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Einreichung nicht möglich

Start-up Fokuszentren.NRW

eine Initiative des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Förderaufruf „Start-up Fokuszentren.NRW“ fördert thematisch spezialisierte Zentren an Hochschulen mit dem Ziel, die Qualität und die Anzahl von Gründungen aus Hochschulen im Land Nordrhein-Westfalen zu steigern sowie die Rolle von Hochschulen in regionalen Start-up Ökosystemen als Quelle innovativer Gründungen zu stärken.

Der Förderaufruf „Start-up Fokuszentren.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) umgesetzt. Insgesamt stellen die EU aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und das Land Nordrhein-Westfalen hierfür 4,5 Mio. Euro zur Verfügung.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Hinweis

Bitte beachten Sie, dass die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Start-up Fokuszentren.NRW“ am 9. Dezember 2024 um 16:00 Uhr geendet ist.

Eine weitere Einreichungsrunde ist derzeit nicht geplant.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Start-up Fokuszentren.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/start-up-fokuszentren-nrw

Das Förderprogramm Start-up Fokuszentren.NRW wird durch die Innovationsförderagentur NRW betreut. Es wird als einstufiges Antragsverfahren durchgeführt. Die Antragsstellung, die Auszahlung der Fördermittel und der Verwendungsnachweis werden über das Portal EFRE.NRW.Online abgewickelt.

Auf Grundlage der Antragsunterlagen schlägt ein unabhängiger Begutachtungsausschuss eine Auswahl von förderwürdigen Projekten für das Bewilligungsverfahren vor.

Nicht positiv beschiedene Vorhaben können sich ggf. in der nächsten Förderrunde noch einmal bewerben.

Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die übergeordneten Ziele des Wettbewerbes „Start-up Fokuszentren.NRW“ sind die Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit sowie die Schaffung von Arbeitsplätzen durch die Erhöhung von Qualität und Anzahl von Gründungen aus Hochschulen. Die Rolle von Hochschulen in regionalen Start-up Ökosystemen als Quelle innovativer Gründungen soll nachhaltig gestärkt werden.

Konkrete Ziele der Maßnahme „Start-up Fokuszentren.NRW“ sind die Verbesserung von Voraussetzungen von Gründungen aus Hochschulen. Diese nachhaltige Veränderung von Rahmenbedingungen soll zu besser vorbereiteten und mehr Gründungen aus Hochschulen führen.

Ein „Start-up Fokuszentrum“ ist kein Forschungszentrum; die Generierung, Verteilung und Nutzung anwendungsorientierten Wissens und Know-hows durch Mitglieder der Hochschule für Zwecke der Gründungsunterstützung innerhalb der Hochschule stehen im Zentrum.

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfale im Sinne von § 1 (2) des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (HG NRW) und nach dem HG NRW staatlich anerkannte Hochschulen.

Was wird gefördert?

Hochschulen können sich für die Förderung eines von drei möglichen „Start-up Fokuszentren“ bewerben. Die thematischen Schwerpunkte der drei „Start-up Fokuszentren“ sind: Gründungen von Akademikerinnen, Gründungen mit einem Beitrag zur Klimaneutralität von Wirtschaft und Gesellschaft, Gründungen im Bereich Künstlicher Intelligenz (KI/AI). Die Fokuszentren analysieren themenspezifisch den Status Quo und die Herausforderungen, formulieren Handlungsempfehlungen und unterstützen den Austausch zwischen den Hochschulen. Die Leistungen der „Fokuszentren“ sind als kooperative und unterstützende Angebote an die Hochschulen in NRW zu verstehen. Das Ziel ist mithin ein Kompetenzzuwachs der hochschuleigenen Gründungsunterstützung in allen Hochschulen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten in Hochschulen in Form einer Anteilfinanzierung in der Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, gewährt. Darüber hinaus ist von der antragstellenden Hochschule ein Eigenanteil in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu tragen. Geldwerte Sachleistungen (sogenannte In-Kind-Leistungen) können nicht zur Deckung des Eigenanteils herangezogen werden. Beantragt werden können Fördermittel in Höhe von bis zu 500.000 Euro pro Jahr bzw. 1,5 Mio. Euro pro Projekt für eine Laufzeit von bis zu drei Jahren.

Es wird dringend empfohlen, vor der Antragsstellung eine Teilnahmeberatung bei der Innovationsförderagentur NRW in Anspruch zu nehmen.

Für eine allgemeine, übergreifende Beratung zu Projektideen, Projektbewerbungen und den Antragsunterlagen kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail an 

Wichtige Termine

  • Aufrufstart: Freitag, 4. Oktober 2024
  • Einreichfrist: Montag, 9. Dezember 2024

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