Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr - Fahrzeuge und Infrastruktur
Mit der Förderrichtlinie zur Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr vom 07.09.2021 unterstützt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) die Marktaktivierung und den Markthochlauf von Bussen mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr.
Im Fokus der Förderung steht die Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben auf Basis von Batterie- und Brennstoffzellentechnologie sowie von Bussen, die zu 100 % mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden. Daneben ist die Unterstützung bei der Beschaffung von Lade- sowie Wasserstoff- und Methan-Betankungsinfrastruktur für den Betrieb der Busse Bestandteil des Förderaufrufes.
Folgende Dokumente zur Skizzenerstellung finden Sie rechts im Bereich Downloads:
- Checkliste
- Vorlage für Vorhabenbeschreibung
- Excel-Datei zu den förderfähigen Ausgaben für die (1) Busse und die (2) Lade- und Betankungsinfrastruktur
- Zur Einschätzung, ob ein KMU-Bonus auf die Förderquote beantragt werden darf: KMU Definition
Die Vorhaben dieses Förderaufrufes zur Beschaffung von Bussen mit alternativen Antrieben sind Bestandteil des Deutschen Aufbau- und Resilienzplanes (DARP). Die Mittel dafür werden über die europäische Aufbau- und Resilienzfaszilität (ARF) bereitgestellt.
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des Privatrechts sowie natürliche Personen, soweit sie wirtschaftlich tätig sind. Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben.
Was wird gefördert?
Im Rahmen dieses Förderaufrufs sind Busse mit klimafreundlichen, alternativen Antrieben im Personenverkehr und der zu deren Betrieb notwendigen Infrastruktur (Ladeinfrastruktur, Betankungsinfrastruktur (H2 / Bio-Methan), Wartungsinfrastruktur) förderfähig.
Wie wird gefördert?
Bei (1) Bussen sind die förderfähigen Ausgaben die Investitionsmehrausgaben des alternativen Antriebs gegenüber einem herkömmlichen Dieselfahrzeug vergleichbaren Typs und Ausstattung. Bezogen auf die förderfähigen Ausgaben wird hierbei bei Bussen mit batterieelektrischen und brennstoffzellenbasierten Antrieben eine Förderquote von 80 % gewährt. Im Fall der Gasbusse (100% Bio-Methan) liegt die Förderquote bei 40 %.
Für die (2) Lade-, Betankungs und Wartungsinfrastruktur wird eine Förderquote von 40 % gewährt. Für KMU ist eine Erhöhung der Förderquote um 20 % bzw. 10 % möglich, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann.
Ansprechpartner/-in
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