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Kommunen innovativ

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Mit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ verfolgt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) das Ziel, die Rolle der Kommunen als Initiatoren, Partner und Adressaten von Forschung, Entwicklung und Innovation zu stärken. Durch die Kooperation von Kommunen mit Wissenschaft, Wirtschaft und zivilgesellschaftlichen Organisationen sollen neue Impulse für die Zukunft der Regionen in Deutschland gesetzt werden.

Zwei Förderphasen von 2016 bis 2020 waren darauf gerichtet, neue Ansätze zur Gestaltung der räumlichen Auswirkungen des demografischen Wandels und für einen nachhaltigen Umgang mit den Land- und Flächenressourcen zu entwickeln. Mit Änderungsbekanntmachung vom März 2020 wurde die Zielstellung erneuert. Sie sieht eine stärkere Förderung von Kommunen in strukturschwachen Regionen vor. Ziel ist nun, die Daseinsvorsorge in Kommunen und Regionen verstärkt mit den Ansätzen für eine nachhaltige Entwicklung zu verbinden und damit zu gleichwertigen Lebensverhältnissen im ganzen Land beizutragen. Neben der Sicherung und Weiterentwicklung der Daseinsvorsorge werden in Bezug auf die ökologischen Aspekte von Nachhaltigkeit vor allem Beiträge zu mehr Energie- oder Ressourceneffizienz, zu einer Stärkung der Kreislaufwirtschaft, einer Verbesserung des Klimaschutzes oder einer Minderung der Flächeninanspruchnahme erwartet.

„Kommunen innovativ“ ist Teil des BMBF-Rahmenprogramms „Forschung für Nachhaltige Entwicklung“ (FONA) sowie des BMBF-Konzepts „Chancen. Regionen“ und gehört seit 2020 zum „Gesamtdeutschen Fördersystems des Bundes für strukturschwache Regionen“.

Projektvorschläge sind über das Internetportal easy-Online einzureichen (siehe "weiterführende Links" rechts): 

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Bekanntmachung

Kommunen innovativ

Wer wird gefördert?

Die Fördermaßnahme richtet sich vornehmlich an Kommunen und ihre Einrichtungen, die unter dem Begriff „Kommune“ zusammengefasst und adressiert werden. Antragsberechtigt sind insbesondere:

  • Kommunen (Städte bis maximal 100.000 Einwohner, Gemeinden, Landkreise)
  • Kommunale Eigenbetriebe. Für kommunale Eigenbetriebe ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
  • Zusammenschlüsse, die nur aus Kommunen gebildet werden (z. B. Gemeindeverband)
  • Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen, die zu 100 Prozent in kommunaler Trägerschaft stehen.

Kommunen, die in strukturschwachen Regionen liegen, sowie finanzschwache Kommunen werden zu 100 Prozent gefördert. Von allen übrigen kommunalen Antragstellerinnen und Antragstellern ist ein Anteil von 10 Prozent Ihrer Gesamtausgaben oder -kosten aus Eigenmitteln zu erbringen. Die Abgrenzung strukturschwacher Regionen entspricht der Fördergebietskulisse der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

In Verbundprojekten sind außerdem antragsberechtigt: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft - insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) - Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungseinrichtungen sowie weitere Einrichtungen wie z. B. Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände.

Was wird gefördert?

Das BMBF unterstützt mit dieser Fördermaßnahme anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben (FuE-Vorhaben), die von Kommunen gemeinsam mit wissenschaftlichen Einrichtungen und ggf. in Kooperation mit Wirtschaft und/oder zivilgesellschaftlichen Organisationen durchgeführt werden.

Vorhaben können insbesondere folgende Themenbereiche aufgreifen:

  • Planung und Management von Angeboten der Daseinsvorsorge (Flexibilisierung, Dezentralisierung, Konzentration, Netzwerke, Erreichbarkeiten etc.).
  • Neue Finanzierungs-, Organisations- und Geschäftsmodelle für die Sicherung und Entwicklung von Angeboten der Daseinsvorsorge.
  • Neue und nachhaltige Wertschöpfungsmöglichkeiten für strukturschwache Regionen durch innovative Ansätze in der Daseinsvorsorge.
  • Digitalisierung und Daseinsvorsorge einschließlich des strategischen Umgangs mit Onlinehandel und veränderten Logistikketten.
  • Neue Formen der Daseinsvorsorge für digitale Lebens- und Arbeitswelten.
  • Koproduktion und Kooperation von Daseinsvorsorge in Netzwerken aus öffentlich, wirtschaftlich und zivilgesellschaftlich Tätigen.
  • Engagement und Daseinsvorsorge einschließlich neuer Formen der Bürgerbeteiligung und Bürgeraktivierung.
  • Nachhaltige Siedlungsentwicklung zur Sicherung der Daseinsvorsorge durch kommunenübergreifende, regionale Konzepte (auch Rückzug aus peripheren Siedlungsteilen und Einzellagen).
  • Neue Ansätze für Eigentums- und Nutzungsstrukturen zur Sicherung der Daseinsvorsorge, z. B. sozialgerechte Land- und Bodennutzung, Stärkung genossenschaftlicher Eigentumskonzepte, Sharing-Modelle.
  • Untersuchung von rechtlichen Regelungen und Standards für Angebote der Daseinsvorsorge.

Wie wird gefördert?

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Zuwendungen können für Personal-, Reise- und Sachaufwand sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden. Ausgeschlossen von der Förderung sind Bauinvestitionen.

Anträge sind auf Grundlage der Richtlinien für Zuwendungen auf Ausgabenbasis (AZA) bzw. der Richtlinien für Zuwendungen auf Kostenbasis (AZK) zu erstellen Die Richtlinien sind über das Förderportal des Bundes erhältlich (siehe "weiterführende Links" rechts).

Personalausgaben/-kosten sind nur zuwendungsfähig, soweit sie nicht bereits durch Dritte aus öffentlichen Haushalten gedeckt sind. Das bedeutet für Kommunen, dass grundsätzlich zusätzliches Personal für das Vorhaben einzustellen ist bzw. wenn bestehendes Personal im Vorhaben tätig werden soll, für den bisherigen Aufgabenbereich des Projektmitarbeiters eine Ersatzkraft einzustellen ist. 

Zeitraum

Die Förderdauer für die FuE-Vorhaben beträgt im Regelfall zwei bis drei Jahre.

PtJ ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001 : 2015 und ISO 27001 auf Basis IT-Grundschutz