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Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie

Thematische Projekte und Verbünde (Modul II) BagW, 3. Ausschreibungsrunde

Mit der im Januar 2020 verkündeten Nationalen Bioökonomiestrategie strebt die Bundesregierung den Wandel von einer linearen, weitgehend auf fossilen Rohstoffen basierenden Wirtschaft zu einer stärker auf erneuerbaren biobasierten Ressourcen beruhenden Wirtschaft an. Einer der zentralen Hebel für mehr Nachhaltigkeit und damit ein erklärtes Ziel der Strategie ist, Ansätze der Kreislaufführung biogener Ressourcen und damit die Zirkularität der Bioökonomie zu stärken. Nachwachsende Rohstoffe sollen durch die Verwendung von Reststoff- und Nebenstoffströmen, durch Koppel- und Kaskadennutzung, zirkuläres Design und effiziente Wiederaufbereitung möglichst vollständig genutzt und so lange wie möglich in Wirtschaftskreisläufen gehalten werden. Eine Integration solcher kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien in die Bioökonomie kann dazu beitragen, ihren Ressourcenbedarf zu mindern und damit bioökonomische Wertschöpfungsnetzwerke zugleich ökonomisch konkurrenzfähiger und durch die Minimierung von Zielkonflikten nachhaltiger zu machen.

Für die Stärkung kreislauforientierter Ansätze in der Bioökonomie braucht es neben technologieorientierten Fördermaßnahmen auch Forschung zu den gesellschaftlichen Fragen und sozioökonomischen Zusammenhängen des Wandels zu zirkulären, biobasierten Wirtschaftsweisen. Denn nur so können wir die vielfältigen Herausforderungen, die sich auf dem Weg zu mehr Zirkularität in der Bioökonomie ergeben, systematisch identifizieren und dafür passgenaue Lösungen entwickeln. Hier setzt die Fördermaßnahme „Herausforderungen und Erfolgsfaktoren der Transformation zu einer zirkulären Bioökonomie“ an und fördert gesellschaftswissenschaftliche Forschungsvorhaben, die sie sich diesem Themenschwerpunkt widmen.

Sie setzt damit in aktualisierter Form die Förderung gesellschaftswissenschaftlicher Forschungsvorhaben zur Bioökonomie im Rahmen des Konzepts „Bioökonomie als gesellschaftlicher Wandel“(BagW) fort. Hier wurden in den zurückliegenden 10 Jahren im Modul 2 – Thematische Förderung – bereits 28 Forschungsvorhaben mit insgesamt über 20 Mio. Euro gefördert. Die neue Fördermaßnahme knüpft daran als Aktualisierung der thematischen Förderung in BagW mit einem nun engeren Fokus auf die Zirkularität der Bioökonomie und einem neu gestalteten Auswahlverfahren – der Ideenarena – an.

Eine Einreichung ist noch 67 Tage möglich.
Startdatum: 16.01.2025 16. Januar 2025
Enddatum: 30.04.2025 30. April 2025
Heute 22. Februar 2025

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Landes- und Bundeseinrichtungen mit Forschungsaufgaben, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften, sonstige Einrichtungen wie zum Beispiel Stiftungen, Vereine und Verbände sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, darunter insbesondere auch kleine und mittlere Unternehmen.

Gefördert werden sowohl Einzelvorhaben als auch Verbundvorhaben mit mehreren Projektpartnern. Es ist eine thematisch passförmige Einbindung von Vorhabenbeteiligten mit natur- und technikwissenschaftlicher Expertise und von Praxispartnern aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft oder Verwaltung möglich. Die Projektkoordination der Verbundvorhaben sollte im Regelfall an einer wissenschaftlichen Einrichtung angesiedelt sein.

Was wird gefördert?

Gefördert werden gesellschaftswissenschaftliche (zum Beispiel sozial-, wirtschafts-, rechts- und politikwissenschaftliche), aber auch kultur- oder geisteswissenschaftliche Forschungsvorhaben, die an der Schnittstelle von Bioökonomie und Kreislaufwirtschaft Rahmenbedingungen und Erfolgsfaktoren, mögliche Zielkonflikte und gesellschaftliche Auswirkungen regionaler Transformationsprozesse hin zu einer zirkulären Bioökonomie analysieren. Sie sollen für die jeweils identifizierten Herausforderungen bei der Etablierung regionaler zirkulärer Wertschöpfungsnetzwerke passende Lösungsansätze entwickeln und damit die nachhaltige Ausrichtung regionalspezifischer bioökonomischer Entwicklungspfade unterstützen. Zugleich sollen die Ergebnisse der Vorhaben überregional relevante Beiträge für die Etablierung einer nachhaltigen kreislauffähigen Bioökonomie insgesamt liefern.

Die Vorhaben können sich beispielsweise den folgenden und angrenzenden Forschungsschwerpunkten im Kontext der zirkulären Bioökonomie widmen:

- Analyse gesellschaftlicher und rechtlicher Rahmenbedingungen (zum Beispiel Regulierung, Wettbewerbsbedingungen, gesellschaftliche Akzeptanz) und deren Konsequenzen für die Etablierung kreislauffähiger bioökonomischer Wertschöpfungsnetzwerke. Dies schließt beispielsweise Potenzialanalysen, Einstellungs- und Konsumforschung, Stakeholderanalysen oder Governance-Studien ein.

- Wissenschaftliche Analyse sozialer und soziotechnischer Innovationsprozesse im Bereich der bioökonomischen Kreislaufführung. Dies umfasst auch die vergleichende Evaluation entstehender Wertschöpfungsnetzwerke sowie der Entwicklung und Umsetzung regionaler und kommunaler Bioökonomiestrategien.

- Szenarien- und Modellbildung, zum Beispiel zur Prognose und wissenschaftlichen Bewertung regionaler Entwicklungspfade hin zu einer zirkulären Bioökonomie. Dies schließt auch integrale Ansätze ein, die regionalspezifische Beziehungen zwischen unterschiedlichen Bioökonomie-Räumen – zum Beispiel urbanen und ruralen Bioökonomien – in den Blick nehmen.

- Entwicklung und Erprobung ganzheitlicher Verfahren der Lebenszyklusanalyse, die eine integrierte Betrachtung und Bewertung der sozioökonomischen und ökologischen Effekte einer verstärkten Kreislaufführung biogener Ressourcen erlauben.

Gefördert werden ambitionierte Vorhaben, deren thematische Passfähigkeit und wissenschaftliches Forschungsdesign eine hohe fachliche Relevanz und starke gesellschaftliche Wirkung erwarten lassen. Die Forschungsergebnisse sollen signifikante Impulse sowohl für die wissenschaftliche Forschung als auch für die praktische Umsetzung einer zirkulär ausgerichteten Bioökonomie liefern und damit einen konkreten Beitrag zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie leisten.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Die Laufzeit der zu fördernden Vorhaben beträgt in der Regel bis zu drei Jahre. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens. Details hierzu können Sie der Bekanntmachung entnehmen.

Das Auswahlverfahren ist zweistufig angelegt.

I) Ideenarena zirkuläre Bioökonomie

In der ersten Verfahrensstufe sind zunächst Projektskizzen in schriftlicher oder elektronischer Form (MS-Word oder PDF-Datei) in deutscher oder in englischer Sprache über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ einzureichen. Die Projektskizzen werden von den Antragstellenden, bei Verbundprojekten von der vorgesehenen Koordinatorin beziehungsweise dem Koordinator eingereicht. Der Link zur Skizzeneinreichung mittels „easy-Online“ sowie Layout-Vorlagen (Font Arial, Schriftgröße 11 pt, Zeilenabstand 1,5 Zeilen) zur Erstellung der Projektskizze können dem Bereich „Downloads“ entnommen werden. Der Umfang der Projektskizze (exkl. Anhang) soll 10-15 DIN-A4-Seiten nicht unter- bzw. überschreiten.

Einreichungsfrist ist der 30. April 2025.

Eine Projektskizze soll die folgenden, aufeinander aufbauenden Punkte beinhalten:

  • Zusammenfassung (allgemeine Ziele, Forschungsdesign und erwartete Ergebnisse; maximal eine Seite);
  • Darstellung von Thema, Problem- und Fragestellung;
  • Beschreibung des Forschungsansatzes, der theoretischen Grundlagen und des methodischen Vorgehens;
  • Stand der Forschung und eigene Vorarbeiten;
  • Grober Arbeitsplan inklusive einer graphischen Übersicht über die geplanten Arbeitspakete und deren Verteilung auf die Projektpartner;
  • Darstellung der erwarteten Ergebnisse einschließlich ihrer geplanten Verwertung und ihrer praktischen Relevanz für die Umsetzung der Ziele der Nationalen Bioökonomiestrategie;
  • Konzept für Wissenschaftskommunikation/Wissenstransfer inklusive Benennung der zentralen Zielgruppen des Wissenstransfers und der darauf zugeschnittenen Kommunikationsmaßnahmen;
  • tabellarischer Finanzierungsplan beziehungsweise Vorkalkulation (bei Hochschulen einschließlich der Projektpauschale);
  • Anhang inklusive Literaturverzeichnis.

Die eingegangenen Projektskizzen werden wissenschaftlich begutachtet. Auf Basis dieser Gutachten ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber werden eingeladen, ihr geplantes Vorhaben im Rahmen der vom BMBF ausgerichteten „Ideenarena zirkuläre Bioökonomie“ zu präsentieren. Alle Bewerberinnen und Bewerber sind dazu aufgefordert, ihr Vorhaben im Rahmen dieser Veranstaltung in einem mündlichen Vortrag vor einem transdisziplinären Auswahlgremium aus Wissenschaft und Praxis der Bioökonomie sowie vor den anderen Bewerberinnen und Bewerbern vorzustellen. Eine Teilnahme an der Ideenarena ist notwendige Voraussetzung für eine spätere Förderung.

Alle präsentierten Forschungsvorhaben werden vom Auswahlgremium und von allen am Verfahren teilnehmenden Bewerberinnen und Bewerbern vergleichend bewertet. Verlauf und Bewertungsergebnisse der Ideenarena dienen dem BMBF als Entscheidungsgrundlage für die zweite Verfahrensstufe.

II) Vorlage förmlicher Förderanträge und Entscheidungsverfahren

In der zweiten Verfahrensstufe werden diejenigen Bewerberinnen und Bewerber, deren Vorhaben in der Ideenarena die höchste Priorität erhalten haben, in Abhängigkeit vom verfügbaren Förderbudget dazu aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag einzureichen. Bei Verbundprojekten sind die Förderanträge in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator vorzulegen.

Zur Erstellung der förmlichen Förderanträge ist ebenfalls die Nutzung des elektronischen Antragssystems „easy-Online“ erforderlich.

Mit den förmlichen Förderanträgen ist eine detaillierte Vorhabenbeschreibung vorzulegen, die einen Umfang von maximal 25 Seiten zuzüglich Anhang nicht überschreiten sollte und wie folgt zu gliedern ist. Hierbei sind gegebenenfalls Anmerkungen aus der wissenschaftlichen Begutachtung und aus der Ideenarena zu berücksichtigen:

  • Thema und Zielsetzung des Vorhabens;
  • Detaillierte Darlegung der Fragestellung, des relevanten Forschungsstandes sowie des theoretischen und methodischen Vorgehens;
  • Darlegung des Bezugs zu den förderpolitischen und strategischen Zielen (siehe Nummer 1.1 und 1.2) der aktuellen Förderbekanntmachung;
  • detaillierter Arbeits- und Ressourcenplan (inklusive einer genauen Beschreibung der geplanten Arbeitspakete und der damit verknüpften Personal- und Sachressourcen) mit Meilensteinplanung (Liste der angestrebten (Zwischen-)Ergebnisse und ggf. Angabe von Abbruchkriterien);
  • Finanzplan des Verbund- oder Einzelvorhabens;
  • Verwertungsplan (Bewertung der wissenschaftlichen Relevanz und Anschlussfähigkeit sowie des praktischen Nutzens);
  • Konzept zur projektbegleitenden Wissenschaftskommunikation/zum Wissenstransfer.

Die eingegangenen Förderanträge werden anhand der in der Förderrichtlinie genannten Kriterien bewertet und geprüft und nach abschließender Antragsprüfung über eine Förderung entschieden. Weitere Details zur Skizzen- und Antragserstellung sowie zu den Bewertungskriterien sind in der Förderrichtlinie genannt. Verbindlich ist der Text der Bekanntmachung.

Förderinteressenten wird empfohlen, frühzeitig Kontakt mit dem Projektträger Jülich aufzunehmen.

Allgemeine Fragen zur Projektförderung beantwortet die Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes. Insbesondere Erstantragstellern wird empfohlen, sich mit der Förderberatung für eine ausführliche Beratung in Verbindung zu setzen.

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