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NEXT.IN.NRW

Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kreativwirtschaft, KI und IKT im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sieben Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW – Innovative Ideen, Dienstleistungen und Produkte aus Kreativwirtschaft, KI und IKTunterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, wettbewerbsfähige Innovationen zu entwickeln und Lösungen zu finden, die dazu beitragen, die Fortsetzung der digitalen Transformation und die Wettbewerbsvorteile der Digitalisierung weiter voranzutreiben. Die Innovationen sollen als Treiber für eine moderne klima-, umwelt-, und ressourcenschonende Wirtschaft und Gesellschaft in Nordrhein-Westfalen dienen.

Die standortspezifischen Stärken des Landes NRW sollen innerhalb der folgenden drei Themenbereiche gefestigt und ausgebaut werden:

  • Kreativwirtschaft
  • Künstliche Intelligenz
  • Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft

Aus der Regionalen Innovationsstrategie werden hiermit die beiden Innovationsfelder „Kultur, Medien und Kreativwirtschaft und innovative Dienstleistungen“ (Themenschwerpunkte „Kreativwirtschaft“ und „Künstliche Intelligenz“) und das Querschnittsfeld „Schlüsseltechnologien der Zukunft, IKT“ (Themenschwerpunkte „Künstliche Intelligenz“ sowie „Informations- und Kommunikationstechnologien; Cybersicherheit in der Wirtschaft“) adressiert.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Der Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) umgesetzt.

Eine Einreichung ist noch 51 Tage möglich.
Startdatum: 11.11.2024 11. November 2024
Enddatum: 10.02.2025 10. Februar 2025
Heute 21. Dezember 2024

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „NEXT.IN.NRW“ endet am 10. Februar 2025 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal.

Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb „NEXT.IN.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/next

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Regionalen Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen

  • Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
  • Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
  • Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen. Die Vorhaben sollen ein hohes Innovations- und Anwendungspotenzial aufweisen.

Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.

Dabei werden spezifische Schwerpunkte innerhalb der drei Themenbereiche fokussiert: So soll etwa das wirtschaftliche Anwendungspotenzial der Kreativwirtschaft gestärkt werden, der Einsatz von KI in Unternehmen und Forschung konsolidiert werden oder die Innovationsfähigkeit von Unternehmen und der Ausbau der F&E-Leistung/-Kompetenz in NRW ausgebaut werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis.

In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Förderquoten (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):

Für kleine Unternehmen:

  • von 60% bis höchstens 80% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen
  • höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für mittlere Unternehmen:

  • von 50% bis höchstens 70% bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen
  • höchstens 50% bei Prozess- oder Organisationsinnovationen

Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:

Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

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