Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Kunststoffrecyclingtechnologien (KuRT)
Mit dieser Fördermaßnahme will das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) die Entwicklung einer ressourceneffizienten Kreislaufwirtschaft in Deutschland weiter vorantreiben und die hochwertige Kreislaufführung von Kunststoffen ausbauen.
Durch intelligente Nutzungskonzepte für Kunststoffe, eine verbesserte Logistik und Sammlung sowie den hochwertigen Einsatz von Kunststoffrezyklaten soll eine deutliche Steigerung der tatsächlichen Recycling- bzw. Rezyklateinsatzquoten ermöglicht werden. Erhöhte Wirtschaftlichkeit bei der Kreislaufführung von Kunststoffen und die Steigerung der Qualität des Kunststoffrecyclings sind übergreifende Ziele. Im Rahmen der Fördermaßnahme wird die Weiterentwicklung modellhafter Kreislaufwirtschaftslösungen angestrebt, beispielsweise für Verpackungen, Bauprodukte, Elektro- und Elektronikgeräte, Fahrzeuge und Gewerbeabfälle.
KuRT ist Teil des BMBF-Forschungskonzepts „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“.
Projektvorschläge sind über das Internetportal „easy-Online“ einzureichen.
Wer wird gefördert?
Es werden Verbundvorhaben zur Erforschung und Entwicklung neuer Technologien, Produkte und Prozesse gefördert. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen und Vereine). Vorhaben, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, werden von den relevanten Akteuren in der Wertschöpfungskette und wissenschaftlichen Einrichtungen gemeinsam getragen.
Von den Zuwendungsempfängern wird eine interdisziplinäre und systemische Betrachtungsweise im Sinne der Nachhaltigkeit erwartet. Vorausgesetzt wird ferner integrative und fachübergreifende Herangehensweise, welche Stoff- und Energieeinsätze der gesamten Wertschöpfungskette einbezieht und auch mögliche Problemverschiebungen sowie Leistungs- bzw. Qualitätseinbußen darstellt. Die Forschungsergebnisse sollen möglichst rasch in die wirtschaftliche Praxis und marktfähige Produkte überführt werden, daher wird erwartet, dass Projektkonsortien eine starke Wirtschaftsbeteiligung aufweisen und die Konsortialführung nach Möglichkeit durch ein Unternehmen wahrgenommen wird. Die Beteiligung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt.
Was wird gefördert?
Forschungsthemen sind u.a.:
- Innovative Sortierlösungen für Kunststoffabfälle und weitere Ansätze zur Erhöhung der Nutzungseffizienz, der Rezyklatqualitäten sowie der Rezyklateinsatzquoten
- Weiterentwicklung von werkstofflichen und rohstofflichen Verfahren bezüglich Qualität und Reinheit der Rezyklate, Qualitätssicherung, Flexibilität und Wirtschaftlichkeit der Verfahren
- Weiterentwicklung innovativer marktfähiger Verfahren zum chemischen bzw. rohstofflichen Recycling zur Bereitstellung von Ausgangsstoffen für die Chemieindustrie, auch in Kombination mit der Rückgewinnung weiterer Wertstoffe
- Konzepte, Technologien und industrielle Demonstration für das gemeinsame Recycling von Kunststoffen und werthaltigen anorganischen Additiven
- Neue Ansätze zur Förderung der Nachfrage nach bzw. des Einsatzes von Post-Consumer-Kunststoffrezyklaten, z.B. Klassifizierungssysteme für die Qualität und entsprechende Anwenderinformationen
- Design-for-Sustainability-Konzepte für Kunststoffprodukte, z. B. in den Bereichen Verpackungen, Bauprodukte, Elektro- und Elektronikgeräte, Fahrzeuge
Im Rahmen der Fördermaßnahme sollen neben den Verbundprojekten zu oben genannten Themen auch übergreifende Querschnittsfragen bearbeitet werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen. Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen.
Für die Konzeptphase wird je ausgewähltem Projektvorschlag zum Kunststoffrecycling ein Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 150.000 Euro für eine Laufzeit von maximal neun Monaten gefördert. Die Umsetzungsphase soll sich über einen Zeitraum von i.d.R. drei bis maximal fünf Jahren erstrecken. Eine alleinige Bewerbung auf die Umsetzungsphase ohne vorgeschaltete Konzeptphase ist nicht förderfähig.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden.
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, können in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden.
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