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03EMK3/4/5 - Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zep­te - lau­fen­de Vor­ha­ben

Un­ter­la­gen und In­for­ma­tio­nen zu den För­der­auf­ru­fen für Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zep­te von 2015 bis 2022

Hier fin­den Sie alle not­wen­di­gen Down­loads und In­for­ma­tio­nen für Vor­ha­ben mit den För­der­kenn­zei­chen be­gin­nend mit:

  • 03EMK3xx
  • 03EMK4xx
  • 03EMK5xx 

Alle not­wen­di­gen Do­ku­men­te zur Ab­rech­nung fin­den Sie auf die­ser Web­sei­te rechts unter Down­loads.

Bei wei­ter­füh­ren­den Fra­gen möch­ten wir Sie bit­ten, sich an das zu­stän­di­ge Be­ar­bei­ter­team Ihres Vor­ha­bens zu wen­den. Die­ses wurde Ihnen bei Be­wil­li­gung des An­tra­ges mit­ge­teilt.

Die Vor­ha­ben der För­der­auf­ru­fe von 2021 (03EMK4***) und 2022 (03EMK5***) sind Be­stand­teil des Deut­schen Aufbau-​ und Re­si­li­enz­pla­nes (DARP). Die Mit­tel dafür wer­den über die eu­ro­päi­sche Aufbau-​ und Re­si­li­enz­fas­zi­li­tät (ARF) be­reit­ge­stellt.

Wich­ti­ge Hin­wei­se zur Kon­zep­ter­ar­bei­tung mit dem För­der­kenn­zei­chen 03EMK5xx:

  • Die Be­rech­nung des CO2-​Einsparpotential ist ver­pflich­tend. Alle In­for­ma­tio­nen sowie das Be­rech­nungs­tool fin­den Sie auf der nach­fol­gen­den Web­sei­te: www.ptj.de/frl-​elektromobilitaet/konzepte-​laufend/co2.
  • Bei der Aus­wahl von Schwer­punkt 1 (Ge­biets­kör­per­schaf­ten) und 3 (Un­ter­neh­men) muss im Rah­men des Kon­zepts auf­ge­zeigt wer­den, ob Ladesäulen-​Sharing im Zuge der Fuhr­park­elek­tri­fi­zie­rung und dem da­zu­ge­hö­ri­gen Auf­bau von La­dein­fra­struk­tur eine sinn­vol­le und um­setz­ba­re Er­gän­zung dar­stellt.

Ant­wor­ten auf häu­fig ge­stell­te Fra­gen zur Ab­rech­nung von Vor­ha­ben (FAQ)

För­der­fä­hig sind die Aus­ga­ben zur Er­ar­bei­tung eines Elek­tro­mo­bii­täts­kon­zep­tes.

Nicht för­der­fä­hig sind:

  • Er­stel­lung eines Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zep­tes durch den Zu­wen­dungs­emp­fän­ger selbst
  • Per­so­nal­aus­ga­ben von Sei­ten des Zu­wen­dungs­emp­fän­gers im Rah­men der Ver­ga­be
  • Maß­nah­men, die im Rah­men des Wis­sens­trans­fers nach der Er­stel­lung des Kon­zep­tes er­fol­gen
  • Ak­ti­vi­tä­ten, die die Er­fah­run­gen und Er­geb­nis­se des Kon­zep­tes nach außen kom­mu­ni­zie­ren (z. B. das Vor­stel­len von Er­geb­nis­sen und Er­fah­run­gen auf Ver­an­stal­tun­gen oder die Ver­öf­fent­li­chung des Kon­zepts)
  • Rei­se­kos­ten (ab­hän­gig vom Auf­ruf)

 

So­bald das Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zept fer­tig erst­stellt ist, soll­te um­ge­hend ab­ge­rech­net wer­den.

Es kön­nen auch Teil­rech­nun­gen ab­ge­rech­net wer­den, bevor die Schluss­rech­nung ge­stellt wird. Eine Teil­rech­nung kann für ein­zel­nen Leis­tun­gen, aber auch für meh­re­re ein­zel­ne Pos­ten ge­stellt wer­den. Wich­tig für die Teil­rech­nung ist, dass diese Leis­tun­gen (Ar­beits­schrit­te) be­reits er­bracht und be­gli­chen wor­den sind. Rech­nun­gen sind vor­zu­le­gen.

Die Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zep­te dür­fen nicht selbst er­stellt wer­den, son­dern müs­sen an ein fach­lich ge­eig­ne­tes Dienst­leis­tungs­un­ter­neh­men ver­ge­ben wer­den.

Kom­mu­na­le Ge­biets­kör­per­schaf­ten und öf­fent­li­che Auf­trag­ge­ber gemäß §99 ff. GWB sind grund­sätz­lich an das Ver­ga­be­recht ge­bun­den.

Ent­spre­chen­de In­for­ma­tio­nen er­hal­ten Sie bei ihrer zu­stän­di­gen Ver­ga­be­stel­le.

Ein Ver­ga­be­ver­fah­ren kann be­reits vor Er­halt des Zu­wen­dungs­be­schei­des be­gon­nen wer­den. Vor­aus­set­zung ist, dass die Zu­schla­ger­tei­lung ex­pli­zit unter dem Vor­be­halt der Ge­wäh­rung der be­an­trag­ten För­de­rung steht.

Die Auf­trags­ver­ga­be darf erst nach Er­halt des Zu­wen­dungs­be­scheids er­fol­gen.

Fol­gen­de Mög­lich­kei­ten zum Mit­tel­ab­ruf sind zu be­ach­ten:

1. Zah­lungs­an­for­de­rung (lau­fend - für Teil­ab­rech­nun­gen)

2. Ver­wen­dungs­nach­weis.

 

Zwischen-​ bzw. Ver­wen­dungs­nach­weis

  • Vor­ha­ben mit profi-​Online Ver­fah­ren: Diese For­mu­la­re wer­den über profi-​Online ab­ge­ru­fen und sind par­al­lel pos­ta­lisch ein­zu­rei­chen.
  • Vor­ha­ben ohne profi-​Online Zu­griff: Die For­mu­la­re wer­den mit dem Be­scheid (Zah­lungs­an­for­de­rung), beim Jah­res­wech­sel (Zwi­schen­nach­weis) und nach Ab­lauf des Vor­ha­bens (Ver­wen­dungs­nach­weis) vom Pro­jekt­trä­ger zur Ver­fü­gung ge­stellt und kön­nen bei Be­darf per E-​Mail an­ge­for­dert wer­den.

 

Schluss­be­richt

  • Die­ser kann im Down­load­be­reich her­un­ter­ge­la­den wer­den.

Der Zah­lungs­an­for­de­rung sind alle Be­le­ge (Rech­nun­gen) des be­auf­trag­ten Dienst­leis­ters für das Er­stel­len des Elek­tro­mo­bi­li­täts­kon­zepts bei­zu­fü­gen.

So­fern eine Dienst­rei­se nach Ber­lin zur Be­gleit­for­schung er­folgt ist, sind die Rech­nun­gen dazu eben­so ein­zu­rei­chen.

Nach Post­ein­gang wird der Mit­tel­ab­ruf schnellst­mög­lich be­ar­bei­tet, muss je­doch so­wohl ad­mi­nis­tra­tiv als auch fach­lich ge­prüft wer­den. Im An­schluss an die Zah­lung er­hal­ten Sie eine Zah­lungs­be­stä­ti­gung per Post (gilt nur für Vor­ha­ben ohne profi-​Online).

So­fern es eine Dif­fe­renz gibt, er­hal­ten Sie eine Mit­tei­lung per E-​Mail. Soll­ten Sie sonst Fra­gen zur Be­rech­nung haben, wen­den Sie sich bitte an Ihr zu­stän­di­ges Be­ar­bei­ter­team.

Ein Bei­spiel:

Das Vor­ha­ben wird mit ins­ge­samt 119.000,00 € und einer För­der­quo­te von 80 % ge­för­dert. Die Zu­wen­dungs­sum­me ent­spricht daher 119.000,00 € x 80 % = 95.200,00 €. 

  • Die Rech­nun­gen des Dienst­leis­ters wei­sen einen Be­trag von 118.000,00 € aus.
  • Die Rech­nun­gen der zwei Dienst­rei­sen nach Ber­lin er­ge­ben zu­sam­men 880,00 €.*
  • Da die Rech­nun­gen des Dienst­leis­ters und die Rech­nun­gen der Dienst­rei­sen die ma­xi­ma­le för­der­fä­hi­ge Summe von 119.000,00 € nicht über­schrei­ten, kön­nen alle Rech­nun­gen be­rück­sich­tigt wer­den wer­den. 

*(Diese Aus­ga­ben sind ab­hän­gig vom Auf­ruf und kön­nen nicht in jedem Auf­ruf ab­ge­rech­net wer­den).

 

Die Zu­wen­dung be­rech­net sich wie folgt: (118.000 € + 880 €) x 80 % = 95.104,00 €

95.104,00 € kön­nen als Zu­wen­dung aus­ge­zahlt wer­den; 23.776,00 € ent­spre­chen Ihren Ei­gen­mit­tel.

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