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Systemmedizin zur Implementierung systembiologischer Ansätze in klinischer Forschung und medizinischer Praxis – ERACoSysMed

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Netzwerk ERACoSysMed war die erste systemmedizinisch orientierte ERA-Net-Cofund-Initiative unter dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation „Horizont 2020“ der Europäischen Kommission. ERACoSysMed baut auf den Erfahrungen der EU-Koordinierungsmaßnahme „Coordinating Action Systems Medicine" (CASyM) auf, die Ende 2014 eine Roadmap zur Etablierung der Systemmedizin in Europa vorgestellt hat. Diese Roadmap diente als strategische Basis zur Formulierung der Schlüsselziele des Netzwerks. Durch europäische Forschungs- und Entwicklungsförderung wurde die Implementierung systembiologischer Herangehensweisen in die medizinische Forschung und Praxis vorangetrieben. Dies ist ein wichtiger Schritt hin zu einer 4P-Medizin (personalisiert, präventiv, prädiktiv und partizipierend). Innerhalb der Laufzeit von ERACoSysMed wurden drei Förderbekanntmachungen (Joint Transnational Calls) veröffentlicht.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind deutsche staatliche und nicht-staatliche Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit FuE-Kapazität in Deutschland, wie z. B. kleine und mittlere Unternehmen (KMU; Definition für KMU der Europäischen Kommission).

Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, kann neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben bzw. Kosten bewilligt werden.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieser dritten Bekanntmachung sollen Forschungsprojekte gefördert werden, die prädiktive computergestützte Modelle mithilfe biomedizinischer Daten validieren, um neue Erkenntnisse über menschliche Krankheiten und deren Behandlungen zu gewinnen. Die eingereichten Projektanträge müssen die Analyse, Interpretation und Nutzbarmachung verschiedener biologischer und klinischer Daten durch adäquate computergestützte Modelle in den Fokus stellen. Zudem müssen die Forschungsprojekte die praktische Relevanz computergestützter Modelle für die medizinische Routine und deren Nutzen für den einzelnen Patienten demonstrieren.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen an die deutschen Partner können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

Antragsberechtigte deutsche Einrichtungen können in der Regel mit höchstens 300.000 Euro (ein deutscher Partner pro Konsortium) bzw. 400.000 Euro (zwei deutsche Partner pro Konsortium) für die Dauer von maximal 36 Monaten gefördert werden. Der Höchstbetrag versteht sich inklusive der Gemeinkosten bzw. der Projektpauschale bei Hochschulen.

Zuwendungsfähig für Antragstellende außerhalb der gewerblichen Wirtschaft ist der vorhabenbedingte Mehraufwand, wie Personal-, Sach- und Reisemittel sowie in begründeten Ausnahmefällen projektbezogene Investitionen, die nicht der Grundausstattung des Antragstellenden zuzurechnen sind. Kosten für Open-Access-Publikationen der Vorhabenergebnisse während der Projektlaufzeit können grundsätzlich erstattet werden.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.

Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.

Das ERA-NET-Cofund Projekt ist im Juni 2020 ausgelaufen. Innerhalb der Laufzeit von ERACoSysMed sind drei Förderbekanntmachungen (Joint Transnational Calls) erfolgt.

Die erste Förderbekanntmachung wurde im Februar 2015 im Rahmen des ERA-NET-Cofund-Modells zeitgleich in allen Partnerländern veröffentlicht und von der EU-Kommission mit zusätzlichen Geldern unterstützt. Sie richtete sich an Forschungsprojekte, die den sozioökonomischen Nutzen des systemmedizinischen Ansatzes anhand konkreter klinischer Fragestellungen belegen. Bei diesen sogenannten Demonstrator-Projekten wurde großen Wert auf die Entwicklung neuer Konzepte für die 4P-Medizin gelegt, wobei die Integration biomedizinischer Daten und mathematischer Modelle aus der Systembiologie eine Schlüsselrolle spielten. Insgesamt wurden neun transnationale Konsortien mit einer Fördersumme von etwa 13 Millionen Euro gefördert. An acht Konsortien waren deutsche Partner beteiligt.

Die zweite Förderbekanntmachung wurde im Februar 2017 zeitgleich in den teilnehmenden Partnerländern veröffentlicht. Erneut war das Ziel, die Umsetzung von systemmedizinischen Ansätzen sowohl in der klinischen Forschung als auch in der medizinischen Praxis durch die Förderung von Demonstrator-Projekten voranzubringen. Derzeit werden fünf transnationale Konsortien mit einer Fördersumme von etwa 6 Millionen Euro gefördert. An allen Konsortien sind deutsche Partner beteiligt.

Die dritte Förderbekanntmachung wurde im Februar 2019 zeitgleich in den teilnehmenden Partnerländern veröffentlicht. In der letzten Förderbekanntmachung lag der Fokus auf der Analyse, Interpretation und Nutzbarmachung verschiedener biologischer und klinischer Daten durch adäquate computergestützte Modelle. Die geförderten Projekte weisen einen klaren klinischen Bedarf auf und folgen dem Ziel, Krankheiten besser zu verstehen, den Verlauf vorherzusagen und dadurch die Behandlung optimieren zu können. Sechs transnationale Konsortien haben eine Fördersumme von etwa 5.75 Millionen Euro erhalten. An fünf Konsortien waren deutsche Partner beteiligt.

Ansprechpartner/-in

Dr. Sylvia Krobitsch
+49 030 20199-3403
Dr. K. Zsuzsa Nagy
+49 030 20199-3314

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