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Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie

eine Initiative des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF)

Ziel der Fördermaßnahme „Pflanzenzüchtungsforschung für die Bioökonomie“ ist, die Basis für eine nachhaltige Ernährungssicherung zu schaffen und zur Bereitstellung hochwertiger Produkte aus nachwachsenden Rohstoffen – unter besonderer Beachtung von Biodiversität, Umwelt- und Klimaschutz – gleichermaßen beizutragen. Die Fördermaßnahme ist Teil einer gemeinsamen Förderinitiative mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), wobei es sich um zwei komplementäre Förderrichtlinien zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation im Bereich Pflanzenforschung handelt. Das wesentliche Ziel der BMBF-Förderung liegt darin, den Erkenntnisgewinn als Grundlage für neue Innovationen in der Pflanzenzüchtungsforschung zu steigern. Die Förderung des BMEL ist demgegenüber auf eine spätere Phase des Innovationsprozesses ausgerichtet. Gefördert werden dabei primär Vorhaben der industriellen Forschung und der experimentellen Entwicklung, die eine Anwendungs- bzw. Produktorientierung im vorwettbewerblichen Bereich verfolgen.

Eine Einreichung ist nicht mehr möglich.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Deutschland.

Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, kann nur unter bestimmten Voraussetzungen ergänzend zu ihrer Grundfinanzierung eine Projektförderung für ihren zusätzlichen Aufwand bewilligt werden.

Es werden anwendungsnahe interdisziplinäre Verbünde, vornehmlich unter Beteiligung von Universitäten und Hochschulen, gefördert. Eine Wirtschaftsbeteiligung ist möglich, aber nicht zwingend erforderlich. Unternehmen müssen den Sitz in Deutschland haben. Ein weiteres Förderziel ist die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere im Rahmen von Nachwuchsgruppen. Nachwuchswissenschaftler (bis zu fünf Jahre nach der Promotion) konnten sich auf dieses Modul als Arbeitsgruppenleiter bewerben. Das Angebot richtet sich auch ausdrücklich an Wissenschaftlerinnen, die – etwa nach längerer Elternzeit – den Wiedereinstieg in die Wissenschaft anstreben. In allen geförderten Projekten wird zudem den Doktoranden eine Unterstützung zum Besuch zentraler Maßnahmen zur Schulung von „Soft Skills“ und bei der Kontaktherstellung zu Industrie-Mentoren gewährt. Des Weiteren werden Doktoranden Forschungsaufenthalte ermöglicht, die bei Verbundpartnern innerhalb des betreffenden Konsortiums stattfinden können, aber auch in anderen nationalen oder internationalen Einrichtungen. Diese Aufenthalte sollen insbesondere der technologischen Fortbildung dienen, etwa im Bereich „Bioinformatik“.

Was wird gefördert?

Forschungsthemen der Förderrichtlinie des BMBF sind:

  • funktionelle Biodiversität - Vielfalt der Wechselbeziehungen zwischen den Ebenen Lebensräume, Arten und Gene
  • Pflanzen als Meta-Organismen - pflanzliche Interaktionen mit der direkten Umwelt Boden und Luft
  • Vorhersagbare (prädiktive) Züchtungsforschung
  • Nutzungseffizienz gegenüber vorhandener Ressourcen wie Nährstoffe, Wasser, Dünger, Licht etc.
  • „grüne“ Bioinformatik für eine angewandte Nutzpflanzenforschung
  • Technologietransfereinrichtungen und Innovationscluster sowie andere Unternehmen (sowohl KMU als auch Großunternehmen)

Wie wird gefördert?

Von 2016 bis 2021 werden interdisziplinäre Verbundprojektförderung über drei Jahre mit mittelfristiger (sechs Jahre) und langfristiger (neun Jahre) Perspektive, sowie Nachwuchsgruppen-Einzelvorhaben über fünf Jahre gefördert. Das geplante Fördervolumen beträgt zwölf bis 13 Millionen Euro pro Jahr.

Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.

Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale gewährt.

Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge gewährt werden. Gemäß Artikel 28 AGVO können beihilfefähige Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten von KMU mit maximal 50 Prozent gefördert werden.

Nationale Bioökonomiestrategie

Diese Initiative trägt zur Umsetzung der Nationalen Bioökonomiestrategie bei.
zum Förderprogramm

Kontakt

Dr. Rainer Büschges
+49 02461 61-8782

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