ERA-MIN 2 – Optimierte Produkt- und Stoffkreisläufe
Die Förderrichtlinie „ERA-MIN Joint Call 2018 – Raw Materials for Sustainable Development and the Circular Economy" ist die zweite Bekanntmachung im Rahmen des ERA-Nets ERA-MIN 2. Das ERA-Net ist eine gemeinsame Initiative von 21 Partnern aus 14 europäischen Ländern bzw. Regionen und vier außereuropäischen Ländern. Sie baut auf Erfahrungen und Ergebnissen des vorangegangenen ERA-Nets ERA-MIN (2011–2015) auf, in dem eine gemeinsame Forschungs-Roadmap für den Rohstoffsektor entwickelt und drei gemeinsame Bekanntmachungen durchgeführt wurden. Für diese ERA-Net-Fördermaßnahme wurden von den beteiligten 24 Förderorganisationen ein gemeinsamer transnationaler Ausschreibungstext und begleitende Dokumente verfasst. Sie bilden die Grundlage dieser Bekanntmachung und können von der ERA-MIN-2-Webseite heruntergeladen werden. Für die Förderung der Teilprojekte in den beteiligten Ländern bzw. Regionen gelten die jeweiligen nationalen/regionalen Richtlinien, die zeitgleich mit dem gemeinsamen transnationalen Ausschreibungstext veröffentlicht werden.
Bekanntmachung
Richtlinie zur Förderung von transnationalen Forschungsvorhaben zum Thema „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft – Optimierte Produkt- und Stoffkreisläufe“ innerhalb des ERA-Nets „ERA-MIN 2“
Elektronisches Antragseinreichungssystem
Wer wird gefördert?
Es werden transnationale Verbundprojekte gefördert, an denen mindestens drei Verbundpartner aus mindestens zwei an dieser Ausschreibung beteiligten europäischen Ländern aktiv teilnehmen müssen. Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen der Kommunen und Länder sowie Verbände und weitere gesellschaftliche Organisationen. Zum Zeitpunkt der Auszahlung einer gewährten Zuwendung wird das Vorhandensein einer Betriebsstätte oder Niederlassung (Unternehmen) bzw. einer sonstigen Einrichtung, die der Tätigkeit des Zuwendungsempfängers dient (Hochschule, Forschungseinrichtung), in Deutschland verlangt. Im Sinne der Zielerreichung ist eine maßgebliche Wirtschaftsbeteiligung, je nach Ausrichtung des Projektes z. B. von Zulieferern und Anwendern essenziell. Konsortien mit deutscher Beteiligung soll daher immer mindestens ein Unternehmen mit Sitz in Deutschland als Verbundpartner angehören.
Was wird gefördert?
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen im Rahmen anwendungsorientierter vorwettbewerblicher Verbundprojekte, die sich die Optimierung von Produkt- und Stoffkreisläufen in industriellen Produktionsprozessen oder am Ende der Nutzungsdauer von Produkten zum Ziel setzen. Es wird ein Beitrag zur Erhöhung der Rohstoffeffizienz durch die Etablierung von Material- und Stoffkreisläufen gemäß dem Leitbild der Kreislaufwirtschaft erwartet. Dabei adressiert die Förderung die Optimierung von Produkt- und Stoffkreisläufen für nicht-energetische, abiotische Rohstoffe, d. h. Metalle, Bau- und Industrieminerale. Vor diesem Hintergrund werden anwendungsorientierte Forschungsarbeiten, die durch ein hohes wissenschaftlich-technisches Risiko gekennzeichnet sind, innerhalb von zwei Themenbereichen gefördert. Die Forschungsvorhaben sollten mindestens einem dieser Themenbereiche zuzuordnen sein. Im Sinne eines systemischen Ansatzes können aber auch mehrere Bereiche des Wertschöpfungskreislaufs von Produkten und Rohstoffen adressiert werden:
- Ressourceneffiziente Produktions- und Wiederaufarbeitungsprozesse (entsprechend Topic 3 “Processing, Production and Remanufacturing” der transnationalen Bekanntmachung)
- Kreislaufschließung durch Wiederverwendung und Recycling von Produkten und Komponenten (entsprechend Topic 4 „Recycling and Re-use of End-of-Life-Products“ der transnationalen Bekanntmachung)
Bei der Schließung von Wertschöpfungskreisläufen kommt der Einbeziehung von nicht-technologischen Fragestellungen (neue Geschäftsmodelle, Quantifizierung der Umweltauswirkungen, soziale Akzeptanz) eine wichtige Rolle zu. So kann z. B. die Vermarktung innovativer Produkte aus gebrauchten Produkten oder Komponenten bzw. aus Recyclingmaterialien auf wirtschaftliche, regulatorische oder Akzeptanzprobleme stoßen. Eine Einbindung nicht-technologischer Fragestellungen (entsprechend Topic 5 „Cross-cutting topics“ der transnationalen Bekanntmachung) in die beiden o. g. Themenschwerpunkte wird vor diesem Hintergrund ausdrücklich begrüßt. Bei entsprechender Eignung des Vorhabens werden auch projektbezogene Standardisierungs- und Normungsaktivitäten (beispielsweise DIN-spec) gefördert. Die detaillierte Beschreibung der Themen ist unter http://www.era-min.eu/ zu finden und für die Antragsausarbeitung unbedingt zu nutzen. Die Förderrichtlinie unterstützt die Umsetzung des BMBF-Forschungskonzepts „Ressourceneffiziente Kreislaufwirtschaft“.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung gewährt. Zuwendungen können für projektbezogenen Personal-, Reise- und Sachaufwand, Unteraufträge, Dienstleistungen sowie für Geräteinvestitionen verwendet werden.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. In der Regel können diese – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 Prozent der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren – HZ – und der Fraunhofer-Gesellschaft – FhG – die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können.
Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent gewährt.
Kontakt
Weiterführende Links
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