Standortübergreifendes Graduiertenkolleg KI
Die Förderlinie Künstliche Intelligenz/Maschinelles Lernen des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen (MKW) soll die Ausbildung von KI-Fachkräften vorantreiben. Die Universität Bielefeld wird einen Gesamtantrag für ein standortübergreifendes Graduiertenkolleg erstellen, an dem sich Tandems mit geeigneten Promotionsvorhaben diskriminierungsfrei beteiligen können.
Bekanntmachung
Wer wird gefördert?
Die Bewerbung für das Gesamtkonzept des standortübergreifenden Graduiertenkollegs wird von der Universität Bielefeld gestellt. Das noch zu erarbeitende Gesamtkonzept des GRK für NRW ist für Beiträge aller staatlichen und staatlich refinanzierten NRW-Hochschulen offen. Die Beteiligung von Fachhochschulen (kooperative Promotion) wird besonders goutiert.
Was wird gefördert?
Mit dem Förderprogramm GRK KI wird ein standortübergreifendes Graduiertenkolleg gefördert. Der thematische Fokus aller geförderten Projekte ist Trustworthy AI of seamless problem solving. Bereits in der Bewerbungsphase schließen sich zwei Principal Investigators (PI) von verschiedenen Hochschulen zu einem PI-Tandem zusammen und reichen ihre gemeinsamen Promotionsvorschläge bei der Universität Bielefeld ein. Die Universität Bielefeld sammelt diese Bewerbungen und reicht sie zusammen mit der Gesamtbewerbung beim Projektträger ein. Eine Vorauswahl durch die Universität Bielefeld erfolgt nicht. Zuwendungsfähig sind in erster Linie Personalausgaben für die Doktorandinnen und Doktoranden.
Wie wird gefördert?
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. Die Begutachtung der Bewerbungen für die Promotionstandems erfolgt durch unabhängige Gutachterinnen und Gutachter anhand eines Kriterienkatalogs. Anschließend stellen sich die am besten gerankten PI-Tandems in einer Jurysitzung vor. Das Ministerium entscheidet auf Basis ihrer Förderempfehlung und der verfügbaren Haushaltsmittel, welche der Promotions-Tandems gefördert werden sollen.
Die Förderdauer des Graduiertenkollegs beträgt maximal 4 Jahre. Die Gesamtförderung beläuft sich auf bis zu 5 Millionen Euro. Es ist eine Förderung durch das MKW beabsichtigt. Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteilfinanzierung in Höhe von 100 Prozent.
Ansprechpartner/-in
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