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Industrie.IN.NRW

Innovationen in den Bereichen Werkstoffe und Produktion im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ zielt auf die Stärkung der Industrie- und Technologiebranchen Nordrhein-Westfalens ab und unterstützt Wirtschaft und Wissenschaft bei der anstehenden digitalen und nachhaltigen Transformation. Die beiden adressierten Technologiefelder „Werkstoffe“ und „Produktion“ sind industrielle Stärken NRWs und wichtiger Wirtschaftsfaktor und Innovationsmotor.

Im Zentrum des Wettbewerbs stehen Weiterentwicklungen und Optimierungen im Bereich von Werkstoffen und/oder Produktionstechnik, aber auch gänzlich neue Technologien, die zu effizienteren und nachhaltigeren Lösungen führen. Es sollen vor allem kleine und mittelgroße Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung gefördert werden, da von solchen Verbundvorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial sowie größtmögliche innovative, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekte zu erwarten sind.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Der Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) umgesetzt.

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Weitere Informationen und Einreichung

Die dritte Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Industrie.IN.NRW“ endet am 31. Oktober 2024 um 23:59 Uhr.

Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb „Industrie.IN.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/industrie

Wer wird gefördert?

Der Wettbewerb richtet sich vorrangig an kleine und mittlere Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70 % entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien. Unterstützt werden sollen die Entwicklung und das Hochskalieren innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Vernetzte autonome Prozesse („Smart Factories“), künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe sind Voraussetzung für die Entwicklung innovativer Produkte und Geschäftsmodelle in allen Industriebranchen. Umsetzungsbegleitend oder alleinstehend soll somit die Digitalisierung als Innovationstreiber für die eigene Produktion und zur Entwicklung digitalisierungsfähiger Produkte vorangetrieben werden.

Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf dieser Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80 % betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90 %.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Kontakt

Ansgar Bauschulte
Schwerpunkt intelligente Produktion
+49 02461 61-96840
Dr. Christian Nüsser
Schwerpunkt innovative Werkstoffe
+49 02461 61-1669

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