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Gesünder.IN.NRW

Innovationen im Bereich Innovative Medizin, Gesundheit und Lebenswissenschaften im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb auf Verbundvorhaben von KMU, Großunternehmen und Forschungseinrichtungen ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Das Innovationsfeld „Innovative Medizin, Gesundheit und Life Science“ umfasst die wissens- und forschungsintensiven Themen aus der Medizin, insbesondere der Spitzenmedizin, der Medizintechnik, der Lebenswissenschaften, der Ernährungswissenschaften und der Pharmazie. Innovative Medizin ist durch die Entwicklung neuer Verfahren, Techniken und Methoden Innovationstreiberin für eine wissenschaftsgetriebene Biomedizinforschung.

 Nordrhein-Westfalen verfügt über eine ausgesprochen leistungsfähige Wissenschafts- und Forschungslandschaft. Die Maßnahme soll dazu beitragen, den Transfer von neuen Ideen und Konzepten aus Wissenschaft und Wirtschaft in innovative, marktreife sowie nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zu beschleunigen. Lösungen zur Prävention, neuartigen Behandlungsmöglichkeiten und Therapieformen sind thematischer Schwerpunkt, wobei die Instrumente der Digitalisierung und die Biotechnologie als wichtige Schlüssel- und Querschnittstechnologien von besonderer Bedeutung sind. Ziel des Landes Nordrhein-Westfalen ist es, seine Vorreiterrolle bei der Digitalisierung der Gesundheitswirtschaft zu stärken und weiter auszubauen. Nachhaltige Innovationen in der Biotechnologie bieten wertschöpfungsorientierte Lösungen für alle Bereiche, die im Fokus dieses Wettbewerbs stehen.

Das Innovationsfeld wird aufgrund der Herausforderungen durch den Klimawandel, die wachsende Weltbevölkerung und zukünftige Infektionsgefahren weiterhin an Bedeutung gewinnen, etwa im Kontext der Frühidentifikation von neuen Infektionskrankheiten, leistungsstarker Diagnostik zur Entdeckung von Infektionsclustern oder bei der Entwicklung innovativer Konzepte zu deren Eingrenzung. Pharmazie – Made in NRW – spielt eine zunehmend wichtige Rolle im Kontext der Wirkstoffentwicklung sowie der Wirkstoffproduktion zur Reduktion der Abhängigkeit von globalen Lieferketten.

 Zudem erlangen umweltrelevante Rahmenbedingungen zunehmende Bedeutung und erfordern innovative Lösungsansätze. Eine zukunftsorientierte d.h. in ökonomischer, ökologischer und sozialer Hinsicht nachhaltig handelnde Gesellschaft agiert auf Basis resilienter, ressourcen- und klimaschonender Systeme und Prozesse unter Nutzung kreislauforientierter und damit nachhaltiger Produkte und Dienstleistungen.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Der Innovationswettbewerb Gesünder.IN.NRW wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) federführend durch das Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIKE), dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr (MUNV) und dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) umgesetzt. 

Eine Einreichung ist noch 46 Tage möglich.
Startdatum: 27.09.2024 27. September 2024
Enddatum: 06.01.2025 06. Januar 2025
Heute 21. November 2024

Hinweis

Die dritte Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Gesünder.IN.NRW“ endet am 06. Januar 2025 um 23:59 Uhr.

Weitere Informationen zu Innovationswettbewerb „Gesünder.IN.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

 www.in.nrw/gesuender

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben zusammen mit mindestens einem Teilnahmeberechtigten aus Nordrhein-Westfalen durchgeführt und vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.

 Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Adressiert werden Verbundvorhaben die thematisch in der innovativen Medizin und den Lebenswissenschaften verankert sind. Dabei werden u.a. Vorhaben im Bereich Spitzenmedizin und medizinische Spitzentechnologie, biohybride Medizin, Bioprinting und Infektiologie gefördert.

Medizinische Innovationen sind gesucht, d.h. innovative Verfahren und Produkte, die die Grundlage für Prävention, Diagnostik und Therapie von Krankheiten schaffen bzw. zur Gesunderhaltung, Versorgung und Rehabilitation von Menschen beitragen. Technologien, die beispielsweise in den Bereichen Lebenswissenschaften, Materialwissenschaften oder Nanotechnologie verortet sind, sollen hier Anwendung finden.

Ziel der Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach Ende des Vorhabens in marktgerechte Produkte zu überführen. In der Skizze soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.

Förderfähig sind Ausgaben gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus dem EFRE/JTF-Programm NRW.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Förderung an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% betragen. Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z.B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

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