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Energie.IN.NRW

Innovationen für die Energiesysteme der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können neue, innovative, nachhaltige und marktfähige Produkte, Dienstleistungen und Verfahren oft nur in Kooperation mit anderen Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen entwickeln. Die Innovationswettbewerbe des EFRE/JTF Programms NRW 2021-2027 zielen deshalb vor allem auf Verbundvorhaben von KMU ab, die inhaltlich auf eines der sechs Innovationsfelder der Regionalen Innovationsstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen ausgerichtet sind.

Das Innovationsfeld „Energie und innovatives Bauen“ strebt die Weiterentwicklung Nordrhein-Westfalens zu einem der innovativsten und klimafreundlichsten Industriestandorte weltweit an. Mit Blick auf das Energiesystem der Zukunft, eine klimaneutrale Industrie sowie klima- und ressourcengerechtes Bauen ist eine grundlegende, zielführende und klimaneutrale Transformation der Sektoren Energie, Industrie und Gebäude unumgänglich. Innovationen ermöglichen neue Chancen für den Wirtschaftsstandort NRW und stärken dessen Wettbewerbsfähigkeit entlang der energie- und klimapolitischen Ziele des Landes.

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ unterstützt die nordrhein-westfälische Wirtschaft und Wissenschaft dabei, klima- und umweltschonende Innovationen zu entwickeln sowie nachhaltige Lösungen für den Klimaschutz in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Baustoffe sowie Sektorenkopplung zu finden. Es sollen vor allem kleine und mittelständische Unternehmen im Verbund mit Partnern aus Wissenschaft und Forschung sowie im Verbund mit Großunternehmen gefördert werden, da diese Vorhaben ein besonders hohes Innovationspotenzial aufweisen und von ihnen der größte wissenschaftliche, wirtschaftliche und beschäftigungsfördernde Effekt erwartet wird.

Der Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ zielt insbesondere auf Projekte mit den folgenden drei Themenschwerpunkten ab:

  • Sektorenübergreifendes Energiesystem der Zukunft
  • Klimaneutrale Energielösungen und Prozesse für die Industrie
  • Klimagerechte Gebäude, kreislaufgerechte Baustoffe und dezentrale Sektorenkopplung

Im Rahmen des Innovationswettbewerbs „Energie.IN.NRW“ werden Vorhaben entlang des politischen Ziels 1 (Innovatives NRW) und des spezifischen Ziels 1 „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und der Einführung fortschrittlicher Technologien“ gefördert.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Für den Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“  stellen Land und EU rund 104 Millionen Euro aus Landesmitteln und dem Fonds für regionale Entwicklung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) zur Verfügung. Der Wettbewerb wird federführend durch das Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen und dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Eine Einreichung ist noch 2 Tage möglich.
Startdatum: 23.08.2024 23. August 2024
Enddatum: 23.11.2024 23. November 2024
Heute 21. November 2024

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde des Innovationswettbewerbs „Energie.IN.NRW“ endet am 23. November2024 um 23:59 Uhr. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Innovationswettbewerb „Energie.IN.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/energie

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, Großunternehmen in Zusammenarbeit mit kleinen und mittleren Unternehmen, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen mit Sitz oder Niederlassung in Nordrhein-Westfalen oder mit Sitz oder Niederlassung in der Europäischen Union, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen umgesetzt und verwertet wird.

Es werden ausschließlich Verbundvorhaben gefördert, wobei auf jeden Teilnahmeberechtigten mindestens 10% der förderfähigen Gesamtausgaben entfallen müssen, aber nicht mehr als 70% entfallen dürfen. Die Vorhaben sollen sich im Aufbau an der Wertschöpfungskette ausrichten. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um ein kleines oder mittleres Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Innerhalb der drei Themenschwerpunkte des Innovationswettbewerbs „Energie.IN.NRW“ werden die zentralen energie- und klimapolitischen Herausforderungen des Landes fokussiert. Dies schließt die Erzeugung von Strom und Wärme über Erneuerbare Energien, den Ausbau und die Flexibilisierung der Netze und Speicher, die Produktion und Nutzung alternativer Energieträger, Energiespeicher und Kraftstoffe sowie die Digitalisierung und Energiesystemforschung ein. Darüber hinaus werden klimaneutrale Prozesse, Produktionsverfahren und Materialentwicklungen, auch im Hinblick auf die Stärkung der Kreislaufwirtschaft im Gebäudesektor gefördert. Zudem werden im Gebäude- und Mobilitätssektor neben der Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz auch neue Ansätze zu urbanen Energielösungen ebenso wie die Stärkung der dezentralen Sektorenkopplung und der klimagerechten Mobilität vorangetrieben.

Ziel der Forschungsaktivitäten muss es sein, die Projektergebnisse nach weiteren Schritten in marktgerechte Produkte zu überführen. Im Projektvorschlag soll dargelegt werden, wie das Projektthema nach Ablauf der Förderung weitergeführt werden soll.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung auf Ausgabenbasis. Der Anteil der Zuwendung an den Ausgaben (Fördersatz) für Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich richtet sich unter anderem nach der Unternehmensgröße und kann in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bis zu 80% betragen.

Für Einrichtungen, die das Projekt im nicht-wirtschaftlichen Bereich durchführen (z. B. Forschungs- und Bildungseinrichtungen), liegt die Förderquote in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung bei bis zu 90%.

Eine Übersicht der Fördersätze kann der FEI-Richtlinie unter 6.6 entnommen werden.

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

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