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Systemmedizinische Früherkennung und Prävention von Leberkrebs (LiSyM-Krebs)

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Leberkrebs ist weltweit die sechsthäufigste Krebsart. In Deutschland ist Leberkrebs eine vergleichsweise seltene Krebserkrankung, die jedoch aufgrund spät einsetzender und oft unspezifischer Symptome häufig erst sehr spät erkannt wird. Dies hat eine schlechte Prognose und hohe Sterblichkeitsrate zur Folge. Hinzu kommt, dass Lebertumore sehr schlecht auf klassische Chemotherapie ansprechend und eine Behandlung vorwiegend über die vollständige Tumorentfernung oder Lebertransplantation möglich ist. Dabei sind Zeitpunkt der Diagnose und das Stadium der Erkrankung sowie der Zustand des Patienten entscheidend für den Therapieerfolg. Die Aufklärung grundlegender Mechanismen bei der Entstehung von Leberkrebs und die Entwicklung von Diagnosetools und Präventivmaßnahmen sind daher essenziell. Mit der Veröffentlichung der Richtlinien zur Förderung eines Forschungsnetzes zur systemmedizinischen Früherkennung und Prävention von Leberkrebs (LiSyM-Krebs) im Rahmen der Nationalen Dekade gegen Krebs begegnet das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) dieser Herausforderung. Im Fokus der Maßnahme stehen die Schlüsselprozesse, die zu Leberkrebs führen können. Dabei sollen über innovative systemmedizinische Forschungsansätze neue und verbesserte Verfahren zur Frühdiagnose und Prävention von Leberkrebs entwickelt werden, die individualisierte Therapiemaßnahmen erlauben und einen möglichen Krankheitsverlauf besser vorhersagen können.

Die Maßnahme basiert auf den erfolgreichen Forschungsaktivitäten des BMBF-Vorgängerprogramms LiSyM (Systemmedizin der Leber), die einen wichtigen Beitrag zur Aufklärung grundlegender Mechanismen bei der Entstehung von Lebererkrankungen leisten konnten. Die in diesem Rahmen entstandenen Erkenntnisse und methodischen Ansätze sollen nun für die Umsetzung der Ziele des Forschungsnetzes LiSyM-Krebs genutzt und weiterentwickelt werden. Für die Maßnahme wird ein interdisziplinäres Netzwerk aus ganz Deutschland gebildet werden, in dem die einzelnen Arbeitsgruppen übergreifend zusammenarbeiten.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden interdisziplinäre Kooperationen von Ärzten, Molekularbiologen und Bioinformatikern in Form von Forschungsverbünden, die sich zu einem übergeordneten Netzwerk für Leberkrebs zusammenschließen. Im Fokus der Verbundprojekte steht eine medizinisch relevante Fragestellung, mit einem zukünftigen Anwendungspotential für die Diagnostik und Früherkennung. Für diesen Zweck sollen sich experimentelle und theoretische Arbeitsgruppen auf regionaler oder überregionaler Ebene mit mindestens einer klinischen Forschungseinrichtung zusammenschließen.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des oder der Antragstellenden zuzurechnen sind.

Die Forschungsverbünde können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren gefördert werden.

Ausgaben für die Erstellung eines Ethikvotums durch die hochschuleigene Ethikkommission werden der Grundausstattung zugerechnet und können nicht gefördert werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG –die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss den Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation berücksichtigen. Dieser Unionsrahmen lässt für KMU differenzierte Aufschläge zu, die gegebenenfalls zu einer höheren Förderquote führen können.

Ansprechpartner/-in

Dr. Sigrid Grolle
+49 02461 61-8602
Dr. Miriam Engels
+49 02461 61-84185

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