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Einreichung nicht möglich

JPI Water

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) engagiert sich in der europäischen Initiative „Water Challenges for a Changing World“ (Joint Programming Initiative, JPI Water). Der Erhalt der Gewässerökosysteme, die Steigerung der Ressourceneffizienz und die Anpassung an demographische und klimatische Veränderungen gehören dabei zu den wichtigsten Handlungsfeldern einer nachhaltigen Entwicklung im Wasserbereich.

Die JPI Water hat am 10. Oktober 2017 gemeinsam mit weiteren assoziierten Partnern einen transnationalen Call veröffentlicht, dessen Umsetzung einen Beitrag zur Erreichung der globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung im Wasserbereich leisten soll. Mit der gemeinsamen Bekanntmachung „Water resource management in support of the United Nations Sustainable Development Goals“ beabsichtigt die JPI Water, wissenschaftliche Ansätze und praxisorientierte Lösungen in transnationalen, interdisziplinären und innovativen Forschungsprojekten zu fördern, mit denen die Umsetzung der wasserbezogenen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen unterstützt wird. Gleichzeitig sollen bestehende Kooperationen zwischen verschiedenen Ländern und Fachdisziplinen vertieft bzw. neue ermöglicht werden.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Bekanntmachung

JPI Water

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Gebietskörperschaften (mit Ausnahme des Bundes) und ihre Einrichtungen sowie gesellschaftliche Organisationen (wie z. B. Stiftungen, Vereine und Verbände) in der Europäischen Union.

Sofern die Zuwendung nicht als Beihilfe zu qualifizieren ist, muss der Zuwendungsempfänger seinen Sitz in Deutschland haben. Sofern die Zuwendung als Beihilfe zu qualifizieren ist, wird verlangt, dass der Zuwendungsempfänger zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland hat. Die Antragstellung durch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wird ausdrücklich begrüßt (Definition der Europäischen Union für KMU).

Was wird gefördert?

Gefördert werden ausgewählte, transnationale Verbundvorhaben in den folgenden Themenfeldern:

  1. Multipler Nutzungsdruck auf Ökosysteme und Ökosystemleistungen sowie effektive Minderungsmaßnahmen – Anpassungs- und Bewertungsinstrumente zur Implementierung der wasserbezogenen SDGs
  2. Entwicklung anwendbarer Lösungen zum Wasserqualitätsmanagement, um das SDG 6 sowie damit verknüpfte Nachhaltigkeitsziele zu adressieren

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden länderspezifisch gewährt, d. h. jedes Partnerland finanziert die an den Vorhaben beteiligten Einrichtungen des jeweils eigenen Landes („virtual common pot“). Die formalen Voraussetzungen für die transnationalen Projektanträge sind der englischsprachigen und der nationalen Bekanntmachung zu entnehmen.

Das Einreichungsverfahren ist zweistufig angelegt. Projektskizzen und Vollanträge müssen über ein elektronisches Antragsystem, welches auf der Homepage der JPI Water ersichtlich ist, eingereicht werden. 

Zeitraum, Quoten

Die Projekte sollen eine Laufzeit von 24 bis 36 Monaten aufweisen und folglich so geplant werden, dass die Vorhabenziele innerhalb dieses Zeitraums erreicht werden können.

Darüber hinaus wird von den im Rahmen dieser Bekanntmachung geförderten Verbundvorhaben eine aktive Beteiligung an den gemeinsamen Aktivitäten der JPI Water erwartet (Statusseminare, Beiträge zu Veröffentlichungen und Projektdatenbanken, Fortschrittsberichte). 

Einreichungsfrist Pre-Proposals:

11. Dezember 2017, 17:00 Uhr MEZ

Einreichungsfrist Full Proposals:

27. Juni 2018, 17:00 Uhr MESZ

Kontakt

Saskia Wohlgemuth
+49 030 20199-3312
Steffi Lehmann
+49 030 20199-3316

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