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Einreichung möglich

Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wirkstoffforschung

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Die Entwicklung neuer Arzneimittel für eine adäquate Gesundheitsversorgung in Deutschland ist von hohen Kosten- und Zeitaufwänden geprägt. Selbst vielversprechende Wirkstoffkandidaten erreichen häufig keine Marktreife. Dies führt zu wirtschaftlichen Risiken für Unternehmen und der Fokus liegt selten auf Neuentwicklungen. Zudem werden meist Erkrankungen mit lukrativen Aussichten in Betracht gezogen. Hier gilt es anzusetzen, um die Wirkstoffforschung entlang der gesamten Entwicklungskette künftig schneller und erfolgversprechender umzusetzen. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) begegnet dieser Herausforderung mit der Veröffentlichung dieser Fördermaßnahme. KI wird dabei als Schlüsseltechnologie betrachtet, um innovative Arzneimittel schneller, effizienter und kostengünstiger zu entwickeln und diese somit zeitnah den Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.

Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „Anwendung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Wirkstoffforschung“ sollen risikoreiche interdisziplinäre Projekte den nutzenbringenden Einsatz von KI in der Wirkstoffforschung für die Humanmedizin adressieren und in diesem Zusammenhang KI-basierte Methoden einsetzen. Dabei sollen keine gänzlich neuen KI-Lösungen entwickelt, sondern vielmehr vorhandene KI-Methoden auf die Wirkstoffforschung angewendet werden, wobei die Anpassung der verfügbaren Methoden ermöglicht wird. Ein Zusammenwirken von Partnerinnen und Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft, sowie den regulatorischen Behörden ist dabei unerlässlich. Weitere Ziele der Richtlinie sind zudem, die Verfügbarkeit von standardisierten Daten beziehungsweise Vergleichsdatensätzen für KI-basierte Anwendungen zu steigern und den wissenschaftlichen Austausch der beteiligten Akteurinnen und Akeure zu stärken beziehungsweise Forschungsnetzwerke auszubauen.

Eine Einreichung ist noch 56 Tage möglich.
Startdatum: 03.03.2025 03. März 2025
Enddatum: 30.04.2025 30. April 2025
Heute 05. März 2025

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Unternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder Großunternehmen, der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität sind nur im Rahmen von Verbünden mit akademischen Partnern antragsberechtigt. Der akademische Partner übernimmt in Verbünden die Koordination.

Was wird gefördert?

Gefördert werden interdisziplinäre Forschungsprojekte, die anwendungsbezogen sind, einen hohen medizinischen Bedarf adressieren und die ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko aufweisen. In begründeten Einzelfällen sind Einzelvorhaben möglich. Einzelvorhaben müssen darlegen, dass eine ausgewiesene Expertise auf den beiden Teilgebieten Wirkstoffforschung und KI vorhanden ist und wie die Anwendungsorientierung gewährleistet werden soll. Der Fokus der Vorhaben soll auf der Wirkstoffforschung mittels KI und der diesbezüglichen Validierung von KI-Methoden liegen. Dabei sollen keine gänzlich neuen KI-Lösungen entwickelt, sondern vielmehr vorhandene KI-Methoden auf die Wirkstoffforschung angewendet werden, wobei die Anpassung der verfügbaren Methoden ermöglicht wird. Die Fördermaßnahme ist indikationsoffen; Forschungs- und Entwicklungsarbeiten werden maximal bis einschließlich der klinischen Phase IIa gefördert.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben, die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch das BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden können.

Kontakt

Stefan Bujok
+49 02461 61-96812
Dr. Michael Stöcker
+49 02461 61-84092

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