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Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr - Machbarkeitsstudien

eine Initiative des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV)

Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021 unterstützt das Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr.

Im Fokus der Förderung stehen Machbarkeitsstudien, die das Ziel einer nachhaltigen Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie, sowie der für den Betrieb notwendigen Lade- und Betankungsinfrastruktur haben.

Folgende Dokumente zur Antragerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:

  • Checkliste zur Antragstellung
  • Vorlage für Vorhabenbeschreibung
  • Bei Beantragung eines Bonus auf die Förderquote aufgrund eines KMU-Status:
    • KMU Ausfüllhilfe
    • KMU Definition
    • KMU Erklärung

Auf der rechten Seite finden Sie außerdem einen Link zur Antragsstellung in easy-Online.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Studien förderfähig, die Konzepte zur Betriebsumstellung auf alternative Antriebe und die nachhaltige Beschaffung von Bussen und für den Betrieb dieser Busse zusätzlich benötigten Infrastruktur zum Inhalt haben.
Die beantragten Machbarkeitsstudien müssen im direkten Zusammenhang mit eigenen oder selbst verantworteten Busverkehren stehen.

Wie wird gefördert?

Die förderfähigen Ausgaben für eine Machbarkeitsstudie sind die zur Erstellung der Studie notwendigen Kosten. Die Höhe der Förderung ist auf maximal 200.000 € (netto) bzw. 238.000 € (brutto 19%) - abhängig von der Vorsteuerabzugsberechtigung des Antragstellers - begrenzt. Für die Studien ist eine Förderquote von 50 % zulässig. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich.

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