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Digitale Teilhabe stärken - gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen

ein Förderaufruf der SozialstiftungNRW

„Teilhaben“ bedeutet für die SozialstiftungNRW die Möglichkeit, sich an allen Infrastrukturen und Angeboten der Gesellschaft beteiligen zu können – passiv und aktiv. Das erfordert einen niedrigschwelligen Zugang zu notwendigen Techniken und Medien ebenso wie die Fähigkeit, sie auch bedienen zu können. Zur aktiven digitalen Teilhabe gehört ebenso die Möglichkeit einer selbstständigen Präsenz in digitalen Medien und hierdurch auch eine Stärkung der Selbstwirksamkeit.

Der Förderaufruf richtet sich an freie gemeinnützige und/oder mildtätige Träger von Einrichtungen und Diensten der Freien Wohlfahrtspflege in Nordrhein-Westfalen. Von dem Aufruf profitieren sollen vor allem Menschen mit kognitiven Einschränkungen bzw. Mehrfachbehinderungen in besonderen Wohnformen, Menschen mit Lebensmittelpunkt Straße und Wohnungslose, pflegebedürftige Menschen sowie Kinder und Jugendliche.

Gefördert werden Projekte, der digitalen Teilhabe strukturell benachteiligter Menschen, denen soziale Teilhabe dadurch erleichtert oder erst ermöglicht wird. Ziel ist es auch, strukturell benachteiligte Menschen zu einem kompetenten, sicheren und kritischen Umgang im Netz zu befähigen.

Die SozialstiftungNRW hat uns, den Projektträger Jülich, damit beauftragt, den Förderaufruf umzusetzen.

 

Einreichungsfrist: 08.07.24 bis 05.08.24, 16:00 Uhr
Wenn Sie einen Antrag eingereicht haben, informieren wir Sie ab Anfang Oktober über den Sachstand.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind freie gemeinnützige Träger von Einrichtungen, die entweder selbst der Arbeitsgemeinschaft der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege des Landes Nordrhein-Westfalen angehören oder Mitglied eines Spitzenverbandes der Freien Wohlfahrtspflege bzw. einem solchen angeschlossen sind. Träger im vorstehenden Sinne ist, wer die konzeptionelle, personelle und betriebswirtschaftliche Verantwortung trägt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben, die sich auf einen oder mehrere der folgenden Schwerpunkte konzentrieren:

  • Förderung digitaler Teilhabe durch die Befähigung zur souveränen autonomen Nutzung von digitalen Technologien; Stärkung der Selbstwirksamkeit und der autonomen Präsenz in digitalen Medien (u.a. Einzel- und Gruppenschulungen, offene Lernangebote, Erstellung von Erklärmaterial, offener Zugang zum Netz und zu Geräten)
  • Förderung der sozialen digitalen Teilhabe durch Schaffung/Entwicklung neuer digitaler Zugänge und Angebote (u.a. Entwicklung neuer Apps zur Erleichterung von Alltagssituationen, niedrigschwellige Informations-, Beratungs- und Lernangebote, Plattformen zur Beratung)
  • Förderung eines kompetenten und sicheren Umganges im Netz gegen Cybermobbing, digitale Gewalt, Hass und Hetze im Netz (offene Lernangebote und Schulung der Zielgruppen (gerne geschlechtsspezifisch), Schulung der Mitarbeitenden, neue Angebote, vorrangig Digitales Streetworking)


Bevorzugt werden dabei Beiträge, die eine strategische Ausrichtung verfolgen und damit eine nachhaltige Entwicklung der geförderten Maßnahmen sicherstellen. Das Konzept sollte einen partizipativen Charakter aufweisen. Besonders erwünscht sind kooperative Entwicklungsansätze zwischen verschiedenen Einrichtungen vor Ort (im Quartier) und/oder weiteren relevanten Akteurinnen und Akteuren. Die Projekte können an bestehende Angebote und Dienstleistungen anknüpfen, wenn sie über bisherige Ziele hinausgehen.

Wie wird gefördert?

Die Fördermittel werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse bewilligt. Die Förderung erfolgt in Form eine Anteilsfinanzierung von bis zu 90 Prozent. Maximal beträgt der Zuschuss 100.000 Euro je Projekt. Die Laufzeit der Förderung beträgt zwei Jahre.

Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Antragstellung von uns beraten zu lassen. Kontaktieren Sie uns gerne unter .

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