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Elektromobilitätskonzepte

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Die Bundesregierung unterstützt die Marktentwicklung der Elektromobilität seit Jahren mit umfangreichen Förderaktivitäten. Zielsetzung der Förderung ist es, alternative Technologien im Verkehrssektor zu etablieren und diesen energieeffizienter, klima- und umweltverträglicher zu gestalten sowie die Energiewende im Verkehr voranzutreiben.

Mit der Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das BMDV die Erstellung kommunaler und gewerblicher Elektromobilitätskonzepte. Diese sollen aufzeigen wie die vorhandenen Investitionsmittel im Bereich Elektromobilität gezielt und maximal nutzbringend eingesetzt werden können.

Dadurch sollen Kommunen und Unternehmen als Vorreiter und Multiplikator bei der Einführung der Elektromobilität unterstützt werden.

Während das verkehrspolitische Thema Elektromobilität bereits vielerorts aufgegriffen wurde, kommt mit der Digitalisierung der Mobilität nun ein weiteres Thema hinzu, das den Mobilitätswandel vor Ort nachhaltig prägen wird. Der aktuelle Aufruf betrachtet erstmals die Kombination von Elektrifizierung und Digitalisierung der Mobilität. Durch die Einbindung digitaler Instrumente und etablierter Ansätze, wie Mobility-as-a-Service (MaaS), sollen sich die Integration und die Nutzung kommunaler und gewerblicher Flotten (einschließlich ihrer Ladeinfrastruktur) effizienter gestalten. Als digitale Instrumente werden hier Services und Anwendungen verstanden, die im Zuge der Einführung und Verstetigung der Elektromobilität vor Ort eine (datenbasierte) Vernetzung sowie eine Zeit- und Ressourcenoptimierung ermöglichen. In diesem Kontext trägt der aktuelle Aufruf zur Attraktivitätssteigerung eines nachhaltigen Mobilitätsangebotes bei.

Mit Aufrufen zur Förderrichtlinie Elektromobilität fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr  (BMDV) unter anderem die Erstellung kommunaler und gewerblicher Elektromobilitätskonzepte.

Ziel der Förderung ist es aufzeigen, wie die vorhandenen Investitionsmittel im Bereich Elektromobilität gezielt und maximal nutzbringend eingesetzt werden können. Eine Schlüsselfunktion zur Attraktivitätssteigerung und Schaffung eines nachhaltigen Mobilitätsangebotes könnte die Einbindung digitaler Instrumente und Mobility-as-a-Service (MaaS) sein.

Derzeit sind keine Aufrufe zur Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der zugehörigen Ladeinfrastruktur geöffnet. Informationen zu vorherigen Aufrufen und zur Abrechnung von laufenden Vorhaben können Sie der Webseite „ELEKTROMOBILITÄTSKONZEPTE - LAUFENDE VORHABEN“ entnehmen.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Die Vorhaben dieses Förderaufrufes sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt.

Fördervoraussetzungen sind:

  • Vollständig ausgefüllt und fristgerecht eingereichter Antrag (siehe unter "Vollständigskeitsprüfung" in Anlage 1),
  • Mitbetrachtung der Integration von erneuerbaren Energien,
  • Anträge, die mindestens einen der in Kapitel 2 des Aufrufes genannten Schwerpunkte adressieren.

Anträge werden nach dem folgenden Kriterium bewertet und priorisiert: 

  • Der Entwurf eines realistischen Zeit- und Kostenplans für das gesamte Vorhaben bildet die Grundlage für eine Priorisierung (vgl.  Anlage 1 Punkt 2.8).

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind neben kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen auch juristische Personen des öffentlichen Rechts und des Privatrechts sowie natürliche Personen soweit sie wirtschaftlich tätig sind.

Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist ausschließlich die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Fördergegenstand des Aufrufes ist die Erstellung von Umweltstudien nach Abschnitt 7 Artikel 49 AGVO.

Zur Erstellung der Studie ist ein fachlich geeignetes Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, welches in einem wettbewerblichen Verfahren zu ermitteln ist.

Die geförderten Studien sollen einen konkreten Maßnahmenkatalog enthalten. Dieser soll den Umstieg auf Elektromobilität bzw. die Integration der Elektromobilität in kommunalen Gebietskörperschaften und Unternehmen detailliert darstellen.

Die Studien müssen einen oder mehrere der genannten Schwerpunkte (unter Absatz 2 des Aufrufs) thematisieren:

Inhaltliche Schwerpunkte für kommunale (öffentlich finanzierte) Antragssteller:

Schwerpunkt 1: Elektrifizierung von kommunalen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente

Schwerpunkt 2: Ertüchtigung von intermodalen, elektrifizierten Verkehrs- und Logistikkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.

Inhaltliche Schwerpunkte für gewerbliche (nicht öffentlich finanzierte) Antragssteller: 

Schwerpunkt 3: Elektrifizierung von gewerblichen Fahrzeug-Flotten / Fuhrparks mit entsprechenden Ladeinfrastrukturkonzepten unter Berücksichtigung digitaler Instrumente.  

Schwerpunkt 4: Erstellung von Logistik-, Energiemanagement- und/oder Mobilitätskonzepten unter Berücksichtigung von digitalen Instrumenten.

 

Weiterführende Informationen: 

Wie wird gefördert?

Es erfolgt eine Projektförderung in Form einer Anteilfinanzierung. Die Höhe der Zuwendung wird durch die Förderquote bestimmt. Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

Die förderfähigen Ausgaben für ein Elektromobilitätskonzept (Umweltstudie) sind auf maximal 100.000 Euro (netto) bzw. 119.000 Euro (brutto) – abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers – begrenzt. Die maximal förderfähigen Ausgaben für ein Konzept umfassen auch die Reisekosten.

Förderfähig sind ausschließlich die Ausgaben für die Beauftragung eines qualifizierten Dienstleistungsunternehmens.

Förderquoten

Eine Förderquote von 80 Prozent ist möglich, sofern die Inhalte des Elektromobilitätskonzeptes keine unzulässige Beihilfe im Sinne von Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) darstellen.

Sollte der Antragsteller im Rahmen der Ergebnisverwertung der erarbeiteten Elektromobilitätskonzepte eine wirtschaftliche Aktivität planen und/ oder Leistungen am Markt anbieten, z. B. durch den Betrieb von Ladeinfrastruktur oder eines Carsharing-Angebotes mit kommunalen Fahrzeugen oder die exklusive Bereitstellung der Ergebnisse an ein wirtschaftlich tätiges Unternehmen, wird die Zuwendung in der Regel als Beihilfe im Sinne der EU-Regularien betrachtet. Das bedeutet eine maximal mögliche Förderquote von 50 Prozent.

Soweit die Gewährung einer Zuwendung europäisches Beihilferecht berührt, muss die Bemessung der jeweiligen Förderquote die Regelung über Beihilfen für Umweltstudien in Artikel 49 AGVO berücksichtigen. Zulässig sind Beihilfeintensitäten bis zu 50 Prozent. Die AGVO lässt für KMU höhere Förderquoten zu (kleines Unternehmen: 70 Prozent, mittleres Unternehmen: 60 Prozent), wenn das Vorhaben anderenfalls nicht durchgeführt werden kann (vgl. auch Frage 8 der FAQ).

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