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Forschung und Entwicklung - Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Fragen und Antworten zum Förderaufruf August 2021

Bestimmung der Förderquoten

Bei Durchführung des Vorhabens im nicht wirtschaftlichen Bereich der Hochschule/Forschungseinrichtung sind folgende Förderquoten möglich:

  • Hochschule: 100 Prozent

  • Forschungsinstitut: 90 Prozent

Wenn das Vorhaben im wirtschaftlichen Bereich durchgeführt wird, gelten die Regelungen für Unternehmen.

Wenn die Vorhaben keine unzulässige Beihilfe gemäß Artikel 107 AEUV darstellt, können Förderquoten von 80 Prozent gewährt werden.

Wenn es sich um eine unzulässige Beihilfe gemäß Artikel 107 AEUV, gelten die Regelungen für Unternehmen (Frage 3). Eine unzulässige Beihilfe ist gegeben, wenn z.B. Vorteile für ein konkretes Unternehmen (auch kommunal oder gemeinnützig) entstehen, welches Leistungen am Markt anbietet.

Die förderfähigen Arbeitspakete/Teilarbeitspakete (APe) eines Vorhabens werden durch den Projektträger einzeln in die Kategorien experimentelle Entwicklung und industrielle Forschung eingestuft. Diese Kategorien werden in Frage 4 und Frage 5 näher erläutert.

Diese Betrachtung erfolgt für jeden Projektpartner einzeln und unabhängig voneinander. Das bedeutet, dass die Förderquote eines Verbundpartners abhängig von seinem spezifischen F&E-Anteil ist, nicht vom F&E-Gehalt des gesamten Verbundes.

  • Für APe, die der „experimentellen Entwicklung“ zugeordnet werden, ist eine Förderquote von 25 Prozent möglich.
  • Für APe, die der "industrielle Forschung" zugeordnet werden, ist eine Förderquote von 50 Prozent möglich.

Für das gesamte Vorhaben ergibt sich daraus eine gewichtete mittlere Förderquote im Bereich zwischen 25 Prozent und 50 Prozent, je nach Charakter der einzelnen APe.

Zusätzlich zu dieser Förderquote sind verschiedene Boni möglich, die auf diese mittlere Förderquote aufgeschlagen werden können:

Zusammenarbeitsbonus:

  • Bei Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungspartnern oder Unternehmen und KMU kann bei allen beteiligten Unternehmen ein Aufschlag von 15 Prozent gewährt werden, wenn das Vorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden kann.

KMU-Bonus*:

  • Für kleine Unternehmen kann ein Aufschlag von 20 Prozent gewährt werden, wenn das Vorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden kann.
  • Für mittlere Unternehmen kann ein Aufschlag von 10 Prozent gewährt werden, wenn das Vorhaben ansonsten nicht durchgeführt werden kann.

*Weitere Informationen zum KMU-Bonus finden Sie unter:

KMU-Definition der Europäischen Kommission

Kurzanleitung zum Ausfüllen der KMU-Erklärung (erst notwendig bei Antragstellung)

Das Formular zur KMU-Erklärung ist in unseren Downloads verfügbar.

  • Erwerb, Kombination, Gestaltung, Verwendung vorhandener, einschlägiger Kenntnisse, Fertigkeiten mit dem Ziel Pläne/Entwürfe für veränderte oder verbesserte Produkte, Verfahren, Dienstleistungen zu erarbeiten

  • Demonstrations- oder Pilotprojekte und Entwicklung (auch kommerziell nutzbarer) Prototypen, wenn Herstellung allein zu Demonstrationszwecken zu teuer ist

 Routinemäßige Änderungen an Produkten oder Verfahren sind nicht förderfähig!

  • planmäßiges Forschen oder kritisches Erforschen zur Gewinnung neuer Kenntnisse und Fertigkeiten mit dem Ziel, neue oder erheblich verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln

  • Entwicklung von Teilen komplexer Systeme und Prototypen in laborähnlichen Umgebungen, wenn dies für die Validierung technologischer Grundlagen nötig ist

Verfahrensfragen sowie weiterführende Fragen

Das Online-Antragssystem easy-Online ermöglicht eine Einreichung der Skizzen bis zum 30. September 2021 23:59 Uhr.

Eine spätere Einreichung ist nicht möglich.

Alle notwendigen Dokumente (siehe auch Frage 7) müssen elektronisch bei der Einreichung über easy-Online (als PDF-Anhang in der Einreichungsphase "Endfassung einreichen") hochgeladen werden.

Das rechtsverbindlich unterzeichnete easy-Online-Formular (als Original) muss zusätzlich postalisch bis zum 1. Oktober 2021 (Datum des Poststempels) an den Projektträger versendet werden.

Versandandresse:

Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 610247
10923 Berlin

Vom Konsortialführer oder Einzelantragsteller muss das easy-Online -Skizzenformular ausgefüllt werden, hier werden alle Projektpartner mit aufgeführt (wenn vorhanden). Zusammen mit diesem Online-Formular müssen sämtliche Unterlagen und Anlagen (im folgenden näher beschrieben) als PDF-Datei hochgeladen werden. Das Hochladen der Anlagen erfolgt im Schritt „Endfassung einreichen“.

Folgende Unterlagen müssen elektronisch mit eingereicht werden:

  • Das Skizzendokument entsprechend der zur Verfügung gestellten Vorlage (nur Skizzen im Format dieser Vorlage werden bewertet)
  • Bei Verbundvorhaben: Die rechtsverbindlich unterschriebenen LOI aller Partner als digitale Version (nicht notwendig für den Verbundkoordinator, der das easy-Online Skizzenformular unterschrieben einreicht und ungeförderte assoziierte Partner). Die zur Verfügung gestellte Vorlage ist zu verwenden.

 

Bei der anschließenden postalisch Übersendung ist das folgende Dokument im Original einzureichen:

  • Das rechtsverbindlich unterschriebene* easy-Online-Skizzenformular.

 

*Bei Universitäten ist hier in der Regel die Unterschrift aus dem Dekanat notwendig, die Unterschrift der Lehrstuhlinhaber reicht hier meist nicht aus. Skizzen von Universitäten sind mit offizieller Adresse der Universität und nicht mit der Privatadresse des Lehrstuhlinhabers zu stellen.

 

Die Übersendung der Unterlagen muss fristgerecht erfolgen (siehe auch Frage 6).

Versandandresse:

Projektträger Jülich
Fachbereich EVI2
Postfach 610247
10923 Berlin

Partner mit einem Projektanteil von weniger als 200.000 Euro sind nicht einzeln förderfähig. Diese Summe umfasst die gesamten Projektkosten des Partners, d.h. Eigenanteil und Fördersumme.

Partner die dieses Projektvolumen nicht erreichen können sich von geförderten Partnern in den Unterauftrag nehmen lassen (das Vergaberecht ist zu beachten) oder als assoziierte (ungeförderte) Partner am Vorhaben teilnehmen.

Dieses Mindestvolumen soll ein angemessenes Verhältnis zwischen Forschungstätigkeit und Berichtswesen beim Zuwendungsempfänger und einen der Förderung angemessenen Aufwand bei der Bewilligungsbehörde sicherstellen.

Ja. Für Vorhaben, die ausschließlich vom Skizzeneinreichenden durchgeführt werden sollen, können Skizzen eingereicht werden. Die notwendige Kompetenz für die Tätigkeiten muss beim Skizzeneinreichenden vorhanden sein.

Ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben darf nicht zu großen Teilen aus Unteraufträgen bestehen, der Schwerpunkt der einzelnen Vorhaben (ggf. auch bei jedem Partner) muss bei der eigenen FuE-Tätigkeit liegen.

Weiterhin: Für die Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können Verbünde aus verschiedenen Partnern bilden.

 

Nein, es können auch Vorhaben anderer Verkehrsträger gefördert werden (vgl. Ziffer 5 „Inhaltliche Schwerpunkte“ des Aufrufes).

Im Rahmen des Skizzenverfahrens müssen keine Bonitätsnachweise erbracht werden. Die Vor-Prüfung der Bonität wird durch den Zuwendungsgeber in Form der Einholung einer Wirtschaftsauskunft durchgeführt.
Sollte es zu einer Antragstellung kommen, besprechen wir mit Ihnen, welche Unterlagen zur Bonitätsprüfung wir benötigen. 
Sollte Ihnen bewust sein, dass die in der Wirtschaftsauskunft zu erwartenden Informationen für einen Eindruck der Bonität des Unternehmens nicht ausreichend sind (z.B. bei neu gegründeten Unternehmenn oder StartUps) können Sie uns auch im Skizzenverfahren erläutern, wie die Erbringung des Eigenanteils für das Vorhaben sichergestellt werden kann (z.B. geplante Patronatserklärung, regelmäßige Finanzierungsrunden in ausreichender Höhe).

Die Förderung bezieht sich auf die mit dem Projekt unmittelbar verbundenen notwendigen Kosten / Ausgaben. Dies beinhaltet z.B. Material-, Personalkosten sowie Kosten für die Beauftragung Dritter.

Für die Zusammenstellung der Finanzinformationen für die Skizze berücksichtigen Sie bitte die Hinweise zu förderfähigen Positionen aus der Antragsphase.

Diese unterscheiden sich nach der Art der Anttragsteller

Hochschulen und Forschungsinstitute:

Hinweise zu einzelnen Positionen finden sie in den Richtlinien zu Anträgen auf Ausgabenbasis (AZA )  (ab S. 4): https://foerderportal.bund.de/easy/module/profi_formularschrank/download.php?datei1=1750

Eine Projektpauschale (F0865) wird nicht gewährt, da die Zuwendung nicht vom BMBF kommt.

Unternehmen und Helholtzzentren sowei Fraunhofer-Institute:

Hinweise zu den Kostenpositionen für Anträge auf Kostenbasis (AZK) hier: https://foerderportal.bund.de/easy/module/profi_formularschrank/download.php?datei1=1754

 

 

 

Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Projekte. Wenn die Laufzeit des geplanten Projektes 36 Monate überschreitet, wird eine ausführliche inhaltliche Begründung notwendig, warum diese lange Laufzeit unbedingt notwendig ist. Beachten Sie dabei, dass die Vorhaben einen Beitrag zum Markthochlauf der Elektromobilität leisten sollen.

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