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Einreichung möglich

Circular Economy - Circular Cities.NRW

Eine Initiative des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027

Eine Transition von Städten in Richtung Zirkularität ist nicht nur Voraussetzung für Klima- und Ressourcenschutz, sondern geht auch mit ökonomischen Chancen einher. So kann lokale bzw. regionale Wertschöpfung erhöht werden, wenn Stoffkreisläufe geschlossen und weniger Rohstoffe und Materialien importiert werden müssen. Zudem können Innovationsvorhaben im Bereich der zirkulären Wirtschaft und damit einhergehende neue Geschäftsmodelle und Kooperationen zur Erhöhung von Wertschöpfung und zur Entstehung neuer Arbeitsplätze beitragen.

Damit Städte diese ökologischen und ökonomischen Potenziale erschließen können, bedarf es neuer Ansätze zur Ressourcenschonung, die über bereits etablierte zirkuläre Strukturen insbesondere im Abfall- und Wassersektor hinausgehen. So sind für Fortschritte im Bereich der Abfallvermeidung bzw. der Wiederverwendung von Produkten und Materialien oftmals neue Organisationsformen, Geschäftsmodelle, Kooperationen und technische und soziale Innovationen erforderlich.

Vor diesem Hintergrund unterstützt der Aufruf „Circular Economy - CircularCities.NRW“ Gemeinden und Kreise (Kommunen) in Nordrhein-Westfalen dabei, entsprechende innovative Maßnahmen für den Übergang zu einer Circular Economy in umfassender Weise umzusetzen.

Antragsberechtigt sind Verbünde aus Kommunen und kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen und Einrichtungen, Forschungseinrichtungen, kleine und mittlere Unternehmen sowie Kammern, Vereine und Stiftungen. An jedem Verbundvorhaben muss mindestens eine Kommune beteiligt sein.

Die Fördermaßnahme ist im Rahmen des EFRE/JTF-Programms NRW 2021-2027 dem spezifischen Ziel 8 „Förderung des Übergangs zu einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft“ und hier der Maßnahme 3 „Circular Economy“ zugeordnet. Soweit es sich um kritische Technologien (vgl. Definition unter Ziffer 2) handelt, erfolgt die Förderung aus der Priorität 9 „Ressourceneffizientes NRW“, spezifisches Ziel 14 und hier der Maßnahme „Circular Economy, die zu den in Art. 2 der Verordnung (EU) 2024/795 genannten STEP-Zielen“ einzahlen.

In der aktuell laufenden dritten Einreichrunde des Förderwettbewerbs sind als neuer Fördergegenstand auch interkommunale Zusammenschlüsse förderfähig um diverse Stoffströme zu aggregieren. Auch das Recycling von kritischen Stoffströmen wurde in dieser Einreichrunde mit aufgenommen.

Die Auswahl der Projekte erfolgt anhand von Auswahlkriterien über ein unabhängiges Auswahlgremium.

Die Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ wird im Rahmen der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027) vom Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen umgesetzt.

Eine Einreichung ist noch 75 Tage möglich.
Startdatum: 04.03.2025 04. März 2025
Enddatum: 28.05.2025 28. Mai 2025
Heute 14. März 2025

Hinweis

Die nächste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ endet am 28.05.2025 um 23:59 Uhr.

Die Einreichung Ihrer Projektskizze erfolgt über das EFRE.NRW.Online-Portal. Dort finden Sie auch die Skizzenunterlagen zum Download. Projektskizzen, die später eingereicht werden, können nicht mehr berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zur Fördermaßnahme „Circular Economy - CircularCities.NRW“ und der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) finden Sie unter:

www.in.nrw/circular-cities-nrw

Wer wird gefördert?

Teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Kommune in Nordrhein-Westfalen hat, in der das Projekt durchgeführt wird. In Ausnahmefällen sind auch Akteure antragsberechtigt, wenn sie ihren Sitz bzw. Niederlassungen an anderen Orten in der Europäischen Union haben, ihre Mitwirkung am Projekt sich aber maßgeblich auf die Steigerung von Zirkularität in der Kommune auswirkt, in der das Projekt durchgeführt wird.

  • Großunternehmen sowie FreiberuflerInnen sind nicht antragsberechtigt.
  • Die Projektlaufzeit sollte 36 Monate nicht überschreiten.
  • Vorhaben dürfen nur von zwei oder mehreren Teilnahmeberechtigten zusammen durchgeführt werden. Bei mindestens einem Teilnahmeberechtigten muss es sich um eine Kommune aus Nordrhein-Westfalen handeln.

Was wird gefördert?

Der Aufruf zielt auf die Förderung umfassender innovativer Ansätze in Kommunen für den Übergang in eine Circular Economy hin. In den geförderten Projekten sollen Maßnahmen unter anderem in den Bereichen Wieder- und Weiterverwendung sowie Reparatur durchgeführt werden. Zudem sollen Kooperationen von Unternehmen zur Schließung von Stoffkreisläufen (z.B. industrielle Symbiose) und zirkuläre bzw. ressourcenschonende Geschäftsmodelle gefördert werden. Alle in einem Projekt durchgeführten Maßnahmen sind so zu verknüpfen, dass die geförderten Projekte den Übergang in eine Circular Economy in der Stadtgesellschaft als Ganzes unterstützen.

 Es werden Maßnahmen aus folgenden Themenbereichen gefördert:

  • Themenbereich 1: Innovationsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 2: Investitionsvorhaben im Bereich der Circular Economy
  • Themenbereich 3: Einstellung einer/eines Circular-Economy-Beauftragten
  • Themenbereich 4: Aktivierungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen

Die Förderung zielt darüber hinaus auf die Unterstützung der Entwicklung bzw. Herstellung kritischer Technologien oder Sicherung und Stärkung der entsprechenden Wertschöpfungsketten in der Union gemäß Artikel 2 Absatz 1a Ziff. i.), ii.) Verordnung (EU) 2024/795 in den folgenden Branchen

  • digitale Technologien und technologieintensive Innovationen und
  • umweltschonende und ressourceneffiziente Technologien.

Um einen möglichst starken transformativen Effekt auf den Wandel der jeweiligen Kommunen in Richtung Ressourcenschonung und Zirkularität zu erzielen, sollten die geförderten Projekte jeweils eine möglichst breite Anzahl an Maßnahmen beinhalten (Maßnahmenbündel). Mindestens müssen in einem geförderten Projekt jedoch zwei Maßnahmen durchgeführt werden,davon mindestens eine Maßnahme aus den Themenbereichen 1 oder 2 und eine weitere Maßnahme aus dem Themenbereich 4.

Wie wird gefördert?

Die Höhe der möglichen Fördersätze hängt von der Art der Antragstellenden, von der Größe des antragstellenden Unternehmens und der Art des zur Förderung beantragten Vorhabens in Abhängigkeit von den beihilferechtlichen Vorschriften ab. Pro Konsortialpartner muss die Fördersumme mehr als 25.000 EUR betragen (Bagatellgrenze).

  • Grundsätzlich können Vorhaben in Abhängigkeit von der Notwendigkeit der Förderung mit bis zu maximal 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden.
  • Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.

Änderungen durch die STEP-Verordnung

Vorhaben, welche in Konformität zur STEP-Verordnung stehen, werden gemäß der STEP-VO (Strategische Technologien für Europa) gefördert. Andere Vorhaben können über das EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 gefördert werden.

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