Rahmenbekanntmachung „Zukunftstechnologien für die industrielle Bioökonomie“
Klimawandel und begrenzte Ressourcen erfordern die Abkehr von fossilen Rohstoffen und ein nachhaltiges Wirtschaften in Kreisläufen. Die industrielle Bioökonomie kann fossile durch erneuerbare Rohstoffe ersetzen, Kreisläufe schließen und dadurch die ressourceneffiziente, klimaneutrale Industrie der Zukunft prägen. Zugleich eröffnet sie Wege zu neuartigen biobasierten Produkten mit hoher Wertschöpfung.
Ziel dieser Rahmenbekanntmachung ist es, die Entwicklung konkurrenzfähiger Bioprozesse und biotechnologischer Produkte voranzutreiben. Durch Innovationen soll die Transformation der Industrie zu mehr Nachhaltigkeit aktiv gestaltet und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Die Förderung ist darauf ausgerichtet, den Transfer von Forschungsergebnissen in die Anwendung und die Integration bioökonomischer Lösungen in die Praxis gezielt zu unterstützen. Damit die FuE-Vorhaben wirksam zu den dargestellten Zielen beitragen, zeichnen sie sich aus durch:
- eine deutliche Ausrichtung auf die Bedarfe der Industrie,
- einen wirksamen Beitrag zur Transformation in Richtung Nachhaltigkeit,
- Impulse für die Entwicklung innovativer Schlüsseltechnologien.
Bitte beachten Sie, dass die nachfolgende Frist nur in Verbindung mit dem aktuellen Förderaufruf gilt.
Die Förderung erfolgt auf der Basis thematisch fokussierter Förderaufrufe. Derzeit ist die Einreichung von Projektideen zu folgendem Themenbereich möglich:
Die Bestimmungen dieser Rahmenbekanntmachung sind für alle Förderaufrufe gültig. Bitte beachten Sie zudem die Angaben in den jeweiligen Förderaufrufen.
Wer wird gefördert?
Gefördert werden können sowohl Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen, KMU) als auch Hochschulen, außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Wissenschaftsinstitute, Bundes- und Landeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben sowie deutsche Körperschaften des öffentlichen und des privaten Rechts.
Gefördert werden sowohl Verbundvorhaben als auch Einzelvorhaben. Abhängig von der Fragestellung können auch Reallabor-Ansätze gefördert werden.
Was wird gefördert?
Mit dieser Rahmenbekanntmachung sollen FuE-Vorhaben der industriellen Bioökonomie gefördert werden. Die Förderung erfolgt auf der Basis von Förderaufrufen, die die jeweils adressierten Themen näher definieren. Die Förderaufrufe nehmen Bezug zu einem oder mehreren der folgenden Themenbereiche:
Nachhaltige Bioprozesse für die Industrie
Die Transformation zur Klimaneutralität erfordert unter anderem die Nutzung erneuerbarer Kohlenstoffquellen in der Produktion. Damit die Potenziale der Biotechnologie für den Rohstoffwandel der Industrie genutzt werden können, soll die Entwicklung von Verfahren für den Aufschluss alternativer Rohstoffe und für die Weiterverarbeitung der Rohstoffe zu hochwertigen Produkten gefördert werden. Schlüsselbranche ist dabei die chemische Industrie. Zur Minderung von Zielkonflikten bei der Nutzung nachwachsender Rohstoffe stehen Rest- und Abfallströme sowie CO2-basierte Rohstoffe im Fokus. Auch Ansätze der Kaskadennutzung biogener Rohstoffe und Bioraffineriekonzepte können gefördert werden, um zur Kohlenstoffkreislaufwirtschaft beizutragen.
Die notwendigen Entwicklungen umfassen die zielgerichtete genetische Anpassung von Produktionsorganismen und Enzymen, das de-novo Design von Syntheserouten sowie die Optimierung und Integration der Bioprozesse in Produktionsprozesse. Dabei ist die Kopplung der Bioprozesse mit chemischen und technischen Verfahrensschritten mit dem Ziel der Integration in funktionierende Gesamtkonzepte von besonderer Bedeutung.
Neuartige bioökonomische Produkte
Über den Ersatz fossiler Rohstoffe hinaus, bieten bioökonomische Produkte die Aussicht auf verbesserte Eigenschaften oder die Minderung negativer Umweltauswirkungen. Ein Beispiel sind bioabbaubare Kunststoffe, die in bestimmten Anwendungen schädlichen Plastikeintrag in die Umwelt verhindern können. Ein weiteres Beispiel sind Biofunktionalisierungen, die unter anderem genutzt werden können, um die Nachhaltigkeit von Produkten durch eine längere Nutzungsdauer, den Verzicht auf umweltschädliche Chemikalien oder eine erhöhte Recyclingfähigkeit zu verbessern.
Bioökonomische Produkte bieten die Chance, hohe Wertschöpfung mit ökologischer Nachhaltigkeit zu verbinden. Diese Potenziale sollen durch die Förderung besonders vielversprechender bioökonomischer Produktinnovationen gehoben werden.
Disruptive Ansätze der industriellen Bioökonomie
Eine breite, moderne Technologiebasis ist entscheidend für Innovationen im Bereich der industriellen Bioökonomie. Mit der Förderung soll die Entwicklung von Spitzentechnologien, die in verschiedenen Anwendungsbereichen der industriellen Bioökonomie eingesetzt werden können, unterstützt werden. Gefördert werden explorative Ansätze in interdisziplinären Konsortien, die darauf ausgerichtet sind, Fortschritte und Durchbrüche auch aus anderen Technologie- und Wissensbereichen für die Bioökonomie nutzbar zu machen. Wichtige Bereiche sind moderne Technologien der Modellierung, Ansätze der Künstlichen Intelligenz, der Automatisierung, Miniaturisierung und Nanotechnologie sowie der Synthetischen Biologie. Die hier bereits identifizierten Schnittstellen sollen vertieft und Synergien zu weiteren Technologiebereichen untersucht werden.
Wie wird gefördert?
Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 3 Jahre.
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und für Vorhaben von Forschungseinrichtungen, die in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten. Diese können unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert werden. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung an den entstehenden zuwendungsfähigen Kosten vorausgesetzt. Für die Festlegung der jeweiligen zuwendungsfähigen Kosten und die Bemessung der jeweiligen Förderquote sind die Vorgaben der AGVO zu berücksichtigen (zu Einzelheiten siehe Rahmenbekanntmachung, Anlage).
Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen, die nicht in den Bereich der wirtschaftlichen Tätigkeiten fallen, sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % gefördert werden können. Bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben an Hochschulen und Universitätskliniken wird zusätzlich zu den durch BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt.
Die zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten richten sich nach den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Ausgabenbasis (AZA/AZAP/AZV)“ und/oder den „Richtlinien für Zuwendungsanträge auf Kostenbasis von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (AZK)“ des BMBF.
Förderfähig sind auch Ausgaben bzw. Kosten, die im Förderzeitraum dazu dienen, den geplanten Forschungsprozess bzw. die Ergebnisse der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und über diese mit der Gesellschaft in den Austausch zu treten (Wissenschaftskommunikation). Interessenten sind angehalten, geeignete Maßnahmen zur Wissenschaftskommunikation in ihren Projekten einzuplanen und darzulegen (zu Einzelheiten siehe Rahmenbekanntmachung Nr. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen).
Im Sinne der guten wissenschaftlichen Praxis und einer langfristigen Datensicherung ist mit dem Antrag auf Zuwendung zudem das Vorhandensein eines Forschungsdatenmanagementplans zu bestätigen. Die FAIR-Prinzipen sollen bei der Sammlung, Speicherung und ggf. Verfügbarmachung der im Rahmen des Projektes gewonnene Forschungsdaten beachtet werden (zu Einzelheiten siehe Rahmenbekanntmachung Nr. 6 Sonstige Zuwendungsbestimmungen).
Einzelheiten sind der Rahmenbekanntmachung und ggf. dem jeweiligen Förderaufruf zu entnehmen.
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