REGIONALE Bergisches RheinLand - Das Beste aus zwei Welten -
Seit 25 Jahren verfügt Nordrhein-Westfalen mit dem Instrument der REGIONALEn über einen bundesweit einzigartigen Ansatz zur Förderung regionalisierter Strukturpolitik. Die REGIONALEn gestalten den Strukturwandel in den adresssierten Regionen entsprechend deren spezifischen Stärken und Herausforderungen. Über einen regionalen Qualifizierungsprozess entwickeln sie gemeinsam mit Akteuren und Akteurinnen vor Ort wie Kommunen, Unternehmen, Verbänden, Vereinen und Privaten themenübergreifende, integrierte Strategien und Projekte für Zukunftsfragen.
Aufgrund der besonderen strukturpolitischen Bedeutung der REGIONALEn für Nordrhein-Westfalen wird mit der REGIONALE 2025 ein Zugang zu EU-Mitteln aus dem EFRE 2021-2027 ermöglicht. Die Förderung trägt zu dem Spezifischen Ziel 1, „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortgeschrittener Technologien“ , dem Spezifischen Ziel 6, „Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme außerhalb des transeuropäischen Energienetzwerks“ , dem Spezifischen Ziel 7, „Förderung der Anpassung an den Klimawandel und der Katastrophenprävention und der Katstrophenresilienz unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen“ sowie dem Spezifischen Ziel 8, „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ bei.
Die „REGIONALE 2025 Bergisches RheinLand“ verfolgt unter dem Leitmotiv „Das Beste aus beiden Welten“ das Ziel, dass diese eher ländlich geprägte Region an der Schnittstelle zu den Agglomerationen am Rhein und zum Bergischen Städtedreieck eine eigenständige Entwicklung nehmen kann, die im Kern auf den eigenen, endogenen Potenzialen fußt. Wirtschaftsstrukturell prägend sind dabei starke kleine und mittlere Unternehmen, eingebettet in eine attraktive Naturlandschaft.
Die Förderbekanntmachung ist programmatisch ausgerichtet auf
- die „Konversion und Weiternutzung der Bestände“ sowie
- die „kreislauforientierte Nutzung der regionalen Ressourcen“.
Auf Grundlage des vor Ort vorhandenen Ressourcenpotenzials sollen auf Grundlage des vorhandenen Ressourcenpotenzials im Dialog mit der Wissenschaft, der Wirtschaft und weiteren Akteurinnen und Akteuren modellhafte Lösungen für eine regionalorientierte, ressourcenschonende Wirtschaftsweise und die Entwicklung von innovativen Wertschöpfungsketten von Produkten aus regionalen, nachwachsenden Rohstoffen umgesetzt werden. Dabei stehen die Themenfelder ressourcenschonendes Bauen, zirkuläre Wertschöpfung, dezentrale Energiesysteme, nachhaltiges Wassermanagement, grüner Wasserstoff und regionale Lebensmittel im Vordergrund. Das Bergische Rheinland will damit einen aktiven Beitrag zur Ressourcenwende und zu den Klimaschutzzielen von Bund und Land leisten.
Die „REGIONALE Bergisches RheinLand“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBD), das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) sowie das durch das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) in Zusammenarbeit mit der Bezirksregierung Köln als zwischengeschaltete Stelle umgesetzt.
Hinweis
Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „REGIONALE Bergisches RheinLand“ endet am 1. März 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.
Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „REGIONALE Bergisches RheinLand“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:
Wer wird gefördert?
Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Kommunen (außer beim Spezifischen Ziel 1, Maßnahme 2; s. Förderbekanntmachung), kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.
Was wird gefördert?
Es werden Projektideen gefördert, die mindestens eine der nachfolgenden Zielsetzungen verfolgen:
- Ausbau der Infrastruktur im Bereich von Forschung und Innovation (F&I) und der Kapazitäten für die Entwicklung von F&I-Spitzenleistungen im Bergischen Rheinland
- Entwicklung von Demonstrationsvorhaben zur Umsetzung intelligenter Energiesysteme auf lokaler Ebene unter Berücksichtigung der regionalen Energieerzeugungspotenziale
- Umsetzung konkreter Maßnahmen der Klimafolgenanpassung auf lokaler und regionaler Ebene unter Berücksichtig der regionalen Klimawandelvorsorgestrategie
- Entwicklung innovativer Ansätze zu Wieder- und Weiterverwendung, Reparatur, Remanufacturing und Recycling sowie Produktdesign-Ansätze und neuer Geschäftsmodelle, die zur Ressourcenschonung und zum Aufbau einer Circular Economy beitragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
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