitte beachten Sie, dass mit dem Förderprogramm auch keine Diversifizierung bestehender Unternehmen durch eine weitere Gründung vorgesehen ist. Dies umfasst auch Unternehmen, die durch eine Spaltung gemäß § 123 Umwandlungsgesetz gegründet werden.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert themenoffen die marktorientierte Weiterentwicklung von innovativen Produkten, Dienstleistungen und Verfahren (Validierung, Proof of Concept, Prototyping) mit hohem Marktpotenzial sowie die Vorbereitung einer Unternehmensgründung wie die Weiterentwicklung eines Geschäftsplanes für die Gründungs- und frühe Wachstumsphase ein verpflichtendes projektbegleitendes Coaching.

Gefördert werden Vorhaben, die den Forschungskategorien industrielle Forschung oder experimentellen Entwicklung zuzuordnen sind.

Wie wird gefördert?

Pro Vorhaben stehen Fördermittel in Höhe von maximal 270.000,00 Euro über eine Laufzeit von längstens 24 Monaten für nicht-wirtschaftliche Tätigkeiten zur Verfügung. Die Antragsteller erklären sich bereit, einen Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % zu tragen.

Die Forschungs- und Bildungseinrichtungen stellen den Gründerinnen und Gründern Arbeitsplätze und Infrastruktur zur Durchführung des Projekts zur Verfügung und benennen eine Mentorin oder Mentor.

Die Gründungswilligen müssen über einen akademischen Abschluss verfügen. Bei Teams bestehend aus mehr als zwei Mitgliedern kann zusätzlich eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz oder eine technisch-wissenschaftliche Fachkraft ohne akademischen Abschluss gefördert werden.

Kontakt

Dr. Hendrik Vollrath
Fachlich
+49 02461 61-3347
Tim Kutscheidt
Fachlich
+49 02461 61-9755
Björn Poschmann
Fachlich
+49 02461 61-9062
Lars Frings
Administrativ, Betriebswirtschaftlich
+49 02461 61-8717

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