Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen
Ziel der Fördermaßnahme „Moderne Züchtungsforschung für klima- und standortangepasste Nutzpflanzen von morgen“ ist es Grundlagen für die Züchtung zulassungsfähiger Sorten zu schaffen, um die verlässliche, klimarobuste Versorgung mit hochwertigen, gesunden und sicheren Nahrungsmitteln auch zukünftig gewährleisten zu können. Es sollen innovative Nutzpflanzen erzeugt werden, die den Folgen des fortschreitenden Klimawandels begegnen, deren Entwicklungszeiten signifikant verkürzt sind und die zu einer umwelt- und ressourcenschonenden Erhaltung der Flächenproduktivität beitragen. Für die Entwicklung resilienter und leistungsstarker Nutzpflanzen sollen sowohl konventionelle Verfahren als auch neue Züchtungsmethoden eingesetzt werden.
Bekanntmachung
“Modern breeding research for climate- and site-adapted crops of tomorrow”
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft – insbesondere KMU - mit Sitz in Deutschland sowie Hochschulen und außeruniversitäre Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen.
Forschungseinrichtungen, die von Bund und/oder Ländern grundfinanziert werden, können neben ihrer institutionellen Förderung nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Projektförderung für ihre zusätzlichen projektbedingten Ausgaben beziehungsweise Kosten bewilligt bekommen.
Gefördert werden Forschung und Entwicklung in anwendungsnahen, sowohl inter- und transdisziplinär als auch systemisch strukturierten Verbundprojekten.
Ein weiteres Förderziel ist die Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses, insbesondere im Rahmen von Nachwuchsgruppen. Nachwuchswissenschaftler und –wissenschaftlerinnen, deren Promotion nicht länger als fünf Jahre zurückliegt, können sich in einem eigenen Fördermodul als Arbeitsgruppenleitung bewerben. Angesprochen werden insbesondere auch Postdoktorandinnen und Postdoktoranden, die unter Umständen nach längerer Eltern-/Erziehungs-/Pflegezeit wieder in ihren Beruf zurückkehren möchten.
In allen geförderten Projekten wird zudem den beteiligten Doktorandinnen und Doktoranden eine Unterstützung zum Besuch zentraler Maßnahmen zur Schulung von „Soft Skills“ und bei der Kontaktherstellung zu Industrie-Mentoren gewährt. Des Weiteren werden in diesem Kontext Forschungsaufenthalte ermöglicht, die bei Verbundpartnern innerhalb des betreffenden Konsortiums stattfinden können, aber auch in anderen nationalen oder internationalen Einrichtungen. Diese Aufenthalte sollen insbesondere der technologischen Fortbildung dienen, etwa im Bereich „Bioinformatik“.
Was wird gefördert?
In den Forschungsverbünden sollen grundlegende Schwerpunktthemen für einzelne Kulturarten ganzheitlich untersucht werden sollen. Die hierbei für eine Nutzpflanzenart jeweils möglichst übergreifend zu adressierenden Themenfelder sind:
a) Anpassung von Nutzpflanzen an abiotische und biotische Stressoren,
b) Erhöhung von Ressourcennutzungseffizienz und Nachhaltigkeit,
c) klimarobuste Etablierung neuer Merkmale („Traits“) beziehungsweise Funktionalitäten,
d) Erhalt beziehungsweise Zunahme von Agrobiodiversität und Bodengesundheit, sowie
e) Einbindung modernster Züchtungs-Bioinformatik.
Die Förderung erfolgt im Rahmen von drei Modulen:
Modul A - Flächen- und Marktkulturen - Im Fokus stehen agronomisch bedeutende Nutzpflanzen, die als Nahrungs- oder Futterpflanzen sowie als nachwachsende Rohstoffe im Feldanbau Verwendung finden. In diesem Modul werden unter anderem Forschungsvorhaben zu den Hauptkulturarten Getreide (Gerste, Mais, Roggen, Weizen), Kartoffel, Raps und Zuckerrübe gefördert.
Modul B - Sonder- und Nischenkulturen - In diesem Modul werden Forschungsvorhaben zu Sonder- und Nischenkulturen wie Getreide (Dinkel, Hafer, Hirse, Reis), Buchweizen, Sonnenblume, Tomate, Wein, Yams und andere gefördert, insofern es absehbar ist, dass diese Forschung mit eindeutigen Innovationen und langfristigen Verwertungsperspektiven bis hin zur Marktreife beziehungsweise der Nutzung durch Endverbraucher einhergeht.
Modul C - Nachwuchsgruppen, Zielgruppe Post-Doktorandinnen und Post-Doktoranden - Förderung einer Postdoc-Projektleitungsposition in Verbindung mit einer Arbeitsgruppe, bestehend aus bis zu zwei Doktoranden/Doktorandinnen und einer/m Technischen Angestellten im Rahmen eines Einzelvorhabens. Diese budgetär unabhängig agierende Arbeitsgruppe ist thematisch assoziiert an einen unter A oder B geförderten Verbund und soll zu dessen Forschungszielen unmittelbar beitragen.
Wie wird gefördert?
Zur Anwendung kommt ein Exzellenz-gesteuertes Mehrphasenprogramm, bestehend aus bis zu zwei aufeinander folgenden Förderphasen von jeweils vier Jahren. Rechtzeitig vor dem Ablauf der ersten Förderperiode von vier Jahren entscheidet eine Zwischenbegutachtung über den möglichen Zugang in die zweite Förderphase. Dabei stehen die geförderten Vorhaben der Bekanntmachungsrunde in direkter Konkurrenz zueinander, da sich die Anzahl geförderter Projekte zur zweiten Runde signifikant reduzieren wird. Für Modul C ist eine einmalige Förderphase von vier Jahren vorgesehen.
Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Die Höhe der Zuwendung pro Vorhaben richtet sich im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach den Erfordernissen des beantragten Vorhabens.
Bemessungsgrundlage für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen und vergleichbare Institutionen sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben (bei Helmholtz-Zentren und der Fraunhofer-Gesellschaft die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten), die individuell bis zu 100 Prozent gefördert werden können. Bei Forschungsvorhaben an Hochschulen wird zusätzlich zu den zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale gewährt.
Die Bemessung der jeweiligen Förderquote muss die AGVO berücksichtigen. Für Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) können zusätzliche Aufschläge gewährt werden. Gemäß Artikel 28 AGVO können beihilfefähige Kosten für die Erlangung, die Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten von KMU mit maximal 50 Prozent gefördert werden.
Aktueller Stand
Einreichung der Vollanträge (bis zum 01.08.2024 erfolgt)
Nächste Schritte
Laufzeitbeginn der Projekte (November 2024 bis April 2025)
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